Fortsetzung der guten Zusammenarbeit mit der DiAG MAV

Vorstandswahl der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen

DiAG MAV (c) Bistum Mainz / Blum
Datum:
Mi. 6. Sep. 2017
Von:
tob (MBN)
Mainz. Der Mainzer Generalvikar, Weihbischof Udo Markus Bentz, hat versichert, die gute bisherige Zusammenarbeit der Bistumsleitung mit der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG MAV) im Bistum Mainz fortzusetzen.

Das sagte Bentz bei der konstituierenden Sitzung der Vertreterversammlung der DiAG MAV am Mittwoch, 6. September, in Mainz. Gleichzeitig wünschte Bentz den im Amt bestätigten DiAG MAV-Vorstandsmitgliedern alles Gute für ihre Aufgabe. Dem DiAG MAV-Vorstand gehören an: Maria Bedersdorfer als Vorsitzende (Caritasverband Darmstadt), Markus Horn als stellvertretender Vorsitzender (Gemeindereferent im Dekanat Gießen) und Elfriede Zils als Schriftführerin (Leiterin der Kindertagesstätte St. Rabanus Maurus in Mainz).  

Stichwort:  DiAG-MAV

Über 500 Vertreter setzen sich im Bistum Mainz in den MAVen im Rahmen des „Dritten Weges“ unter anderem für arbeitsrechtliche Fragen kirchlicher Mitarbeiter ein. Die einzelnen MAVen sind in der DiAG-MAV zusammengeschlossen. Aus den verschiedenen Arbeits- und Berufsgruppen im Bistum werden Vertreter in die DiAG-MAV entsandt. Die Amtsperiode aller Mitarbeitervertretungen beträgt vier Jahre. Im Bistum Mainz sind rund 10.000 Frauen und Männer in rund 170 kirchlichen Einrichtungen tätig. Aufgabe der DiAG-MAV ist unter anderem der gegenseitige Informations- und Erfahrungsaustausch mit den in ihr vertretenen MAVen. 

Stichwort: Der Dritte Weg

Der so genannte Dritte Weg ist der kirchliche Sonderweg, um Fragen des kirchlichen Dienst- und Arbeitsrechtes ohne die bei Tarifverhandlungen üblichen Mechanismen von Streik und Aussperrung gemeinsam zu regeln. Der kirchliche Dienst steht unter dem Leitbild der Dienstgemeinschaft, das mit dem Konfrontationsmodell des Tarifvertragssystems unvereinbar ist. Das Leitbild der Dienstgemeinschaft wurzelt in der Überzeugung, dass Dienstnehmer wie Dienstgeber sich in gleicher Weise der Kirche und ihrem Sendungsauftrag verpflichtet wissen.