Fragen und Antworten

5. Juni 2018

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat sich mit der GEMA auf eine neue Regelung zur pauschalen Vergütung von urheberrechtlich relevanter Musik bei Aufführungen auf Gemeindeveranstaltungen und Konzerten verständigt. Die Kirchengemeinden müssen die Vergütungen für die musikalischen Aufführungen nun nicht mehr selbst zahlen. 

Der Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Abgedeckt sind Konzerte der ernsten Musik oder Gospelgesang, sie unterliegen nur einer Meldepflicht. Konzerte der Unterhaltungsmusik sind vom Vertrag nicht erfasst. (mehr zum Thema bei der Deutschen Bischofskonferenz)

Bitte wenden Sie sich an:

Sekretariat des Bischofs von Mainz / Bischof Dr. Peter Kohlgraf
Postfach 1560, 55505 Mainz

oder: Sekretariat von Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz, Generalvikar
Bischofsplatz 2, 55116 Mainz

 

Bitte legen Sie nach Möglichkeit einen entsprechend frankierten und adressierten Rückumschlag bei. Die Autogrammkarten sind nur zum persönlichen Gebrauch der Sammler, nicht zum Weiterverkauf o.ä. bestimmt. Daher wird nur eine Karte pro Anfrage versendet. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Die erste Anlaufstelle für Fragen rund um das Thema Ahnenforschung ist das Dom- und Diözesanarchiv Mainz. Dort erhalten Sie alle weiterführenden Informationen zur jeweiligen Benutzbarkeit der Kirchenbücher (Tauf-, Trau- und Sterbebücher). Bitte nehmen Sie vorab unter archiv@bistum-mainz.de Kontakt auf, um unnötige Wege zu vermeiden. Familienkundliche Forschungen sind gebührenpflichtig.

Wir freuen uns mit Ihnen! Auf der Internetseite   finden Sie viele Informationen zu den Themen "Beziehung, Ehe, Partnerschaft" bzw. hier zum Thema "Ehevorbereitung" und zum Sakrament der Ehe. Wenn es um Fragen des kirchlichen Eherechts geht und Sie z.B. Begriffe wie „Dispens", „Trauerlaubnis", „Sanatio" oder „Nichtigkeit einer Ehe wegen Formmangels" in diesem Zusammenhang gehört haben, finden Sie ggf. weitere Informationen auf der Internetseite des „Personenstandsreferates" (Link klicken) 

Einen Taufschein erhalten Sie in dem Pfarrbüro, das für den damaligen Taufort zuständig ist bzw. beim Wohnortpfarramt, also dort, wo Sie jetzt einen Erstwohnsitz gemeldet haben. Über www.pfarreifinder.de  finden Sie (mit Eingabe der Wohnadresse) das zuständige Pfarramt und die Kontaktdaten.

Wer von sexuellem Missbrauch Kenntnis erhält oder selbst betroffen ist, kann sich an die beauftragte Person des Bistums wenden. Alle kirchlichen Mitarbeiter sind verpflichtet, Fälle, die ihnen zur Kenntnis gebracht werden, weiterzuleiten. Der Beauftragte recherchiert den Sachverhalt und ist Kontaktperson für die staatlichen Strafverfolgungsbehörden. Zu den Beauftragten der Diözese Mainz: Link zur Website 
Wer Fragen zur Prävention (Vorbeugung) von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen hat, findet hier weitere Informationen zur Präventionsarbeit

mehr zum Thema

Der Glaube lebt auch vom direkten Kontakt. Deshalb ist es am besten, wenn Sie sich an einen Seelsorger vor Ort wenden. Unter www.pfarreifinder.de finden Sie die Kontakte zum nächsten Pfarrbüro in Ihrer Nähe. Sie können sich aber auch virtuell unter www.internetseelsorge.de an einen Gesprächspartner wenden. Wenn es eher um allgemeine Informationen und Nachrichten aus der katholischen Kirche in Deutschland geht, ist die Seite www.katholisch.de die offizielle Internetpräsenz. Hier gibt es immer wieder auch aktuelle Themendossiers, zum Beispiel zum Kirchenjahr und zum aktuellen Geschehen.

Die katholische Kirche ist für Sie da! – Es gibt viele Anliegen und Hilfegesuche. Deshalb ist es nicht so einfach, direkt die richtige Adresse zu benennen. Im Bistum Mainz finden Sie unter www.dicvmainz.caritas.de/beratungamphilfe verschiedene Hilfsangebote für verschiedene Lebenslagen. Wir hoffen, dass das Richtige für Sie dabei ist.

Zunächst die gute Nachricht: Das Einwohnermeldeamt kann Ihre künftige Adresse - leider zeitverzögert - auch der Pfarrei mitteilen, zu der Sie dann gehören, wenn Sie katholisch sind. Wenn Sie einer Dienststelle des Bischöflichen Ordinariates die Adressänderung mitteilen möchten, weil Sie Beschäftigte/r des Bistums sind, oder weil Sie Post (Veranstaltungskalender, Programme, Informationen, Newsletter) von einer Dienststelle des Ordinariates erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an diese Dienststelle. Ein Mailverzeichnis finden Sie hier.

Ärger, Frust – oder ein Missverständnis? Es gibt viele Anlässe, die die Emotionen hochkochen lassen können. Da sind gute Wege gesucht, um das möglichst schnell zu lösen. Am besten ist es, den direkten Kontakt zu demjenigen zu suchen, über den man sich geärgert hat. So lassen sich viele Dinge schnell klären, oft besser, als wenn Sie sich direkt „an das Bistum" wenden. Wenn es um Personen geht und das direkte Gespräch nicht gefruchtet hat, gibt es die Möglichkeit, den jeweiligen Dienstvorgesetzten anzusprechen: den Pfarrer, dann den Dekan oder – als dritten Schritt – auch den Personaldezernenten des Bistums. Gemeinsam kann dann nach guten Lösungswegen gesucht werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass anonyme Beschuldigungen ebenso wie „offene Briefe" in der Regel nicht berücksichtigt oder weitergeleitet werden.

Schauen Sie gerne auf www.bistum-mainz.de nach. Dort finden Sie auch ein Suchfeld, das Sie ggf. weiterführt. Sie können auch an kontakt@bistum-mainz.deeine Mail schreiben. Wir bemühen uns, diese an die zuständige Stelle im Haus weiterzuleiten, sofern wir eine solche ausmachen können. Hier gilt vor allem das bekannte Volksmund-Sprichwort: „Unmögliches erledigen wir sofort, Wunder dauern etwas länger"... Vielen Dank für Ihr Verständnis!