Die Betriebliche Datenschutzstelle als Stabsstelle im Bischöflichen Ordinariat der Diözese Mainz wurde mit dem Gesetz zur Errichtung einer Betrieblichen Datenschutzstelle im Bistum Mainz (veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt 2018 Nr. 8) eingerichtet.
Als gemeinsamer betrieblicher Datenschutzbeauftragter für alle kirchlichen Stellen nach § 3 Abs. 1 lit. a) KDG wirkt die Betriebliche Datenschutzstelle auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz im verfassten Bereich der Diözese Mainz hin.
Zu diesem Zweck unterrichtet und berät sie die für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten verantwortlichen Stellen und wirkt auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG, veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt 2018 Nr. 3) und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin.
Sie steht als Ansprechpartnerin bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung.