Verbandskasten_Stab-AuG-2 (c) Arbeitssicherheit

Verbandskästen müssen bis 30. April ergänzt werden

Verbandskasten_Stab-AuG-2
Datum:
Mo. 24. Jan. 2022
Von:
Claudia Wilhelm

Zum Ende des Jahres 2021 haben sich die üblichen DIN Versionen bezüglich der Verbandskästen geändert. Die Änderungen haben zur Folge, dass zusätzliche Materialien in den vorhandenen Verbandkästen bereitgestellt werden müssen.

 

In allen Einrichtungen (z.B. Pfarrbüros, Sakristeien, Pfarrzentren, Kindertageseinrichtungen) ist es notwendig, ausreichendes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu stellen. In der Regel werden Verbandkästen gemäß
· DIN 13157 („kleiner“ Betriebsverbandkasten) oder 
· DIN 13169 („großer“ Betriebsverbandkasten)   vorgehalten. 

Um Haftungsrisiken zu vermeiden, stellen Sie bitte bis zum 30.04.2022 sicher, dass alle Verbandskästen in Ihrem Verantwortungsbereich gemäß den neuen DIN ausgestattet sind, also um die in der Übersicht der PDF Datei angeführten Materialien ergänzt sind. 

Im angehängten  PDF-Dokument finden Sie wichtige Hinweise darüber, wie Sie Ihren Verbandskasten den neuen Regeln anpassen können.:

Informationen zum Verbandskasten nach neuer DIN 2022 (PDF Download)