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Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Das vertretungsberechtigte Gremium trägt die Verantwortung für alle innerhalb der juristischen Person tätigen Menschen. Es ist für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen verantwortlich und damit ansprechbar für Überwachungsbehörden, wie beispielsweise Berufsgenossenschaft (VBG) und die staatlichen Arbeitsschutzbehörden.

Zu unterscheiden sind hierbei

    • Pfarrei (KdöR)
    • eingetragene Vereine (z.B. Kirchenbauverein e.V., ...)
    • eigenständige Verbände (z.B. KFD, KJG, ...)

Daraus ergibt sich, dass das vertretungsberechtigte Gremium ausschließlich für Aktive innerhalb seiner Zuständigkeit Sorge zu tragen hat.

In Pfarreien und den zugehörigen nicht eigenständigen Gruppierungen trägt der KVR die Verantwortung.

Innerhalb der eigenständigen Verbände und Vereine wird die Verantwortung in der jeweiligen Satzungen geregelt.

 

Federführende Verantwortung für die Gefährundgsbeurteilung, Unterweisung, Befähigung der praktisch Tätigen und Einhaltung der jeweilig notwendigen Arbeitschutzmaßnahmen, sowie der Bereitstellung der für die Betreuung durch die Stabsstelle Arbeitssicherheit notwendigen Unterlagen, trägt das jeweilige Verantwortungsgremium. Abgesehen der Verantwortung können die oben genannten Aufgaben jedoch in schriftlicher Form an die hauptamtlichen Mitarbeitenden oder praktisch Tätigen deligiert werden. 

Wenn Personen innerhalb Ihres Verantwortungsbereiches grob fahrlässig oder vorsätzlich Handeln, liegt die Verantwortung und Haftung bei der handelnden Person.

 

Unterstützung durch die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Begehungen von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen

Die Mitarbeitenden der Stabsstelle sind dazu verpflichtet die sicherheitstechnische Betreuung in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Dafür nehmen wird mit den Pfarreiverantworlichen Kontakt aufgenommen, ein Termin vereinbart und die Rahmenbedingungen, insbesondere zu besonderen örtlichen Gegebenheiten, geklärt.

Regelmäßig sind seitens der Pfarrei folgende Dokumente vorzuhalten:

    • Gefährdungsbeurteilungen
    • Unterweisungsnachweise
    • Ausbildungsnachweise für Ersthelfer:innen
    • Ausbildungsnachweise für Brandschutzhelfer:innen
    • Prüfnachweise insbesondere für
      • ortsveränderliche elektische Betriebsmittel
      • ortsfeste elektische Betriebsmittel
      • stationäre elektische Anlage
      • Brandschutztüren
      • Rauchmelder
      • Feuerlöscher
      • ...
    • Nachweise zur arbeitsmedizinischen Vorsorge der Personen deren Anstellungsträger die Pfarrei ist, das bedeutet Personen deren Arbeitsverhältnis mit der Pfarrei geschlossen wurd. (bspw. Pfarrsekretär:innen, Hausmeister:innen, Reinigungskräfte, Küster:innen)
    • Gefahrstoffverzeichnis

 

Beratung auf Anfrage 

Zu allen oben genannten Punkten kann die Stabsstelle beratend im Rahmen von Ortsterminen, Online-Treffen und Telefonisch hinzugezogen werden.

 

Mustervorlagen zur Umsetzung von Arbeitsschutzverpflichtungen

https://vernetzt.bistum-mainz.de/index.php/s/Lw3XW2idoo7LNLe 

 

Muster für die systematische Organisation des Arbeitsschutzes

https://vernetzt.bistum-mainz.de/index.php/s/6JkqqbNyxR6jkco 

 

Passworte zum Dokumenten-Download können bei der Stabsstelle für Arbeitssicherheit angefragt werden (arbeitssicherheit@bistum-mainz.de)