Die Domkirche St. Martin zu Mainz

Zur Verwaltung des Mainzer Doms

Der Mainzer Dom ist die Bischofskirche des Bischofs von Mainz. Eigentümer des Doms sind aber weder Bischof noch Bistum, sondern die „Bischöfliche Domkirche St. Martin“. Zuständig für die Verwaltung, den Erhalt und Unterhalt des Doms und der dazugehörigen Gebäude ist das Domkapitel unter Vorsitz des Domdekans. Beide, Domkapitel und Bischöfliche Domkirche, sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Als Körperschaften des öffentlichen Rechts verfügen Domkapitel und Domkirche über einen eigenen Finanzhaushalt mit Einnahmen und Ausgaben. Wirtschaftsplan und Jahresrechnung werden von der Bischöflichen Dotation vorbereitet und durchgeführt. Der Dotation gehören außer drei Domkapitularen auch der Finanzdezernent des Bischöflichen Ordinariats sowie ein Vertreter der Finanz- und Liegenschaftsabteilung des Bistums an; Verwaltung und technische Durchführung des Domhaushalts sind gemäß der Satzung des Mainzer Domkapitels dem Finanzdezernat des Bischöflichen Ordinariats übertragen.

Nach Vorlage durch die Bischöfliche Dotation berät und beschließt das Domkapitel den Wirtschaftsplan von Domkapitel und Domkirche St. Martin. Ebenso nimmt es die Jahresabschlussrechnung entgegen und verabschiedet diese. Beides bedarf der Zustimmung des Diözesan­bischofs.

In den vergangenen Jahren wurde in der Finanzverwaltung der Domkirche, wie im Bistum Mainz, die Umstellung von der kameralistischen auf die doppische Buchführung vollzogen. Seit 2019 wird der Jahresabschluss unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt und von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Es handelt sich um eine freiwillige Prüfung gemäß §§ 317 ff. HGB.

 

Aufwendungen für den Dom

Der Bauunterhalt und die seit zwei Jahrzehnten laufende Renovierung des mehr als 1000 Jahre alten Mainzer Doms und seiner umliegenden Gebäude erfordern permanent den Einsatz erheblicher finanzieller Mittel. Neben den Material­kosten und Aufwendungen für den laufenden Unterhalt wie Heizung und Strom, Reinigung und Aufsicht fallen hier vor allem Personalkosten in Dombauamt und Dombauhütte mit mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an. 

Der Mainzer Dom ist zugleich weit mehr als nur ein eindrucksvolles Baudenkmal. Er ist vor allem ein Ort vielfältigen Gotteslobes und kulturellen Reichtums, bekannt für seine Kirchenmusik, die vom Domorganisten sowie von den Chören am Dom unter Leitung von Domkapellmeister und den Domkantoren dargeboten werden; ihnen steht ein eigenes Chorhaus am Dom für die Proben zu Verfügung.

 

Einnahmenquellen des Doms

Die Mainzer Domkirche erzielt ihre Einnahmen hauptsächlich aus Vermietungen und Verpachtungen umliegender Gebäude und Liegenschaften, Erträgen aus Anlagevermögen, Eintrittsgeldern z.B. für Konzerte sowie Spenden und Zuschüssen insbesondere von Dombauverein, Stiftung Hoher Dom, Förderverein Musica sacra sowie Pfeifen-Patenschaften für die neue Domorgel. 

Da die genannten Einnahmen zur Deckung der Kosten nicht ausreichen, kommen in nicht unerheblichem Maß Zuweisungen des Bistums aus Kirchensteuermitteln hinzu.