Seit 4. Mai 2016 hat das Bistum Mainz einen Diözesanvermögensverwaltungsrat. Er löst den bisherigen Diözesan-Verwaltungsrat ab. Der Diözesankirchensteuerrat, das Konsultorenkollegium und der Diözesanvermögensverwaltungsrat sind die Aufsichtsgremien des Bistums. Ihre Zuständigkeiten bestimmen sich nach dem kanonischen Recht und dem Eigenrecht des jeweiligen Bistums, das sich eng an den Vorgaben der jeweiligen Bischofskonferenz orientiert.
Im Diözesanvermögensverwaltungsrat sitzen neben vier Mitarbeitern der Bischöflichen Kurie auch eine gleiche Anzahl von Persönlichkeiten, die von außerhalb kommen und diese Aufgabe ehrenamtlich wahrnehmen. Alle Mitglieder des Diözesanvermögensverwaltungsrates sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben weisungsfrei. Der Diözesanvermögensverwaltungsrat entscheidet in Angelegenheiten der außerordentlichen Verwaltung und bei allen finanzrelevanten Maßnahmen, die für das Bistum von besonderer Bedeutung sind. Ab einer bestimmten Wertgrenze ist darüber hinaus auch die Entscheidung des Konsultorenkollegiums erforderlich. Die Aufgabe des Konsultorenkollegiums wird im Bistum Mainz vom Domkapitel wahrgenommen. Dem Kirchensteuerrat obliegt vor allem die Vorbereitung und Verabschiedung des Haushaltsplanes, die Beschlussfassung über die Jahresrechnung und die Entlastung der Finanzverwaltung. Ein Mitglied des Kirchensteuerrates ist auch Mitglied des Diözesanvermögensverwaltungsrates.
Den Vorsitz des Diözesanvermögensverwaltungsrates hat Weihbischof Udo Markus Bentz, Generalvikar inne. Mitglieder von kirchlicher Seite sind Diözesancaritasdirektor Domkapitular Prälat Hans-Jürgen Eberhardt, Baudirektor Johannes Krämer und Prof. Dr. Andreas van der Broeck. Die nichtkirchlichen Mitglieder sind Rechtsanwalt Erich Fuchs, Bingen, als Vertreter des Kirchensteuerrates, Prinz Michael zu Salm-Salm, Heinz-Hermann Schnabel, Landtagsvizepräsident, Erbes-Büdesheim, und Patrick Hofmacher, Geschäftsführer der Malteser Werke gGmbH, Köln.