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Sensibilisierungskonzept zur neue Grundordnung

Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat am 22. November 2022 eine Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts in Form der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ als Empfehlung für die deutschen (Erz-) Bistümer beschlossen. Die Neufassung der Grundordnung ist ein Meilenstein für unsere Dienstgemeinschaften, es ist ein Perspektivwechsel, da sie den Blick auf die Stärkung des christlichen Profils der jeweiligen Einrichtung lenkt.
Datum:
1. Juli 2024
Von:
Julia Stolberg

Solch ein Umdenken ist anspruchsvoll für Dienstgeber wie Dienstnehmer, denn es fordert uns alle mehr als bisher dazu heraus, uns darüber klarzuwerden und zu zeigen, worin die katholische Identität unseres Einsatzes besteht. Was macht unsere Dienstgemeinschaft aus? Worauf können sich Menschen verlassen, wenn sie in der katholischen Kirche beschäftigt sind? Welchen Qualitätsanspruch haben wir an uns selbst und an unsere Organisation?

Nach der alten Grundordnung galt eine Einrichtung – über ihre satzungsmäßigen Grundlagen hinaus – dann als „katholisch”, wenn in ihr möglichst viele katholische Menschen beschäftigt waren und darauf geachtet wurde, dass deren dienstliches und privates Verhalten der katholischen Lehre entspricht.

In der neuen Grundordnung geht es um eine christliche Organisations- und Führungskultur, um die Vermittlung christlicher Werte und Haltungen. Die „katholische Identität” liegt also im Selbstverständnis der Organisation begründet. Sie ist Gestaltungsaufgabe – vor allem des Dienstgebers und der Führungskräfte, aber zusammen mit den Mitarbeitenden.

Auf diesem Weg möchte die Bistumsleitung nun gemeinsam mit Ihnen einen ersten Schritt gehen. Auf der Homepage www.neuegrundordnung.de, die wir mit dem Theologisch-Pastoralen Institut (TPI) und weiteren Bistümern zusammen entwickelt haben, können sich alle Mitarbeitenden deshalb ab dem 1. Juli 2024 – selbstverständlich im Rahmen der Dienstzeit - über die neue Grundordnung und ihre wichtigsten Kernaussagen informieren und sich mit dem damit verbundenen Perspektivwechsel auseinanderzusetzen. Ergänzend können Führungskräfte an begleitenden, überdiözesanen Veranstaltungen des TPIs teilnehmen. Darüber hinaus soll es, in allen unseren Einrichtungen, jeweils organisiert durch die Führungskräfte bzw. Leitungen, Gespräche zur neuen Grundordnung und deren Umsetzung geben. 

Sie haben Rückfragen zum Sensibilisierungskonzept oder Unterstützungsbedarf - wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Abteilung Personalentwicklung und Beratung
pe@bistum-mainz.de
06131-253-181