Das Bischöfliche Domkapitel

Selbstverständnis

Das Bischöfliche Domkapitel ist ein Kollegium von Geistlichen, die sich als Sachwalter der Mainzer Kathedrale im Auftrag des Bischofs verstehen. Über die vielfältigen Aufgaben der Domherren informieren die folgenden Seiten.

Stichwort: Domkapitel

Das Mainzer Domkapitel ist ein Klerikerkollegium zur Feier der Liturgie an der Bischofskirche und zu weiteren satzungsmäßigen Aufgaben im Bistum. Besondere Bedeutung hat das Domkapitel bei der Wahl eines neuen Bischofs. Daneben wirkt das Gremium beratend an der Leitung und Verwaltung des Bistums mit. Die Mitglieder sind in der Regel Dezernenten im Bischöflichen Ordinariat. Außerdem sind sie für Verwaltung, Erhalt und Unterhalt der Bischofskirche zuständig. Das Domkapitel ist eine selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Satzungsautonomie und eigenem Vermögenshaushalt.

Zu den Insignien, die die Stellung der Domkapitulare sichtbar machen, gehört das Kapitelkreuz, das an einem rot-weißen Band um den Hals getragen wird. Die Farben Rot und Weiß sind die Farben des Domkapitels, des Bistums Mainz und Hessens. Das weiß emaillierte Kreuz zeigt auf der Vorderseite den Dom- und Bistumspatron St. Martin und auf der Rückseite ein goldenes „L". Es erinnert an Großherzog Ludwig I. von Hessen, der das Kreuz 1829 gestiftet hat. Über dem Kreuz ist eine goldene hessische Krone angebracht. Die Chorkleidung der Domkapitulare besteht aus violettem Talar, lang herunterhängendem Gürtelband (Zingulum), kurzem violettem Schulterumhang (Mozetta) mit Kapuze, weißem Chorrock und einer violetten Kopfbedeckung, dem Birett.

Geschichtlich nachweisbar ist das Mainzer Domkapitel erstmals seit dem Jahr 970. Doch bereits seit den Anfängen des Bistums Mainz hat es einen Kreis von Geistlichen gegeben, der den Bischof unterstützte und ihn bei Abwesenheit vertrat. Das vierte Laterankonzil 1215 gewährt dem Mainzer Domkapitel das ausschließliche Recht zur Bischofswahl. 1252 erhält das Kapitel vom Papst das Recht zur Selbstergänzung. Im Jahr 1405 besteht das Mainzer Domkapitel aus 24 geistlichen Kapitularen. Nach der Übergabe der Stadt Mainz an die Franzosen im Jahr 1798 wird der Dom beschlagnahmt und das Erzbistum Mainz aufgelöst. Das Domkapitel folgt dem Erzbischof 1805 nach Regensburg. Im neuen Bistum Mainz umfasst das von Bischof Joseph Ludwig Colmar (1802-1818) errichtete Domkapitel zwei Generalvikare, acht Domkapitulare und zwei Ehrendomkapitulare. Die Zahl der Mitglieder ist bei der Neugründung 1821 durch Papst Pius VII. auf sieben festgelegt worden und seitdem unverändert geblieben. Im Jahr 2000 hat das Domkapitel seine Statuten erneuert, welche die Satzung von 1924 ersetzt haben.

(Auszug aus dem "Stichwort" der Bischöflichen Pressestelle Mainz, 29.10.2012)

Aufgaben:


Gottesdienste
Zu den wichtigsten Aufgaben der Mitglieder des Domkapitels gehört der Vollzug der Gottesdienste im Dom an Sonn- und Feiertagen sowie werktags. Es trägt besondere Sorge für die liturgische und musikalische Gestaltung der Messfeiern.

Verwaltung des Doms
Das Domkapitel ist ebenso zuständig für die gesamte Verwaltung, den Erhalt und Unterhalt der Kathedrale und der dazugehörigen Gebäude. Über alle baulichen und denkmalpflegerischen Angelegenheiten an dem Gotteshaus berät und beschließen die Domherren. So tragen sie auch die Verantwortung für die im Herbst 2000 begonnene Domrenovierung.

Verwaltung des Bistums
Das Domkapitel wirkt außerdem beratend und helfend an der Leitung und Verwaltung des Bistums mit. Die Mitglieder arbeiten in der Regel als Dezernenten im Bischöflichen Ordinariat.

Bestimmung eines neuen Bischofs
Eine herausragende Bedeutung bekommt das Domkapitel bei der Bestellung eines neuen Bischofs:
Nach den Statuten des Domkapitels geht bei Tod oder dem Ausscheiden eines Bischofs aus dem Amt (Sedisvakanz) die Leitungsbefugnis für das Bistum zunächst unmittelbar auf den dienstältesten Weihbischof über.

Innerhalb von acht Tagen nach Beginn der Sedisvakanz wählt das Domkapitel einen Diözesanadministrator, der dann weitgehend die Amtsbefugnisse des Bischof ausübt bis ein neuer Bischof ernannt ist.

Das Domkapitel reicht außerdem eine Vorschlagsliste mit geeigneten Nachfolgekandidaten beim Vatikan ein. Aus dieser Liste und anderen Vorschlägen benennt Rom drei Kandidaten. Das Domkapitel wiederum wählt einen von diesen drei Kandidaten in geheimer Abstimmung zum Bischof. Daraufhin ernennt der Papst den Gewählten. Als Besonderheit sehen das Badische Konkordat und das Reichskonkordat vor, dass von den drei vom Vatikan benannten Kandidaten mindestens ein Priester aus dem Bistum Mainz sein muss.