Mainzer Bistumsnachrichten Nr. 40

Unabhängiges Aufklärungsprojekt Bistum Mainz (c) Rechtsanwalt Ulrich Weber
Unabhängiges Aufklärungsprojekt Bistum Mainz
Datum:
Mi. 20. Nov. 2019
Von:
am (MBN)

Berichte

  • Brief zum Gebetstag für Opfer sexuellen Missbrauchs        
  • Ausbildung zum Ständigen Diakon
  • Bistum Mainz richtet Diakonenrat ein
  • Stiftertag der „Stiftung Hoher Dom zu Mainz“
  • Gesprächsbausteine für den Pastoralen Weg erschienen

MBN vor 40 Jahren

  • Ergebnis der Pfarrgemeinderatswahlen 1979

Berichte

Gebetstag für Opfer sexuellen Missbrauchs (18.11.)

Brief von Bischof Peter Kohlgraf an die Gläubigen im Bistum Mainz 

Mainz. Die Deutsche Bischofskonferenz folgt auch in diesem Jahr der Anregung von Papst Franziskus und lädt zum Gebetstag für Opfer sexuellen Missbrauchs ein. Dieser findet seit 2015 in zeitlicher Nähe zum „Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ (18. November 2019) statt, der vom Europarat initiiert wurde. In diesem Jahr wird empfohlen, den Gebetstag in den Tagen um den 33. Sonntag im Jahreskreis (17. November 2019) zu begehen. Mit dem Gebetstag soll ein Zeichen der Solidarität mit Menschen zum Ausdruck gebracht werden, die Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind.  

Der Mainzer Bischof Peter hat anlässlich des Gebetstags einen Brief an alle Gläubigen im Bistum Mainz verfasst, der in allen Gottesdiensten im Bistum Mainz am Samstag, 16., und Sonntag, 17. November, verlesen werden soll. In dem Brief bittet Bischof Kohlgraf, das unabhängige Aufklärungsprojekt des Bistums Mainz „Erfahren. Verstehen. Vorsorgen“ zu unterstützen. Im Folgenden dokumentieren wir den Wortlaut des Briefes:

Liebe Brüder und Schwestern im Glauben,

vor etwas mehr als einem Jahr, im September 2018, wurde die MHG-Studie veröffentlicht. Diese Studie war im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz durchgeführt worden; sie brachte Erschütterndes ans Licht über das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs durch Mitarbeiter der katholischen Kirche, sowie darüber, wie mit den Fällen sexuellen Missbrauchs in unserer Kirche, insbesondere von Seiten der Verantwortlichen, umgegangen wurde. Mir selbst – wie auch den anderen Bischöfen – war damals klar: Die MHG-Studie kann nur ein erster Schritt sein. Ihre Erkenntnisse zeigen uns, dass wir als Kirche einen langen Weg der Aufarbeitung vor uns haben. Diese Aufarbeitung können wir nicht aber selbst leisten, sondern wir müssen sie in die Hände von externen Fachleuten geben, die unabhängig und unparteiisch das Thema bearbeiten.

Das Bistum Mainz hat daher bereits im Juni Herrn Rechtsanwalt Ulrich Weber aus Regensburg beauftragt, ein Projekt zur Aufklärung der Missbrauchstaten durchzuführen. Wir haben in der Öffentlichkeit ausführlich darüber berichtet. Das Projekt trägt den Titel „Erfahren. Verstehen. Vorsorgen“. Es nimmt Taten sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Gewalt im Zeitraum von 1945 bis heute in den Blick und fragt insbesondere danach, wie in unserem Bistum damit umgegangen wurde.

In den vergangenen beiden Jahren meiner Amtszeit haben mir immer wieder Menschen von ihren Erfahrungen mit dem Thema Missbrauch erzählt. Ich habe dabei den Eindruck gewonnen, dass bei vielen Menschen in unserem Bistum Wissen vorhanden ist über Fälle sexueller Gewalt sowie darüber, wie Verantwortungsträger damit umgingen, wenn sie davon erfuhren. Dieses verborgene Wissen ans Licht zu bringen und auszuwerten, ist uns ein großes Anliegen, das wir als Bistum mit diesem Projekt verfolgen.

Heute bitte ich Sie noch einmal um Beachtung des Projektes. Ich bitte alle, die Kenntnis haben von Taten sexueller Gewalt in unserem Bistum und dem Umgang damit, die Arbeit von Herrn Weber zu unterstützen und den Kontakt mit ihm zu suchen. Meine Bitte richtet sich an die Betroffenen, deren Familien und Freunde, aber auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Bistums, die Mitglieder der Gemeinden und alle, die irgendeiner Weise zur Aufklärung beitragen können. Herr Weber und sein Team sind unparteiisch und unabhängig, sie unterliegen keiner Weisung des Bistums. Alle Gespräche, die er oder sein Team führen, sind streng vertraulich. Es ist vereinbart, dass Herr Weber einen Untersuchungsbericht erstellt, der auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben werden wird. In diesem Untersuchungsbericht werden alle Angaben anonymisiert erscheinen.

Genauere Informationen zum Projekt „Erfahren. Verstehen. Vorsorgen“, zum Vorgehen von Rechtsanwalt Weber und wie Sie mit ihm in Kontakt kommen können, entnehmen Sie bitte dem Flyer (Auslage in der Kirche) oder der Homepage des Bistums Mainz.

Das Leid derer, die von sexuellem Missbrauch betroffen sind, lässt sich nicht ungeschehen machen, auch nicht die Versäumnisse und Verfehlungen der Verantwortlichen in unserer Kirche. Daran kann auch unser Bemühen heute nichts mehr ändern. Aber wir müssen den Betroffenen zuhören und wir müssen versuchen, umfassend aufzuklären, was geschehen ist, um daraus Konsequenzen ziehen zu können – für unseren Umgang mit dem Thema sexueller Missbrauch und für unsere Kirche insgesamt. Ohne unabhängige Aufarbeitung des Geschehenen gibt es keine wirksame Veränderung.

Ich bitte Sie daher, nach Möglichkeit die Arbeit von Herrn Weber zu unterstützen.

Ihr + Peter Kohlgraf, Bischof von Mainz

Hinweise:

  • Kontakt zu Rechtsanwalt Ulrich Weber: Harzstraße 22, 93057 Regensburg, Telefon: 0941/7060631, E-Mail: uweber@uw-recht.org, Internet: uw-recht.org
  • Die Deutschen Bischofskonferenz hat Materialien für eine mögliche Gottesdienstgestaltung bereitgestellt. Sie sind unter als pdf-Datei unter www.dbk.de  auf der Themenseite Sexueller Missbrauch verfügbar.

am (MBN)

 

Ausbildung zum Ständigen Diakon

„Theologie im Fernkurs“ richtet sich an alle Interessierten

Mainz. Im Januar 2020 wird der nächste Pastoralkurs des Ständigen Diakonats beginnen. Diese zweijährige berufsbegleitende Ausbildung will zukünftige Ständige Diakone erreichen, die neben ihrem Beruf den Dienst eines Diakons ausüben wollen. Die Schwerpunkte der Studienwochen und Wochenenden (Freitag/Samstag) liegen auf Homiletik, Pastoralliturgik und Liturgischem Gesang, Gemeindekatechese, Kirchenrecht, Pastoraltheologie und Gesprächsführung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Einführung in die karitative Prägung der Gemeinde. Innerhalb eines Praktikums wird ein Projekt im karitativen Bereich durchgeführt und in einer Hausarbeit dokumentiert.

Vor der Ausbildung werden die Interessenten in den Diakonatskreis aufgenommen. Nur in Beruf, Ehe und Familie bewährte Männer kommen in Frage. Nichtverheiratete Bewerber erklären ihre Bereitschaft zum Zölibatsversprechen. Die Förderung und Entfaltung der Spiritualität des Diakonats ist in der gesamten Ausbildung besonders wichtig. Auch das bisherige Engagement in der Gemeinde spielt eine Rolle. Pastoralpraktische Befähigung und die Entwicklung entsprechender Kompetenzen ermöglichen einen fruchtbaren Dienst als Diakon mit Zivilberuf. Soweit es möglich ist, werden die Ehefrauen und die Kinder der Bewerber mit einbezogen, denn es ist Voraussetzung für den Dienst des verheirateten Diakons, dass die Ehefrau den Dienst ihres Mannes bejaht und nach Kräften unterstützt. Ein schriftliches Einverständnis und die Erklärung bei der Weihe ihres Ehemanns sind notwendig. Verheiratete Bewerber müssen bei der Diakonenweihe 35 Jahre alt sein. Die Obergrenze für den Empfang der Weihe ist 55 Jahre.

Theologische Ausbildung durch Studienbriefe „Theologie im Fernkurs“

Vor der pastoralen Ausbildung steht die theologische Ausbildung. Sie wird in der Regel durch die Studienbriefe „Theologie im Fernkurs“ der Domschule Würzburg vermittelt. Der Grund- und Aufbaukurs dauern zusammen rund zweieinhalb Jahre. Der Fernkurs wird durch Mentoren in einer Begleitgruppe in Mainz begleitet. Die Prüfungen werden  von der Domschule durchgeführt. Sie sind eine der Voraussetzungen für die Aufnahme als Bewerber in den Diakonatskreis. Während des Fernstudiums finden Besinnungstage und zusätzliche Angebote im Bereich der Theologie statt. Die theologische Fortbildung bleibt ein wichtiges Element im Dienst des Ständigen Diakons.

Das Angebot „Theologie im Fernkurs“ will aber nicht nur künftige Ständige Diakone erreichen. Wie Dr. Eckhard Türk, der die Begleitgruppe des Bistums leitet, betont, geht es darum, Christen von heute „auskunftsfähig“ zu machen. Die jeweils 24 Lehrbriefe von Grund- und Aufbaukurs helfen, den Glauben der katholischen Kirche kennenzulernen und zu vertiefen. Für die zukünftige pastorale Gestalt der Gemeinden wird die Kompetenz der Ehrenamtlichen gebraucht.

Hinweise:

  • Referat „Ständiger Diakonat“, Pfarrer Markus Warsberg, Heringsbrunnengasse 4, 55116 Mainz, Telefon: 06131/253-425, E-Mail: diakone@bistum-mainz.de
  • Spiritual der Diakone, Pfarrer Winfried Hommel, Himmelgasse 7, 55116 Mainz, Telefon: 06131/253-447, E-Mail: hommel@bistum-mainz.de
  • Am Samstag, 16. Mai 2020, findet im Priesterseminar ein Infotag zum Ständigen Diakonat statt. Die Veranstaltung beginnt um 9.30 Uhr und endet mit dem Mittagessen um 12.30 Uhr. Kosten entstehen nicht. Anmeldung über Referat das Referat „Ständiger Diakonat“ unter E-Mail: diakone@bistum-mainz.de
  • Weitere Informationen über den Würzburger Fernkurs gibt es im Internet unter fernkurswuerzburg.de

mw (MBN)

 

Bistum Mainz richtet Diakonenrat ein

Neues Gremium, das sich an Priesterrat anlehnt

Mainz. Im Bistum Mainz wird künftig ein Diakonenrat eingerichtet. Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf hat jetzt der Einrichtung des Gremiums für die 133 Diakone im Bistum zugestimmt. Die Mainzer Diakone, die 2021 das 50-jährige Bestehen ihres Dienstes im Bistum feiern werden, haben damit eine neue Organisationsform gefunden, die sich an den Priesterrat anlehnt, der seit dem Konzil besteht. Gab es bisher eine „Bischöfliche Kommission für dem Ständigen Diakonat“, die vorwiegend von Verantwortlichen der Bistumsleitung besetzt war und nur zwei Vertreter der Diakone kannte, sitzen im neuen Diakonenrat fünf gewählte Sprecher und Bischof Kohlgraf, der Weihbischof und Generalvikar Dr. Udo Markus Bentz und der Bischöfliche Beauftragte, Pfarrer Markus Warsberg sowie eine Reihe beratender Mitglieder.

Zum Martinstag am 11. November hat Bischof Kohlgraf die „Ordnung zur Wahl der Sprecher der Diakone“ in Kraft gesetzt. Derzeit wählen die Diakone per Briefwahl ihre Sprecher. Seit acht Jahren ist Diakon Wolfgang Ludwig, Mainz-Weisenau, Diözesansprecher. Er ist verantwortlich für die Sprecherkonferenz, in der neben den genannten fünf gewählten Sprechern eine Reihe beratende Mitglieder sitzen. Ihr Jubiläum feiern die Diakone 2021 mit einer Wallfahrt nach Tours auf den Spuren des heiligen Martin.

Am 7. Februar wird sich das Gremium konstituieren. Bei der Vollversammlung, zu der auch die Frauen der Diakone eingeladen sind, wird der Bischof die Diakone auf den Pastoralen Weg einstimmen. Von den 133 Ständigen Diakonen sind 23 hauptberufliche Diakone. 65 Geistliche arbeiten als Diakone mit Zivilberuf. 45 sind im Ruhestand. Bei der Vollversammlung der Ständigen Diakone nach der Diakonenweihe am Samstag, 30. November, wird außerdem Diakon Norbert Tiegel, Undenheim, als Ausbildungsreferent verabschiedet.

mw (MBN)

 

Vermögen auf  3,87 Millionen Euro angewachsen

Stiftertag der „Stiftung Hoher Dom zu Mainz“ zu Gast im Mainzer Priesterseminar 

 Mainz. Das Stiftungskapital der „Stiftung Hoher Dom zu Mainz“ ist zum Jahresende 2018 auf rund 3,87 Millionen Euro angewachsen. Insgesamt habe es im vergangenen Jahr Zustiftungen in Höhe von rund 214.000 Euro gegeben, sagte Vorstandsmitglied Dr. Werner Veith, Caritasdirektor a.D., bei der Erläuterung des Jahresabschlusses 2018, der einstimmig genehmigt wurden. Veith wies zudem darauf hin, dass das Vermögen der Domstiftung seit der Gründung im Jahr 2004 von 714.000 Euro auf jetzt 3,87 Millionen Euro „kontinuierlich angestiegen“ sei. Bisher habe man rund 800.000 Euro Erträge für den Mainzer Dom erwirtschaftet. „Das ist eine Summe, auf die wir stolz sein können“, sagte er.

Zum diesjährigen Stiftertag hatte das Bistum Mainz ins Mainzer Priesterseminar eingeladen. Bei dem traditionellen Treffen am Dienstag, 12. November, wurden die Mitglieder des Vorstands der Domstiftung in ihren Ämtern bestätigt. „Wir wollen in dem Sinne weitermachen, wie wir angefangen haben“, sagte der Vorsitzende des Vorstands, Professor Dr. Markus Schächter. Der ehemalige Intendant des ZDF bildet gemeinsam mit Veith, dem Mainzer Weihbischof und Generalvikar Dr. Udo Markus Bentz und Hans-Günter Mann, Sparkassenvorstand a. D., den Vorstand der Domstiftung. Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf dankte als Vorsitzender von Stiftungsrat und Stiftertag den Mitgliedern für ihr großes Engagement um den Mainzer Dom. „Ich spüre: Der Mainzer Dom ist Ihnen ein Herzensanliegen“, sagte er. Von Seiten des Bistums Mainz nahmen auch Domdekan Prälat Heinz Heckwolf und der Mainzer Dompfarrer, Domkapitular Professor Dr. Franz-Rudolf Weinert, teil.

Hans-Günther Mann, der seit fünf Jahren das Benefiz-Golfturnier der Stiftung Hoher Dom zu Mainz auf dem Golfplatz des Golfclubs Rheinhessen organisiert, kündigte an, dass die Tradition auch im kommenden Jahr fortgesetzt werde; wieder unter dem Namen „Karl Kardinal Lehmann-Gedächtnisturnier zu Gunsten der Stiftung Hoher Dom zu Mainz“. Als Termin dafür ist bereits Montag, 15. Juni 2020, festgelegt. Im Rahmen der Sitzung informierte außerdem Domdekan Heckwolf gemeinsam mit Domorganist Professor Daniel Beckmann über das Konzept der neuen Domorgel. Derzeit laufen vorbereitende Arbeiten im Mainzer Dom, im Januar 2020 soll der Aufbau des ersten Bauabschnitts realisiert werden. Gemeinsam diskutierten die Mitglieder von Stiftungsrat und Stiftungstag über eine mögliche Unterstützung des Orgelneubaus von Seiten der Domstiftung. In den vergangenen Jahren hatte die Domstiftung das neue Lichtkonzept für den Innenraum des Mainzer Domes finanziert.

Stiftung Hoher Dom zu Mainz

Die „Stiftung Hoher Dom zu Mainz“ war am 22. Januar 2004 errichtet worden. Sie soll in Ergänzung zum Dombauverein, der 1999 gegründet wurde, den Erhalt der mehr als 1.000 Jahre alten Bischofskirche nachhaltig sichern helfen. Mit der Stiftung soll ein auf Dauer angelegtes Vermögen aufgebaut werden, aus dessen Verzinsung ein verlässlicher Betrag für den baulichen Erhalt des Domes sichergestellt werden soll.

Hinweis: Geschäftsstelle der Stiftung Hoher Dom zu Mainz, Bischofsplatz 2, 55116 Mainz, Bettina Kolbe, Telefon: 06131/253-108, Fax: 06131/253-853, E-Mail: stiftungen@bistum-mainz.de, Internet: www.domstiftung-mainz.de 

am (MBN)

 

„In Bewegung“

Gesprächsbausteine für den Pastoralen Weg erschienen

Mainz. Zum Martinstag, 11. November, sind die Gesprächsbausteine „In Bewegung“ erschienen. Das Material, das von einer Redaktionsgruppe um Dr. Wolfgang Fritzen erarbeitet wurde, soll im Rahmen des Pastoralen Wegs im Bistum Mainz dabei unterstützen, die „wesentliche Themen nicht aus dem Blick zu verlieren und miteinander in einen fruchtbaren Austausch zu kommen“, wie es in einer Ankündigung der Koordinationsstelle für den Pastoralen Weg heißt.

Die Gesprächsbausteine „In Bewegung“ sind für die Verwendung in Teams, Gremien und Gruppen gedacht. Sie bestehen aus sieben Sets mit je einem Plakat mit thematischen Stichworten und je einer Karte mit Texten, Zitaten und Fragen. Es sind drei Sets zu Aspekten von Veränderung und vier Sets zu den Dimensionen des Teilens, die der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf für eine Kirche, die teilt, als wesentlich benannt hat. Die Plakate und Karten können in vielfältiger Weise als Anregungen zum Nachdenken und zum Austausch genutzt werden.

Die Texte basieren auf den Mitschriften zu den Gesprächsrunden beim Workshoptag am 1. Juni in Mainzer Lokhalle, bei dem 300 Menschen zusammen kamen, um über die genannten sieben Themen zu sprechen. Das Material dieses Tages wurde von dem Redaktionsteam, vom Diözesanpastoralrat und von den Teilnehmern zweier Workshops bearbeitet.

Hinweis: Weitere Informationen auch im Internet unter www.pastoraler-weg.de

PM (MBN)

 

MBN vor 40 Jahren

Zum Ergebnis der Pfarrgemeinderatswahlen 1979 schreiben die Mainzer Bistumsnachrichten: „146.127 wahlberechtigte Katholiken wählten am 11. November im Bistum Mainz zum vierten Mal in 370 Pfarrgemeinden ihre neuen Pfarrgemeinderäte. Das sind über 12.000 Wähler mehr als bei den letzten Pfarrgemeinderatswahlen 1975. Die Wahlbeteiligung betrug rund 21 Prozent und ist damit gegenüber 1975 allerdings fast gleichgeblieben. In drei der 373 Pfarrgemeinden des Bistums wurde nicht gewählt, von dreien liegt noch kein Ergebnis vor.

In den einzelnen Dekanaten ergaben sich größere Schwankungen bei der Wahlbeteiligung. Sie stieg zum Beispiel im Dekanat Alzey/Gau-Bickelheim um neun Prozent gegenüber 1975 und fiel im Dekanat Bergstraße-Ost um rund acht Prozent. Im Dekanat Dreieich gingen fünf Prozent mehr Katholiken zur Wahl, während im Dekanat Erbach/Odenwald ihre Zahl um sechs Prozent fiel. In den Dekanaten der Stadt Mainz, in Gießen und in Offenbach/Main ist ein allgemeiner leichter Rückgang der Wahlbeteiligung zu verzeichnen. Dagegen ist in den Dekanaten Darmstadt und Worms ein Zugang von drei bzw. zwei Prozent festzustellen. Im Industrieballungszentrum Dekanat Rüsselsheim hat sich die Höhe der Wahlbeteiligung mit 16 Prozent nicht verändert. Im Diaspora-Dekanat Alsfeld hielt sie sich sehr gut mit 29 Prozent und lag damit weit über dem Durchschnitt. Die höchste Wahlbeteiligung wies die Pfarrgemeinde Sulzheim im Dekanat Alzey/Gau-Bickelheim mit über 68 Prozent auf. Das geringste Interesse fand die Pfarrgemeinde-ratswahl in der Pfarrgemeinde Offenbach, St. Marien, in der die Wahlbeteiligung nur fünf Prozent betrug.“

Rund 4.000 Katholiken kamen in Mainz zur Kundgebung „Dem Leben dienen - Abtreibung ist keine Lösung“ mit Kardinal Volk. Im MBN-Bericht heißt es dazu: „‚Wir wollen uns gerne Dogmatismus vorwerfen lassen, wenn es um die Einhaltung des Gottes-gebotes ‚Du sollst nicht töten’ geht’, sagte der Bischof von Mainz, Kardinal Hermann Volk, auf einer Veranstaltung am 11. November auf den Domplätzen in Mainz unter dem Motto ‚Dem Leben dienen - Abtreibung ist keine Lösung’. Vor über 4.000 Menschen, die teilweise mit Sonderzügen und Omnibussen auch aus dem Bistum gekommen waren, beantwortete der Kardinal den Vorwurf mangelnder Sensibilität der Bischöfe gegenüber den in Not geratenen Frauen mit der Gegenfrage nach der Sensibilität bei der Tötung ungeborener Kinder. Die Bischöfe würden immer wieder das Recht, zu warnen, in Anspruch nehmen und den Mund aufmachen, wenn es die Zeit erfordere. Nach dem Bibelwort ‚Lasset uns den Menschen nach unserem Gleichnis machen’ gebe es kein höheres Wesen auf Erden als den Menschen, unterstrich Volk. Es sei an der Zeit, auch in unserem Lande für das Menschenrecht zu leben, einzutreten, das auch den ungeborenen Kindern als Menschen von Anfang an zustehe. ‚Dem Leben dienen ist vor allem ein Geheiß an uns selbst, mit allen Kräften zu helfen, in jeglicher Not den Menschen beizustehen’, betonte der Kardinal. ‚Helfen wir selbst, Leben zu ermöglichen, zu erleichtern, tun wir alles, um Freude an den Menschen und Kindern zu geben.’

‚Jeder sechste von Ihnen stünde heute nicht hier, wenn früher so abgetrieben worden wäre wie heute’, rief Dr. Mia Liepelt, Bad Honnef, selbst Mutter von drei Kindern, den Teil-nehmern zu. In den 1920er Jahren habe es ganz andere Notfälle gegeben als die heutige soziale Indikation, Inflation, millionenfache Arbeitslosigkeit. Trotzdem sei ein Kind, das sich angemeldet habe, als Gast aufgenommen worden, für den man zusammengerückt sei. Heute sei ein Kind kein Gast mehr, sondern vielfach ein im Dunkeln getöteter Mensch mit eigener Prägung. Selbst eineiige Zwillinge hätten verschiedene Fingerabdrücke. Ein Kind sei keine Ware, die man zurückschicken und zu einem günstigeren Liefertermin wiederbestellen könne, erklärte Dr. Liepelt. Früher habe sich die Amtskirche mitschuldig gemacht bei der Diskriminierung unehelicher Mütter. Heute sei sie oft einsichtiger als viele Nichtchristen, errichte Heime für junge Mütter mit ihren Kindern. Ein Rollenschema für die Frau sei abzulehnen, aber ihre Selbstverwirklichung könne nicht auf Kosten der nächsten Generation gehen. Denn nur Kinder böten die lebendige Hoffnung auf die fortschreitende Selbstverwirklichung.

‚Mit der Befruchtung und Zellteilung ist menschliches und nicht werdendes Leben vorhanden’, stellte Professor Dr. Günter Langendörfer, Bonn, fest. ‚Das Leben ist für niemand frei verfügbar, die Eigenverantwortlichkeit der Partner beim Geschlechtsverkehr unabdingbar.’ Eigeninteressen könnten das Grundrecht auf Leben nicht brechen. Wer entscheide über Wert und Unwert menschlichen Lebens, wer setze die Maßstäbe? Nur die medizinische Indikation gelte. Wichtiger als alle Gesetze aber sei die Änderung der Gesinnung, die Besinnung auf die Verantwortung.

Auf diese Verantwortung wies auch der geschäftsführende Vorsitzende der Diözesanversammlung im Bistum Mainz, Dr. Wilhelm Westenberger, hin, der die Veranstaltung moderierte. Die Katholiken sagten Ja zum Kind nicht aus blindem, klerikalem Fanatismus, aber sie könnten und dürften nicht schweigen zu dem gewaltsamen Unrecht der Zerstörung des Lebens. Keine Frau solle abgeurteilt, keine menschliche Not dürfe übersehen, jede Hilfe müsse gegeben werden und die Kirche habe hier Vieles zu tun. Aber es müsse auch den Männern ins Gewissen geredet werden, die Druck ausübten, abzutreiben.“

Außerdem gibt es eine kurze Meldung zu einem „Hungerstreik für das Recht auf Leben“ mehrerer junger Katholiken. Sie hatten am Tag vor der kirchlichen Kundgebung gegen Abtreibung bei einer Demonstration für die Abschaffung des Paragraphen 218 in Mainz eine Gegendemonstration organisiert. Die Bistumsnachrichten schrieben dazu: „Fünf Seminaristen des Mainzer Priesterseminars, eine Theologiestudentin und drei Abiturienten waren vom 9. bis 11. November in den Hungerstreik getreten, um gegen eine Demonstration zu protestieren, zu der das Frauenzentrum Mainz e. V. bundesweit zur Abschaffung des Paragraphen 218 am 10. November in Mainz aufgerufen hatte. Sie bildeten auch den harten Kern einer Gegendemonstration von katholischen Studenten und Schülern bei der Abschlusskundgebung der über 2.000 Frauen, teilweise mit Kindern und einigen Männern, auf den Domplätzen. Mit Sprechchören und Kirchenliedern, aber auch mit Handzetteln und Diskussionen, vertraten sie das Recht der ungeborenen Kinder gegen die vor allem gegen die Kirche, die Bischöfe und Priester gerichtete ‚Demo’. Die Demonstrantinnen sangen kirchenfeindliche Texte nach Kirchenliedermelodien, parodierten das Vaterunser, Predigt und Evangelium.“

Mainzer Bistumsnachrichten Nr. 27 vom 13. November 2019

Bei einem Blick in das Pressearchiv der Bischöflichen Pressestelle lassen sich weitere Details finden. Über die Kundgebung zur Abschaffung von Paragraph 218 am 10. November schreibt die Mainzer Kirchenzeitung: „Am Vortage hatten nämlich 2.500 Frauen aus der ganzen Bundesrepublik mit einem Marsch durch die Stadt und einer Kundgebung auf den Domplätzen gegen den Paragraphen 218 in seiner jetzigen Form demonstriert. Dabei wurden Parteien, Ärzte, aber vor allem auch die Kirchen wegen ihrer unnachgiebigen Haltung stark angegriffen. Zeitweise hatte man den Eindruck, eine rein antikirchliche Veranstaltung vor sich zu haben. Es wurden umgetextete Kirchenlieder gesungen, und in Sprechchören hieß es ‚Frauen aus der Kirche raus, mit der Verarschung ist es aus’, ‚Bischof rück den Dom heraus, wir brauchen noch ein Frauenhaus’ und ‚Alle Pfaffen gehören unter Denkmalschutz’.

Diese aggressive und beschämende Polemik wurde in der Überzahl von sehr jungen Frauen vorgetragen, die teilweise den Kinderschuhen kaum entwachsen waren. Eine kleine Gruppe von Gegendemonstranten aus der christlichen Jugend wurde von Polizisten abgeschirmt und musste sich über den Lautsprecher als ‚Faschisten’ bezeichnen lassen. Eine im Ganzen gesehen recht primitive Angelegenheit, bei der eigentlich nur eine Rednerin eine gewisse Beachtung verdiente, die in ihrer Rede erklärte: ‚Wir wenden uns nicht nur gegen den Paragraphen 218, sondern setzen uns auch für eine menschenwürdige Umwelt und Gesellschaft ein, in die wir guten Gewissens Kinder setzen können.’“

Aus: „Glaube und Leben“ vom 18. November 1979