Außer sakralen Bauten stehen Schulen, Bildungshäuser sowie Wohn- und Geschäftshäuser im Eigentum des Bistums, ebenso unbebauter Grundbesitz wie landwirtschaftliche Flächen und Bauland.
Die Verwaltung und Bewirtschaftung dieses Grundvermögens sowie des Vermögens der Bischöflichen Dotation (Domkirche und Domkapitel) ist Aufgabe der Liegenschaftsverwaltung. Dies umfasst den Bereich der Grundstücksverkehrsgeschäfte, Vergabe von Erbbaurechten an bauwillige Familien, die Vermietung von Wohnungen und Gewerbeflächen sowie die Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen.