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Unterstützung finden bei sexualisierter Gewalt | Ich möchte eine Meldung machen

Sexualisierte Gewalt ist ein Angriff auf den ganzen Menschen, auf sein Grundvertrauen und seine psychische und körperliche Unverletzlichkeit.

zur Meldung bei einer unabhängigen Ansprechperson:

Die unabhängigen Ansprechpersonen sind weisungsunabhängig vom Bistum Mainz und der Bistumsleitung, sie stehen in keinem Dienstverhältnis mit dem Bistum, sie sind ehrenamtlich tätig. Jedoch sind die unabhängigen Ansprechpersonen verpflichtet, die Bistumsleitung über Ihr Anliegen zu unterrichten und können Sie nicht anonym beraten. mehr

So können Sie vorgehen:

Ich möchte anonym bleiben

Wenn Sie selbst betroffen von sexualisierter Gewalt sind und anonym bleiben möchten, können Sie sich von externen Fachberatungsstellen beraten lassen oder ein seelsorgerliches Gespräch führen. Wenn Sie nicht selbst betroffen sind, aber Kenntnis erhalten von Taten sexualisierter Gewalt, haben Sie als hauptamtlich oder ehrenamtlich Mitarbeitende/r eine Meldepflicht.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Falle einer Beratung oder eines seelsorgerlichen Gesprächs der Sachverhalt und alles, was Sie dort mitteilen dem Bistum nicht bekannt wird. Es erfolgt keine weitere Bearbeitung der Sache. Insbesondere wird auch nichts an die Ermittlungsbehörden gemeldet. 

Wenn Sie eine offizielle Meldung machen möchten, können Sie dies hier tun. 

Hilfe-Portal

Das Hilfe-Portal ist ein Angebot der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Es bietet viele Informationen zum Thema und unterstützt dabei, Hilfe- und Beratungsangebote vor Ort zu finden – aber auch online oder telefonisch.

 

caritas Logo

Übersichtsseite der Caritas "Beratungs- und Hilfeangebote für von sexualisierter Gewalt Betroffene"

Eine Sammlung von unterschiedlichen Hilfen für Betroffene, Hinweise auf Hilfesysteme und Fonds sowie Empfehlungen für Internetseiten und Online-Datenbanken, die darauf spezialisiert sind, Ihnen zu helfen, wenn Sie von Sexual- oder Gewaltdelikten betroffen sind.

Haupt- und Ehrenamtliche im Bistum Mainz sind verpflichtet zur Meldung.

Ich möchte ein Meldung machen

Ablauf: 

  1. Schritt: Sie melden sich bei einer unabhängigen Ansprechperson
  2. Schritt: Ihre Meldung wird entgegengenommen und an die Koordinationsstelle Intervention und Aufarbeitung weitergeleitet 
  3. Schritt: Die Koordinationsstelle, welche in enger Abstimmung mit der Bistumsleitung und der Stabstelle Recht steht, nimmt bei Rückfragen mit Ihnen Kontakt auf 
  4. Schritt: Prüfung des Sachverhalts auf strafrechtliche Relevanz unter Hinzuziehung einer externen Rechtsanwältin 
  5. Schritt: Klärung des weiteren Vorgehens auf Bistumsebene ggf. unter Hinzuziehung des Beraterstabs 
  6. Schritt: Meldung an die Ermittlungsbehörden (unabhängig von Verfolgbarkeit) 
  7. Schritt: ggf. kirchenrechtliches Voruntersuchung (Eine Voruntersuchung ist ein Verfahren, bei dem geprüft wird, ob eine kirchenrechtlich strafbare Handlung vorliegt. Ein solches kann auch dann durchgeführt werden, wenn ein weltliches Verfahren eingestellt wurde.) 

Kontakt:

Koordinationsstelle Intervention und Aufarbeitung

Bischöfliches Ordinariat Mainz 
Postfach 1560 
55005 Mainz 

Lena Funk

Interventionsbeauftragte

Kontakt:

Anke Fery

Aufarbeitungsbeauftragte

  

Hilfe-Portal

Das Hilfe-Portal ist ein Angebot der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Es bietet viele Informationen zum Thema und unterstützt dabei, Hilfe- und Beratungsangebote vor Ort zu finden – aber auch online oder telefonisch.

 

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Eine Sammlung von unterschiedlichen Hilfen für Betroffene, Hinweise auf Hilfesysteme und Fonds sowie Empfehlungen für Internetseiten und Online-Datenbanken, die darauf spezialisiert sind, Ihnen zu helfen, wenn Sie von Sexual- oder Gewaltdelikten betroffen sind.

Angebot zum Gespräch mit einer unabhängigen Ansprechperson:

Die unabhängigen Ansprechpersonen sind weisungsunabhängig vom Bistum Mainz und der Bistumsleitung. Jedoch sind die unabhängigen Ansprechpersonen verpflichtet, uns über Ihr Anliegen zu unterrichten. Diese Informationen werden ggf. auch an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet. (Flyer Meldewege) (Der Flyer ist in 6 verschiedenen Sprachen online erhältlich) Eine anonyme Beratung/ Meldung ist bei den unabhängigen Ansprechpersonen nicht möglich. 

Dies folgt aus der für das Bistum geltenden "Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst". Die Ansprechpersonen sind für die Aufnahme und Weitergabe von Meldungen von sexuellem Missbrauchs im Bistum Mainz verpflichtet. (Link zur Ordnung) 

Ute Leonhardt

Unabhängige Ansprechperson
Postfach 1421, 55004 Mainz

Annetraud Jung

Unabhängige Ansprechperson
55004 Mainz

Volker Braun

Unabhängige Ansprechperson
Postfach 1105, 55264 Nieder-Olm

Unabhängige Beratung:

Hilfe-Portal

Das Hilfe-Portal ist ein Angebot der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Es bietet viele Informationen zum Thema und unterstützt dabei, Hilfe- und Beratungsangebote vor Ort zu finden – aber auch online oder telefonisch.

 

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Eine Sammlung von unterschiedlichen Hilfen für Betroffene, Hinweise auf Hilfesysteme und Fonds sowie Empfehlungen für Internetseiten und Online-Datenbanken, die darauf spezialisiert sind, Ihnen zu helfen, wenn Sie von Sexual- oder Gewaltdelikten betroffen sind.

Wir sind uns bewusst, dass es sich bei diesem Thema um sehr sensible personenbezogene Daten handelt, mit denen wir selbstverständlich mit höchster Vertraulichkeit umgehen. Mit Ihren Daten ist die Koordinationsstelle Intervention und Aufarbeitung befasst. Das heißt, dass unsere Aufarbeitungsbeauftragte sowie auch unsere Interventionsbeauftragte und die Bevollmächtigte des Generalvikars Ihre Daten einsehen können. Zusätzlich erhalten nur Stellen, die fallbezogen unbedingt mit der Bearbeitung befasst werden müssen, Ihre Daten. Bei der Verarbeitung Ihrer Daten halten wir uns an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Datenschutzinformationen im Antrag sowie der Information zur Datenverarbeitung zum Antrag auf Leistung in Anerkennung des Leids.

Ich möchte einen Antrag stellen

Antrag auf Anerkennung des Leids 

Viele von (sexualisierter) Gewalt betroffene Menschen leiden über Jahrzehnte an den Folgen dieser Übergriffe. Ein Weg, wenigstens in Ansätzen dieses Leid zu mindern, ist die Gewährung von Leistungen in Anerkennung des Leids.

Über die unabhängigen Ansprechpersonen können Betroffene von sexuellem Missbrauch seit 2011 Leistungen in Anerkennung des Leids beantragen. Hierzu gehören materielle Leistungen, Übernahme von Therapiekosten sowie Übernahme von Paartherapiekosten. Eine Mehrfachauswahl ist möglich.

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen mit Sitz in Bonn entscheidet über den Antrag auf materielle Leistungen. Falls Sie die Übernahme von Therapiekosten beantragen, liegt die Zuständigkeit über die Entscheidung bei der zuständigen Stelle im Bistum.

Wenn Sie den Antrag ausfüllen, kann das für Sie eventuell sehr belastend sein, da Erinnerungen und das damit verbundene Leid wieder spürbar werden können. Wir empfehlen deshalb, den Antrag im Beisein oder mit Hilfe einer unabhängigen Ansprechperson oder einer vertrauten Person auszufüllen. 

Für weitere Information zum Ablauf und weitere Fragen der Antragsstellung siehe Anerkennungsordnung (Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids)

Kontakt:

Anke Fery

Aufarbeitungsbeauftragte

Antrag auf Übernahme von Therapiekosten 

Bei psychischen Folgen von sexuellem Missbrauch kann oftmals eine Therapie zur Verarbeitung helfen. In vielen Fällen wird eine solche Therapie von der jeweiligen Krankenkasse finanziert. Falls Ihre Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, kann über das Bistum Mainz eine Therapie oder ergänzende Therapie finanziert werden. Wenn Sie bereits einen Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt haben, reicht ein formloser Antrag an die Koordinationsstelle mit der Bitte um Übernahme der Therapiekosten.  Fügen Sie Ihrem Antrag Bescheinigungen eines/einer approbierten Psychotherapeut:in bei, aus der sich auch der Behandlungsplan (mit Diagnosen, im Zusammenhang mit dem durch kirchliche Mitarbeitende erlittenen Traumas, Therapieansatzes/ -konzepts, Ziel, Umfang, Dauer und Kosten) ergibt. 

Die Schritte im Einzelnen:

  1. Stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung des Leids über die unabhängigen Ansprechpersonen (Hier können Sie auch nur die Übernahme von Therapiekosten angeben) 
  2. Wenn Sie bereits einen Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt haben reicht ein formloser Antrag an die Koordinationsstelle mit der Bitte um Übernahme der Therapiekosten 
  3. Fügen Sie Bescheinigungen eines/einer approbierten Psychotherapeut:in bei, aus der sich auch der Behandlungsplan (mit Diagnosen, im Zusammenhang mit dem durch kirchliche Mitarbeitende erlittenen Traumas, Therapieansatzes/ -konzepts, Ziel, Umfang, Dauer und Kosten) ergibt 
  4. Fügen Sie einen Nachweis hinzu, dass Ihre Krankenkasse oder ein anderer Kostenträger die Therapiekosten nicht übernimmt. 

Wenn Sie den Antrag ausfüllen, kann das für Sie eventuell sehr belastend sein, weil plötzlich die Erinnerungen und das damit verbundene Leid wieder spürbar werden können. Wir regen deshalb an, den Antrag im Beisein oder mit Hilfe der Ansprechpersonen oder einer vertrauten Person oder einer Therapeutin/eines Therapeuten auszufüllen.  

Wir sind uns bewusst, dass es sich bei diesem Thema um sehr sensible personenbezogene Daten handelt, mit denen wir selbstverständlich mit höchster Vertraulichkeit umgehen. Mit Ihren Daten ist die Koordinationsstelle Intervention und Aufarbeitung befasst. Das heißt, dass unsere Aufarbeitungsbeauftragte sowie auch unsere Interventionsbeauftragte und die Bevollmächtigte des Generalvikars Ihre Daten einsehen können. Zusätzlich erhalten nur Stellen, die fallbezogen unbedingt mit der Bearbeitung befasst werden müssen, Ihre Daten. Bei der Verarbeitung Ihrer Daten halten wir uns an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Datenschutzinformationen im Antrag sowie der Information zur Datenverarbeitung zum Antrag auf Leistung in Anerkennung des Leids.