Abteilung 4: Kirchengemeinden und deren Einrichtungen

Die Abteilung ist zuständig für die Wahrnehmung der Aufsichts- und Genehmigungsrechte des Bischöflichen Ordinariates gegenüber den Kirchengemeinden, ausgenommen des Bauwesens.

In diesem Zusammenhang beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Kirchengemeinden in allen Fragen bezüglich Haushaltsplanung, Personalplanung und Liegenschaftswesen, sowie des Rechts der kirchlichen Vermögensvertretung im Rechtsverkehr.

Die Rechtsgrundlage der Genehmigungsrechte findet sich im Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Mainz - Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG)