Kirchensteuerrat verabschiedet Jahresabschluss 2020

Gesamterträge von 317,3 Millionen Euro / Jahresfehlbetrag wird mit Rücklagen ausgeglichen / Negative Kirchensteuerentwicklung 2020 / Mittel- bis langfristige Auswirkungen der Pandemie auf Kirchensteueraufkommen und öffentliche Refinanzierungen nicht absehbar

Kirchensteuerrat2021 (c) Bistum Mainz
Datum:
Mi. 9. Juni 2021
Von:
tob (MBN)

Mainz. Bei der Sitzung der Vollversammlung des Kirchensteuerrates hat die Finanzverwaltung des Bistums Mainz den zusammengefassten Jahresabschluss 2020 für das Bistum Mainz und den Bischöflichen Stuhl zu Mainz vorgelegt. Der Jahresabschluss wurde wieder nach den handelsrechtlichen Vorschriften in der für große Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Form aufgestellt. Nach einer Aussprache wurde der Abschluss, der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde, von den Mitgliedern des Kirchensteuerrates verabschiedet. Die Sitzung fand am Dienstagabend, 8. Juni, online unter Vorsitz des Mainzer Bischofs Peter Kohlgraf statt.

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Bilanzsumme des Bistums Mainz beläuft sich auf 1,372 Milliarden Euro (Vorjahr: 1,323 Milliarden Euro). Neben dem Sachanlagevermögen mit 281,6 Millionen Euro (Vj.: 274,5 Millionen Euro) sind die Finanzanlagen in Höhe von 989,3 Millionen Euro (Vj.: 956,1 Millionen Euro) größter Aktivposten. Den Finanzanlagen stehen Verpflichtungen in etwa gleicher Höhe insbesondere aus der Altersversorgung für rund 390 Pfarrer und 570 verbeamtete Lehrer sowie die Bauerhaltung gegenüber. Das Bistum Mainz und die Pfarreien unterhalten rund 1.700 Immobilien. 

Die Gesamterträge für 2020 summieren sich im Jahresabschluss auf 317,3 Millionen Euro  (Vj.: 329,3 Millionen Euro). Die Kirchensteuereinnahmen sind mit 220,6 Millionen Euro coronabedingt niedriger ausgefallen als im Vorjahr (236,1 Millionen Euro). Für 2020 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 6,3 Millionen Euro (Vj.: 24,7 Millionen Euro), der vor allem aus Aufwendungen durch die handelsrechtlich vorgegebene Verminderung des Rechnungszinses der Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 46,7 Millionen Euro resultiert. Da die Auswirkungen der Coronapandemie zu Beginn des Jahres nicht absehbar waren, hatte die Bistumsleitung für das Jahr 2020 eine hauswirtschaftliche Sperre eingeführt und Baumaßnahmen auf ein Minimum reduziert. Damit konnten geringere Kirchensteuereinnahmen kompensiert werden. Überplanmäßige Wertpapiererträge in Höhe von rund zehn Millionen Euro werden zur Finanzierung der entsprechenden Rückstellung für Leistungen in Anerkennungen des Leids eingesetzt. Die Eigenkapitalquote sinkt von 37,2 Prozent auf 35,4 Prozent.

Bentz: „Mit blauem Auge davongekommen“

„Wir sind - etwas salopp formuliert - mit einem ‚blauen Auge’ davongekommen. Das aber nur aufgrund bestimmter Sonder- und Einmaleffekte. Trotzdem müssen wir unsere Hausaufgaben weiterhin konsequent machen. Besonders die rückläufigen Kirchensteuereinnahmen müssen wir uns genauer anschauen, die rund zwölf Millionen Euro hinter den Erwartungen des Wirtschaftsplanes geblieben sind“, hebt Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz hervor, der Generalvikar und Ökonom des Bistums Mainz ist. „Das lag nicht nur an Corona. Wir müssen davon ausgehen, dass die Kirchensteuereinnahmen weiter sinken werden. Vor allem aufgrund der demografischen Altersstruktur und einer weiter schwindenden Kirchenbindung müssen wir den Prognosen entsprechend von einem merklichen Rückgang der Katholikenzahl in den nächsten Jahren ausgehen. Das bedeutet, dass es im Bistum Mainz nach wie vor Konsolidierungsmaßnahmen braucht, um nachhaltig stabile wirtschaftliche Verhältnisse und geordnete Strukturen zu gewährleisten“, betont Bentz. „Gerade aufgrund der schwindenden Kirchenbindung ist das aber vor allem eine pastorale Frage. Es geht darum: Wie nah sind wir als Kirche bei den Menschen mit ihren gegenwärtigen Sorgen? Wie gelingt es uns, unsere Seelsorge so neu zu profilieren, dass die Menschen spüren: Der Glaube an Jesus und die Kirche helfen mir, mein Leben gut und sinnerfüllt zu leben.“

Zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen

Mit der anstehenden Gründung eines Zweckverbandes für die Kindertagesstätten im Bistum soll neben der Einführung eines transparenteren Rechnungswesens auch die Basis für die Erhöhung besserer Refinanzierungen durch die Kommunen gelegt werden. Analog zur Kürzung der Haushaltszuweisungen an die Caritas um jährlich zwei Prozent bis 2024 werden in dieser Zeit auch die Haushaltszuweisungen an die Kirchengemeinden um zwei Prozent reduziert. Gekürzt wurde außerdem der Bauetat des Bistums Mainz. Grundsätzlich ist im Rahmen des Pastoralen Weges in den kommenden Jahren in Zusammenarbeit mit den Gemeinden eine deutliche Reduzierung des Immobilienbestandes um etwa die Hälfte erforderlich. Der Verkauf von Gebäuden ist vornehmlich bei Pfarrhäusern, die nicht mehr als Dienstwohnungen benötigt werden, und Pfarrheimen vorgesehen.

Eine Konsolidierung der Ausgaben erfolgt unter anderem auch durch die demografischen Veränderungen im Personalbereich, wo sich bis 2024 rechnerisch Einsparungen von 6,5 Millionen Euro ergeben, sagte Bentz. Bereits beschlossene Einsparungen erfolgen über die Neustrukturierung des Bildungsbereiches, bei dem unter anderen die Trägerschaften von vier Schulen abgegeben und drei Tagungshäuser des Bistums geschlossen werden. Weitere Maßnahmen seien die Einführung des Schulgeldes in Hessen zum Schuljahr 2020 und das Zurückfahren der Verbeamtung von Lehrern gewesen.

Weihbischof Bentz: Wandel gestalten heißt investieren, nicht nur sparen

„So wichtig es ist, erforderliche Einsparungen anzugehen, so sehr braucht die Gestaltung des kirchlichen Wandels auch Investitionen“, hebt Weihbischof Bentz hervor: „Der Pastorale Weg führt uns als Bistum zu einem geistlichen und natürlich auch strukturellen Wandel, den wir bis zum Jahr 2030 unter dem Motto ‚Eine Kirche, die teilt‘ gestalten wollen. Um kreative Kräfte für eine Erneuerung der Seelsorge zu fördern, stellen wir fünf Millionen Euro für besondere Leuchtturm-Projekte im Bistum in einem Innovationsfonds zur Verfügung.“ Investitionen erfolgen aktuell ebenso, indem die Trägeraufgaben der Kirchengemeinden für Kindertagesstätten von hauptamtlichen Geschäftsträgern übernommen werden. Gleiches gilt für die Einführung hauptamtlicher Verwaltungsleiter für die Pfarreien im Rahmen des Pastoralen Weges.

Kirchensteuerentwicklung im Jahr 2021

Im laufenden Jahr 2021 haben sich die Kirchensteuereinnahmen im Bistum Mainz bis einschließlich April gegenüber dem Vorjahr um 661.000 Euro positiv entwickelt, berichtete der Finanzdirektor des Bistums Mainz, Christof Molitor. Mit rund 220 Millionen Euro macht die Kirchensteuer rund 65 Prozent der Einnahmen des Bistums Mainz aus. Molitor machte deutlich, dass die Coronakrise noch nicht überwunden ist und die langfristigen wirtschaftlichen Schäden auch für die Kirche noch nicht in vollem Umfang bewertet werden können. Die Finanzkrise 2008/2009 habe gezeigt, dass es einige Jahre dauert, bis das Vorkrisenniveau wieder erreicht wird. Das Bistum rechne für das laufende Jahr 2021 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 38 Millionen Euro.

Stichwort: Diözesankirchensteuerrat

Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet den Wirtschaftsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest, und beschließt die Ergebnisverwendung. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind nach den Statuten unter anderen der Mainzer Bischof als Vorsitzender, der Generalvikar als sein Stellvertreter, der Finanzdezernent sowie jeweils ein gewählter Laienvertreter der Verwaltungsräte aus den 20 Dekanaten des Bistums. Hinzukommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und der Dekanekonferenz und vier Mitglieder des Katholikenrates. Geschäftsführender Vorsitzender ist seit 2020 Rainer Reuhl aus Mainz.

Finanzbericht des Bistums Mainz 2020