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Verwendungsnachweis nach der Maßnahme · Bistum Mainz

Hinweis: Bitte den Nachweis mit Beleg innerhalb von 4 Wochen nach der Maßnahme einreichen. Die Auszahlung erfolgt erst nach Prüfung des Nachweises auf das Pfarreikonto.

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4.  Auszahlung (Pfarreikonto): 
Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf das offizielle Konto der Pfarrei / Kirchengemeinde – nicht an Einzelpersonen.

5. Bestätigung:

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