Sie haben als Arbeitnehmer:in jährlich Anspruch auf Bildungsurlaub, um sich beruflich oder persönlich weiterzubilden. Die genauen Bestimmungen sind im Bildungsurlaubsgesetz geregelt. Prüfen Sie die spezifischen Regelungen und Voraussetzungen für Ihr jeweiliges Bundesland und kündigen Sie die Planung Ihres Bildungsurlaubes rechtzeitig bei Ihren Vorgesetzten an. Kontaktieren Sie uns gerne unter: Fortbildung