Zum Aufgabenbereich des Referates „Allgemeine Vermögensaufsicht“ gehört der Bereich der Vermögensfolgenabschätzung von Rechtsgeschäften der Kirchengemeinden. Hierzu gehören zum Beispiel die Genehmigungsverfahren gemäß §§ 16 und 17 KVVG Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG), sofern sie nicht den Bereich des Bauwesens (Baudezernat), die Haushaltsplangenehmigung (Haushaltsreferat) oder den Bereich der Liegenschaften der Kirchengemeinden (Referat Liegenschaften Kirchengemeinden) betreffen. Hinzu kommen Beratungstätigkeiten in allen Fragen der Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden.