Seit 4. Mai 2016 hat das Bistum Mainz einen Diözesanvermögensverwaltungsrat. Er löst den bisherigen Diözesan-Verwaltungsrat ab. Der Diözesankirchensteuerrat, das Konsultorenkollegium und der Diözesanvermögensverwaltungsrat sind die Aufsichtsgremien des Bistums. Ihre Zuständigkeiten bestimmen sich nach dem kanonischen Recht und dem Eigenrecht des jeweiligen Bistums, das sich eng an den Vorgaben der jeweiligen Bischofskonferenz orientiert.
Im Diözesanvermögensverwaltungsrat sitzen neben vier Mitarbeitern der Bischöflichen Kurie auch eine gleiche Anzahl von Persönlichkeiten, die von außerhalb kommen und diese Aufgabe ehrenamtlich wahrnehmen. Alle Mitglieder des Diözesanvermögensverwaltungsrates sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben weisungsfrei. Der Diözesanvermögensverwaltungsrat entscheidet in Angelegenheiten der außerordentlichen Verwaltung und bei allen finanzrelevanten Maßnahmen, die für das Bistum von besonderer Bedeutung sind. Ab einer bestimmten Wertgrenze ist darüber hinaus auch die Entscheidung des Konsultorenkollegiums erforderlich. Die Aufgabe des Konsultorenkollegiums wird im Bistum Mainz vom Domkapitel wahrgenommen. Dem Kirchensteuerrat obliegt vor allem die Vorbereitung und Verabschiedung des Haushaltsplanes, die Beschlussfassung über die Jahresrechnung und die Entlastung der Finanzverwaltung. Ein Mitglied des Kirchensteuerrates ist auch Mitglied des Diözesanvermögensverwaltungsrates.
Zusammensetzung
Vorsitzender:
Der Bischof
Wahrnehmung des Vorsitzes:
Rieth, Stephanie, Ordinariatsdirektori
Mitglieder:
Hofmacher, Patrick, Geschäftsführer
Kipping-Karbach, Ute, Oberamtsrätin
Prinz zu Salm-Salm, Michael
Schnabel, Heinz-Hermann, Landtagsvizepräsident a. D.
Wilk, Helga
Ständige Gäste:
Erdt, Carsten, Finanzdirektor, Ordinariatsdirektor
Frey, Elmar
Krämer, Johannes, Dipl.-Ing., Baudirektor
van der Broeck, Andreas, Prof. i.K., Dr. iur., Ltd. Rechtsdirektor
Anlageausschuss des Bistums Mainz:
weitere Mitglieder:
Korn, Michael
weitere Mitglieder:
Prinz zu Salm-Salm, Michael