Rechtliche Grundlagen

Das Kirchliche Arbeitsgericht ist insbesondere zuständig für Streitigkeiten aus Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) und KODA-Ordnung. Es wird tätig auf der Grundlage der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO). Diese verweist subsidiär auf die Verfahrensordnung vor dem staatlichen Arbeitsgericht (ArbGG).

Der Vorsitzende des Kirchlichen Arbeitsgerichts in Mainz, Herr Dr. Norbert Schwab,
hat in der Zeitschrift "Juris Die Monatszeitschrift 2016, 325" einen Fachaufsatz mit dem Thema
"Das Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht" veröffentlicht.

Als Download finden Sie nachstehend folgende Texte:
- Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO)
- Mitarbeitervertretungsordnung für das Bistum Mainz (MAVO Mainz)
- Aufsatz "Das Verfahren vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht"

Hinweis:
Auf der Grundlage der Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung sind die diözesanen Mitarbeiter-vertretungsordnungen ergangen. Die Mitarbeitervertretungsordnungen der Bistümer lehnen sich an die Rahmenordnung an. Die Texte der Mitarbeitervertretungsordnungen samt ergänzender Regelungen sowie der KODA-Ordnungen der Diözesen sind über Internet zugänglich (z. B. über die Seiten der Diözesanen Arbeitsgemeinschaften für Mitarbeitervertretungen (DIAG)).