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Stichwort Bischof

Ein Bischof (griechisch „episkopos“ - Aufseher, Schiedsrichter) ist Vorsteher eines Bistums. Durch die Bischofsweihe ist er Mitglied des Bischofskollegiums, in dem die Bischöfe mit dem Papst an der Spitze als Nachfolger der Apostel die Kirche leiten. Der Bischof hat die Aufgabe, im Namen und in der Vollmacht Christi seinem Bistum als Lehrer, Priester und Hirte zu dienen: Als Lehrer verkündet er verbindlich das Wort Gottes, als Priester spendet er die Sakramente, vor allem Priesterweihe und Firmung, und als Hirte leitet er das Bistum mit gesetzgebender, verwaltender und richterlicher Gewalt. Das Bischofsamt ist die höchste Stufe des Weihesakramentes in der Kirche, das sich in Diakonen-, Priester- und Bischofsweihe gliedert.

Die bischöflichen Insignien (Auszeichnungen) sind Zeichen, die den Rang und liturgischen Stand anzeigen. Sie haben symbolische Bedeutung und deuten Amt und Dienst des Bischofs. Der Bischofsstab wird dem Bischof nach seiner Weihe als Zeichen seines Hirten- und Leitungsamtes übergeben. In der altchristlichen Kunst trägt Christus als der gute Hirte einen Stab. Der Bischofsring ist Symbol der Treue, mit dem sich der Bischof an die Kirche bindet und den er daher ständig trägt (außer an Karfreitag). Er wird als Zeichen der Ehe mit der Kirche verstanden. Das Brustkreuz („Pektorale“) ist kein äußerer Schmuck, sondern Ausdruck des Bekenntnisses und Vertrauens des Bischofs in die Kraft, die aus dem Kreuz Christi erwächst. Es gehört seit 1570 verpflichtend zur bischöflichen Amtskleidung. Die Mitra ist die liturgische Kopfbedeckung der Bischöfe, die gekennzeichnet ist durch die aufragenden Schilde („cornua“) und die beiden rückwärtigen Bänder („vittae“). Zunächst war sie dem Papst vorbehalten. Ab Mitte des elften Jahrhunderts wird sie Bischöfen und Äbten zugestanden.

Über die Aufgaben des Bischofs schreibt das Zweite Vatikanische Konzil in „Christus Dominus“ (1965), dem Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche, unter anderem: „Da es der Kirche aufgegeben ist, mit der menschlichen Gesellschaft, in der sie lebt, in ein Gespräch zu kommen, ist es in erster Linie Pflicht der Bischöfe, zu den Menschen zu gehen und das Gespräch mit ihnen zu suchen und zu fördern. Damit immer Wahrheit mit Liebe, Einsicht mit Güte gepaart ist, muss sich dieser Heilsdialog sowohl durch Klarheit der Rede als auch zugleich durch Demut und Sanftmut auszeichnen, ferner durch gebührende Klugheit, die jedoch mit Vertrauen verbunden sein muss, das ja die Freundschaft fördert und somit darauf hinwirkt, die Geister zu einen.“ (CD 13)

Die so genannten Weihbischöfe sind dem Bischof vor allem zur seelsorglichen Leitung des Bistums an die Seite gegeben und handeln in dessen Auftrag. Unbeschadet seiner rechtlichen Vollmachten im Einzelnen, die er vom Bischof erhält, ist der Weihbischof ein Bischof im vollen theologischen Sinn.