Aufruf zur Mitwirkung im gemeinsamen Betroffenenbeirat

Bistümer Fulda, Limburg und Mainz erhoffen sich kritische Begleitung der Aufarbeitung

1-21-02-10-Aufruf Betroffenenbeirat-IMG_2111 (c) Bistum Mainz
Datum:
Mi. 10. Feb. 2021
Von:
tob (MBN)

Fulda/Limburg/Mainz. Mit einem gemeinsamen Betroffenenbeirat werden die drei Bistümer Fulda, Limburg und Mainz Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Kirche an der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in den Bistümern beteiligen. Zur Mitwirkung an diesem Betroffenenbeirat laden die drei Bischöfe Michael Gerber (Fulda), Georg Bätzing (Limburg) und Peter Kohlgraf (Mainz) Menschen ein, die im kirchlichen Bereich sexuellen Missbrauch erlitten haben. „Wir können Missbrauch in der Kirche nur aus der Perspektive der Betroffenen angemessen aufklären und verhindern“, betonen die Bischöfe Gerber, Bätzing und Kohlgraf.

Den Bischöfen ist klar, dass es für Betroffene eine Zumutung sein kann, sie um Unterstützung zu bitten: „Viele Menschen haben großes Unrecht und Leid durch Vertreter der Kirche aus unseren Diözesen erfahren müssen. Das ist uns sehr bewusst. Aber es ist unsere tiefe Überzeugung, dass bei der Aufarbeitung in unseren Diözesen, die wir mit großer Transparenz und Ernsthaftigkeit vorantreiben, die Perspektive der Betroffenen für uns leitend sein muss. Deshalb sind wir so sehr auf Ihre kritische Begleitung angewiesen: Bitte melden Sie sich, wenn Sie sich eine Mitarbeit vorstellen können! Ihr Mitwirken ist für eine Aufarbeitung im Sinne der Betroffenen von großer Bedeutung.“

Regelmäßiger Austausch mit den Bistumsleitungen

Der Betroffenenbeirat begleitet die Arbeit der beteiligten Diözesen im Themenfeld der sexualisierten Gewalt aus Sicht der Betroffenen. Damit dient er der kontinuierlichen und institutionalisierten Wahrnehmung der Betroffenenperspektive in diesem Themenfeld. Konkret leistet das Gremium, das neun Mitglieder haben wird, einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen sexualisierter Gewalt in den beteiligten Diözesen. Es geht um Fragen der Aufarbeitung, der Prävention und der Intervention. Dem Betroffenenbeirat kommt sowohl ein Initiativrecht als auch ein Anhörungsrecht bei geplanten Maßnahmen in den Diözesen zu. Darüber hinaus benennt der Betroffenenbeirat Mitglieder zur Mitarbeit in den Aufarbeitungskommissionen der drei Bistümer. Ein regelmäßiger Austausch mit den Leitungsverantwortlichen der Diözesen ist ebenso vorgesehen wie mit den jeweiligen Beraterstäben.

Die Bistümer Fulda, Limburg und Mainz richten ihren Aufruf zur Mitwirkung und Unterstützung an alle Personen, die auf dem Gebiet der drei Diözesen sexuellen Missbrauch durch kirchliche Mitarbeiter erlitten haben oder die in den Diözesen Fulda, Limburg oder Mainz wohnen. Die Kontaktaufnahme durch Betroffene erfolgt direkt über die Büros der jeweiligen Generalvikare mit einem Formular, in dem eingeladen wird, unter anderem die Interessenbekundung für eine Mitarbeit deutlich zu machen. Es wird darum gebeten, in den kommenden sechs Wochen (bis 28. März) eine schriftliche Interessensbekundung per Post an das jeweilige Bistum zu senden. Dem Schutz von personenbezogenen Daten und Persönlichkeitsrechten wird entsprechend des kirchlichen Datenschutzrechtes umfassend Rechnung getragen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Die Auswahl erfolgt durch ein Gremium. Dieses setzt sich aus Betroffenen, Mitarbeitern von unabhängigen Beratungsstellen sowie Fachleuten aus den Bereichen Psychologie, Medizin, Pädagogik, Justiz und Verwaltung der beteiligten Bistümer zusammen.

Supervisionsangebote für Mitglieder des Betroffenenbeirates

Geplant sind mindestens zwei Treffen pro Jahr. Die Mitarbeit im Betroffenenbeirat ist ein Ehrenamt, das zunächst für drei Jahre übernommen wird und mit einer Aufwandsentschädigung verbunden ist. Der Beirat wird sich eine eigene Geschäftsordnung geben und erhält Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung der Sitzungen durch eine Geschäftsstelle. Vorgesehen sind außerdem die Evaluation der Arbeit nach zwei Jahren und die Unterstützung der Mitglieder durch Supervisionsangebote. 

Hinweise: Interessierte wenden sich mit dem Formular, das auf den Internetseiten der Diözesen verfügbar ist, bitte direkt an die Büros der jeweiligen Generalvikare:

Für das Bistum Fulda:

Generalvikar Prälat Christof Steinert
Bischöfliches Generalvikariat Fulda
Postfach 1153
36001 Fulda
Telefon: 0661/87291
Fax: 0661/87348
E-Mail: generalvikar@bistum-fulda.de

Internet: https://www.bistum-fulda.de/bistum_fulda/bistum/praevention/beratung_missbrauch.php


Für das Bistum Limburg:

Generalvikar Wolfgang Rösch
Bischöfliches Ordinariat Limburg
Rossmarkt 4
65549 Limburg
Telefon: 06431/295-221
Fax: 06431/295-356
E-Mail: generalvikar@bistumlimburg.de

Internet: https://hilfe-bei-missbrauch.bistumlimburg.de/beitrag/hilfe-bei-sexuellem-missbrauch-1/


Für das Bistum Mainz:

Weihbischof und Generalvikar Dr. Udo Markus Bentz
Bischöfliches Ordinariat Mainz
Bischofsplatz 2
55116 Mainz
Telefon: 06131/253-260
Fax: 06131/253-554
E-Mail: generalvikar@bistum-mainz.de

Internet: www.bistummainz.de/organisation/praevention/hilfe-bei-missbrauch/ansprechpartner-in