Betriebliche Gesundheitsförderung im Bistum Mainz

Kooperationsvertrag mit AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und AOK in

Mainz, 24. Oktober 2019: Kooperationsvertrag zur betriebliche Gesundheitsförderung im Bistum Mainz (v.l.n.r.): Werner Straßer, Domkapitular Hans-Jürgen Eberhardt und Daniel Weinel. (c) Bistum Mainz / Blum
Datum:
Do. 24. Okt. 2019
Von:
tob (MBN)

Mainz. Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen im Arbeitsleben erhalten die Beschäftigten im Bischöflichen Ordinariat Mainz im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung künftig die Möglichkeit zu Gesundheitsförderungsangeboten. Kooperationspartner im Bereich der Prävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung  sind die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen.

Am Donnerstag, 24. Oktober, haben Domkapitular Prälat Hans-Jürgen Eberhardt, Personaldezernent im Bischöflichen Ordinariat, sowie Werner Straßer, Bezirksgeschäftsführer der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, und Daniel Weinel, Gruppenleiter Betriebliche Gesundheitsförderung bei der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, einen entsprechenden Kooperationsvertrag unterzeichnet.

Der Kooperationsvertrag sieht für 2020 zahlreiche Maßnahmen und Workshops aus den Handlungsfeldern Stressbewältigung und Ressourcenstärkung, Rückenprävention sowie gesundheitsgerechter Ernährung für interessierte Beschäftigte vor. Bei der Auswahl und Planung der Angebote wurde auf die Rückmeldung der Beschäftigten im Rahmen eines Gesundheitstages zurückgegriffen. Die Angebote können über den Fortbildungskatalog 2020 der Abteilung Fortbildung und Beratung gebucht werden.

„Ziel unserer Kooperation ist es, unsere Beschäftigten mithilfe der Angebote weiter für ihre eigenen gesundheitlichen Belange zu sensibilisieren und die psychische wie auch physische Gesundheit zu sichern und zu fördern“, hob Eberhardt hervor. Auch die Verantwortlichen der beiden AOKen freuen sich auf die Zusammenarbeit: „Gerne unterstützen wir die Bemühungen des Bischöflichen Ordinariats Mainz und sind zuversichtlich, gemeinsam einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und zum Ausbau von Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten leisten zu können“, betonen Straßer und Weinel.