Mainz. Das Bistum Mainz hat jetzt seinen schriftlichen Finanzbericht für das Jahr 2016 vorgelegt. Es ist der erste Finanzbericht, der nach der Umstellung auf die Doppik vollständig den Erfordernissen des Handelsgesetzbuches (HGB) entspricht. Zunächst ist der 108-seitige Bericht als pdf-Datei auf der Internetseite des Finanzdezernates verfügbar (http://finanzen.bistummainz.de).
Im Laufe des November wird auch eine gedruckte Version erscheinen, die über das Finanzdezernat bezogen werden kann. Das Bistum hatte bereits im Anschluss an die Sitzung des Kirchensteuerrates Ende August über den Jahresabschluss für das Jahr 2016 informiert. In seiner Einführung zum jetzt vorliegenden Finanzbericht betont der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf: „Zu Recht hat die Öffentlichkeit ein wachsendes Interesse zu erfahren, wie Kirche mit ihren Finanzmitteln umgeht - die Glaubwürdigkeit der Kirche in unserer Gesellschaft heute bemisst sich nicht zuletzt daran.“
Und weiter schreibt Kohlgraf: „Indem die Gläubigen Kirchensteuer entrichten, vertrauen sie uns ihr Geld zu einer Verwendung an, die dem Auftrag der Kirche entspricht. Patrimonium pauperum, das Gut der Armen, ist eine gängige Bezeichnung für den kirchlichen Besitz bei den Kirchenvätern und im Frühmittelalter. Gemeint ist damit, dass das Kirchengut denjenigen zusteht, für die zu sorgen die Kirche in besonderem Maße verpflichtet ist. Dieser hohe Anspruch, dass Kirche nicht um ihrer selbst willen über materielle Güter verfügt, hat nichts von seiner Aktualität verloren. Der vorliegende Bericht wie auch zukünftige Berichte sollen daher auch Rede und Antwort stehen, ob dieser Anspruch unsere Richtschnur bleibt.“ Er sei „sehr dankbar, dass auf die Initiative von Prälat Giebelmann als Diözesanadministrator in den vergangenen Monaten dieser Bericht erstellt wurde“, hebt Bischof Kohlgraf hervor.
Der Mainzer Bischofsvikar, Domkapitular Prälat Dietmar Giebelmann, erläutert in einem Interview den vorliegenden Finanzbericht. Giebelmann, der von 2003 bis 2016 Generalvikar des Bistums Mainz war, hatte das Bistum während der Sedisvakanz 2016/2017 als Diözesanadministrator geleitet. Im Interview sagt Giebelmann: „Obwohl die Kirche kein privatwirtschaftliches Unternehmen ist, hat das Bistum Mainz seine Rechnungslegung vollständig auf die Anforderungen des Handelsgesetzbuches umgestellt, um auch durch diese anerkannten Standards einen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für Dritte zu gewährleisten. Wir informieren über die Herkunft und die Verwendung der Finanzmittel sowie über die wirtschaftliche Lage des Bistums. Es werden sowohl das Vermögen als auch die Verpflichtungen, die diesem Vermögen gegenüberstehen, offengelegt.“
von tob (MBN)