Das Referat prüft und genehmigt die Haushaltspläne der Kirchengemeinden, Kindertageseinrichtungen, Gemeinden anderer Muttersprache und Gesamtverbände im Bistum Mainz.
In diesem Zusammenhang beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Kirchengemeinden und deren Vertreter in allen Fragen der Haushaltsplanung und – konsolidierung.
Ebenso obliegt dem Referat die Prüfung und Genehmigung von innerkirchlichen Abrechnungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Kirchengemeinden.