Kohlgraf: Aufarbeitung geht nicht ohne Betroffene

„Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Bistum Mainz. Eine Standortbestimmung“

Mainz, 1. Juni 2022: Eine Standortbestimmung zur Aufarbeitung im Bistum Mainz (v.l.n.r.): Moderator Klaus Hofmeister, Bischof Peter Kohlgraf und Ordinariatsdirektorin Stephanie Rieth. (c) Bistum Mainz / Blum
Datum:
Mi. 1. Juni 2022
Von:
tob (MBN)

Mainz. Die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in Kirche „geht nicht ohne Betroffene“. Das sagte der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf am Mittwochabend, 1. Juni, im Erbacher Hof in Mainz. Bei allen Maßnahmen in der Kirche gehe es darum, „eine glaubwürdige Gestalt von Verkündigung auch mit Blick auf Betroffene zu finden. Ich hoffe dabei auf die heilende Kraft des Evangeliums“, sagte Kohlgraf. 

Er äußerte sich bei der Akademieveranstaltung „Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Bistum Mainz. Eine Standortbestimmung“ im Gespräch mit Ordinariatsdirektorin Stephanie Rieth, Bevollmächtigte des Generalvikars, und dem Journalisten Klaus Hofmeister (Hessischer Rundfunk). Zu dem Abend im Ketteler-Saal des Erbacher Hofes hatten sich rund 100 Personen in Präsenz und rund 80 per Livestream angemeldet.

Bischof Kohlgraf machte deutlich, dass er in Gesprächen mit Betroffenen gelernt habe, „wie unterschiedlich, die Bedarfe der Menschen sind, die zu einer Befriedung führen können: Einem genügt, dass ich ihm zuhöre und glaube, für einen anderen ist es die finanzielle Dimension und für wieder einen anderen war es der Hinweis auf den Gedenkgottesdienst für Betroffene, den wir im Bistum gefeiert haben.“ Kohlgraf betonte, dass das unabhängige Aufklärungsprojekt „Erfahren. Verstehen. Vorsorgen (EVV)“ des Regensburger Rechtsanwaltes Ulrich Weber für das Bistum Mainz „nur ein Baustein der Aufarbeitung im Bistum ist und die Aufarbeitung mit der Veröffentlichung der Studie auch nicht endet. Ich erwarte mir von der Studie Hinweise und Anregungen zur Prävention und für konkrete Menschen und Orte in unserem Bistum, wo diese Ereignisse noch lebendig sind.“ Und wenn ein Betroffener für seine persönliche Auseinandersetzung weitere Informationen zu seinem Einzelfall brauche, die etwa in der Studie nicht dargestellt werde, „dann werden wir den Zugang zu den Informationen im Nachgang ermöglichen“, sagte Kohlgraf.

Ordinariatsdirektorin Rieth, die als Bevollmächtigte des Generalvikars für die Bereiche Prävention, Intervention und Aufarbeitung zuständig ist, wies darauf hin, dass es im Bistum nach wie vor „irritierte Systeme“ in Pfarrgemeinden gebe, in denen ein Missbrauch stattgefunden habe, etwa weil sich „unterschiedliche Wahrheiten“ verfestigt hätten. „Die EVV-Studie kann uns dabei helfen, diese Fragen noch einmal neu in den Blick zu nehmen und das Thema in diesen Gemeinden und darüber hinaus aus der Tabu-Zone zu holen.“ Rieth machte deutlich, dass es ihr mit der Veranstaltung nicht in erster Linie darum gehe, die Maßnahmen des Bistums Mainz darzustellen: „Mir geht es vor allem darum, über dieses Thema ins Gespräch zu kommen. Das ist die wirksamste Prävention.“

Rieth hob hervor, dass die Betroffenen „ein Recht darauf haben, als Einzelne in ihrem Schicksal wahrgenommen zu werden. Und gleichzeitig gibt es den Ruf nach Standardisierung von Aufarbeitungsmaßnahmen. Diese Bedürfnisse von Betroffenen müssen mit den Standards zusammengebracht werden.“ Und weiter: „Als Kirche haben wir die Verpflichtung, den Boden zu bereiten, der wieder Vertrauen möglich macht. Missbrauchstaten haben vielen Betroffenen ihre Heimat genommen, deshalb haben wir eine Verpflichtung zu handeln.“ Neben „dem schonungslosen Blick von außen“ brauche es für alle Aufarbeitungsmaßnahmen in der Kirche auch „den Veränderungswillen von innen“. Die Begrüßung hatte der Direktor der Bistumsakademie, Professor Dr. Peter Reifenberg, übernommen.

Maßnahmen des Bistums Mainz gegen sexualisierte Gewalt

Mainz. Aus Anlass der Akademieveranstaltung zum Thema „Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Bistum Mainz. Eine Standortbestimmung“ haben wir in diesem Text die verschiedenen Maßnahmen der Diözesen gegen sexualisierte Gewalt nochmals aktualisiert zusammengefasst. Bei dem von Klaus Hofmeister (Hessischer Rundfunk) moderierten Gespräch am 1. Juni 2022 haben der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf und Ordinariatsdirektorin Stephanie Rieth, Bevollmächtigte des Generalvikars, im Erbacher Hof die aktuelle Situation diskutiert.

Unabhängiges Aufklärungsprojekt EVV

Das Bistum Mainz hat im Juni 2019 den Regensburger Rechtsanwalt Ulrich Weber beauftragt, ein unabhängiges Projekt zur Aufklärung der Missbrauchstaten im Bistum Mainz durchzuführen. Das Projekt „Erfahren. Verstehen. Vorsorgen“ (EVV) nimmt Taten sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Gewalt seit 1945 in den Blick und fragt danach, wie im Bistum damit umgegangen wurde. Ein großes Anliegen ist es dabei, bislang verborgenes Wissen über Fälle sexueller Gewalt im Bistum ans Licht zu bringen. Bischof Peter Kohlgraf hat mehrfach dazu aufgerufen, dass sich Menschen, die Kenntnis haben von Taten sexueller Gewalt im Bistum Mainz, den Kontakt zu Rechtsanwalt Weber suchen. Am Ende des unabhängigen Aufklärungsprojektes wird Weber seine Ergebnisse in einem Untersuchungsbericht veröffentlichen.

EVV-Zwischenbericht 

Bei der Vorstellung des EVV-Zwischenberichtes hat Rechtsanwalt Weber am Mittwoch, 7. Oktober 2020, die gute Zusammenarbeit mit dem Bistum Mainz hervorgehoben: „Bischof Peter Kohlgraf kann und will nach unserer Einschätzung alle Karten auf den Tisch legen“, betonte Weber vor Journalisten im Ketteler-Saal des Erbacher Hofes. Weber machte deutlich, dass seine Studie über den Bereich der MHG-Studie hinausgeht: Das Aufklärungsprojekt untersuche neben sexueller Gewalt auch sexualisierte Grenzüberschreitungen und zwar nicht nur in Bezug auf Geistliche. Außerdem liege der Fokus auch auf Abhängigkeitsverhältnissen im seelsorglichen Kontext, so dass als Betroffene nicht nur Minderjährige in den Blick kommen. Bislang hätten seine Nachforschungen für diesen erweiterten Bereich in der Zeit von 1945 bis 2019 insgesamt 422 Betroffene und 273 Beschuldigte ergeben. Wörtlich sagte er: „Die Schilderungen sexueller Gewalt erstrecken sich von der Ausnutzung der besonderen Schutz- und Vertrauenssituation der Beichte eines Erwachsenen für verbale sexuelle Belästigung bis hin zum schweren sexuellen Missbrauch eines Vorschulkindes.“ Weber betonte, dass erst im weiteren Verlauf des Projektes diese Beschuldigungen auf ihre Plausibilität hin geprüft und hinsichtlich ihrer juristischen Bedeutung eingeordnet werden. Grundlage für diesen Status quo des Zwischenberichtes seien neben der Prüfung kirchlicher Unterlagen bislang die Gespräche mit 50 Betroffenen und 75 Wissensträgern.

Zur Frage nach dem Umgang von Verantwortungsträgern im Bistum hat Rechtsanwalt Weber in seinem Zwischenbericht Folgendes mitgeteilt: „Bereits heute lässt sich mit Blick auf die zentrale Fragestellung der Studie zum Umgang mit Vorfällen sexualisierter Gewalt ein Fehlverhalten ausmachen“, sagte Weber. In der Vergangenheit sei in der Bistumsleitung auf einschlägige Meldungen oftmals nicht adäquat reagiert worden. Es habe keine funktionierenden Kontrollmechanismen gegen den weiteren Einsatz von Klerikern trotz Kenntnis früherer Taten gegeben. Eine häufige Reaktion auf Missbrauchsfälle sei einzig die Versetzung in eine andere Pfarrei gewesen. Selbst schwere Missbrauchsfälle hätten lediglich zu geringen Sanktionen seitens der Bistumsleitung geführt. Bei Bistumswechseln habe es vielfach keine Informationen über Vorfälle gegeben. Schweigegebote gegenüber Opfern, Meldern und Tätern sowie gezielte Aktenführung hätten zu einer systematischen Verschleierung beigetragen. Weber formulierte in der Zwischenbilanz allerdings nicht nur Vorwürfe gegen die dieses Fehlverhalten zu verantwortende Bistumsleitung: „Klare Indizien und Kenntnisse durch Mitarbeiter vor Ort wurden in den Pfarrgemeinden negiert, bagatellisiert und/oder für sich behalten.“ Melder und Betroffene seien - teils sogar durch Anwendung körperlicher Gewalt - unter Druck gesetzt, diskreditiert und isoliert worden“.

Weber hat als Termin für seinen Abschlussbericht mittlerweile Spätherbst 2022 in Aussicht gestellt. Coronabedingt hatte es hinsichtlich der Möglichkeit, Gespräche mit Betroffenen zu führen, Verzögerungen gegeben. Auch wurde große Sorgfalt auf das Verfahren der Akteneinsicht verwendet, was ebenfalls längere Zeit in Anspruch genommen hat.

Gemeinsamer Betroffenenbeirat der Diözesen Fulda, Limburg und Mainz

Der gemeinsame Betroffenenbeirat der Bistümer Fulda, Limburg und Mainz hat sich im September 2021 konstituiert. Im Januar 2022 hat sich das aus neun Mitgliedern bestehende Gremium eine Geschäftsordnung gegeben und einen Vorstand bestimmt. Als Vorstand wurden gewählt: Sebastian Dickhut, Jürgen Herold und Claudia Schmidt.

Die Deutsche Bischofskonferenz hatte im April 2020 verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland beschlossen. Sie sehen eine maßgebliche strukturelle Beteiligung von Betroffenen an den Aufarbeitungsprozessen vor, insbesondere durch Mitarbeit in den diözesanen Kommissionen. Ihre Aufgabe haben die Mitglieder des Betroffenenbeirates folgendermaßen formuliert: „Wir sind neun Frauen und Männer, die selbst sexuellen Missbrauch und/oder sexualisierte Gewalt im Bereich der katholischen Kirche an Leib und Seele erfahren haben. Trotz allem sind wir bereit, an der Aufarbeitung des geschehenen und von uns und vielen anderen erlittenen Unrechts mitzuarbeiten. Wir wollen versuchen, unsere Erfahrungen und Perspektiven mit eigener und deutlicher Stimme in die Prozesse einzubringen.“

Aufarbeitungskommission und Beraterstab seit 2019

Im Bistum ist bereits 2019 eine unabhängige Aufarbeitungskommission eingerichtet worden. Mit der Wahl von Ursula Groden-Kranich zur Vorsitzenden im März 2022 ist die unabhängige Aufarbeitungskommission des Bistums Mainz entsprechend der gemeinsamen Erklärung von Deutscher Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) neu strukturiert und an die vereinbarten Vorgaben angepasst worden.

Die Aufarbeitungskommission hat elf stimmberechtigte Mitglieder, alle externe Fachleute, wie etwa eine Traumapsychologin und eine Kriminalkommissarin; von Seiten des Bistums ist lediglich die Bevollmächtigte des Generalvikars, Ordinariatsdirektorin Stephanie Rieth, stimmberechtigtes Mitglied. Sie verantwortet in enger Abstimmung mit der Bistumsleitung die Bereiche Aufarbeitung, Intervention und Prävention im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch. Zu den stimmberechtigten Mitgliedern gehören seit 2021 auch drei Mitglieder des Gemeinsamen Betroffenenbeirates der Bistümer Fulda, Limburg und Mainz sowie zwei Vertreterinnen der Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Hessen: Die frühere Präsidentin des Oberlandesgerichtes Koblenz, Marliese Dicke, ist vom Land Rheinland-Pfalz entsandt worden und die frühere Bundesfamilienministerin, Dr. Kristina Schröder, vom Land Hessen. Außerdem gehören zur Aufarbeitungskommission 13 ständige Gäste aus dem Bistum Mainz, zu denen auch der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf und der Mainzer Weihbischof und Generalvikar, Dr. Udo Markus Bentz, gehören und außerdem die Leiter der Koordinationsstellen Intervention und Aufarbeitung sowie Prävention. Des Weiteren gibt es auf Bistumsebene einen ständigen Beraterstab zum Thema.

Kooperation mit den Staatsanwaltschaften / Weitere Maßnahmen

Auch unabhängig vom EVV-Projekt unterzieht das Bistum Mainz den Umgang mit der Aufklärung von Missbrauchstaten in der Vergangenheit einer Prüfung. Die lückenlose Weitergabe aller bekannten Sachverhalte an die Generalstaatsanwaltschaften ist erfolgt und das Bistum hat gegenüber den Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz und Hessen seine vollumfängliche Kooperationsbereitschaft zum Ausdruck gebracht. Den Generalstaatsanwaltschaften werden durch das Bistum Mainz weiterhin zweimal pro Jahr aktualisierte Listen mit allen bekannten Sachverhalten übergeben. Überprüft wird darüber hinaus auf Bistumsebene, ob in kirchenrechtlicher Hinsicht alle notwendigen Schritte unternommen wurden, und ob gegebenenfalls kirchliche Verfahren nachgeholt werden müssen.

Weiterentwicklung der Präventionsmaßnahmen

Im Mai 2022 ist vom „Runden Tisch Prävention gegen sexualisierte Gewalt“ im Bistum Mainz eine Handreichung zur Umsetzung von institutionellen Schutzkonzepten fertiggestellt und an die Pfarreien und weitere Rechtsträger im Bistum versandt worden. Sie dient mit vielen Vorlagen, Ideen und Methoden als Unterstützung für Leitungsverantwortliche, auf deren Grundlage die Schutzkonzepte vor Ort erarbeitet werden. Die Umsetzung der Konzepte müssen die jeweiligen Rechtsträger gewährleisten.  

Die Erstellung von institutionellen Schutzkonzepten, als Bündelung von Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt, ist ein verbindlicher Qualitätsstandard der Präventionsarbeit im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. Sie reduzieren das Risiko sexualisierter Gewalt in der Einrichtung oder Organisation und tragen dazu bei, dass Handlungssicherheit vor Ort entsteht. Gemeinsam mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung werden Standards definiert, welche die Kirche in diesen Fragen mit allen Bereichen der Gesellschaft, wie zum Beispiel Schulen, Kindertagesstätten und Sport verbindet.

Wiederbesetzt worden ist im Bistum Mainz die Stelle der Präventionsbeauftragten; neu eingerichtet wurde 2020 der Runde Tisch Prävention als Netzwerk von Zuständigen aus zahlreichen Arbeitsbereichen. Neu eingerichtet wurde im Jahr 2020 auch die Stelle eines Interventions- und Aufarbeitungsbeauftragten, für die aktuell ein Wiederbesetzungsverfahren läuft.

Ansprechpersonen für Betroffene

Ute Leonhardt und Volker Braun stehen im Bistum Mainz als unabhängige Ansprechpersonen des Bistums Mainz für Betroffene von sexualisierter Gewalt zur Verfügung. Die beiden Ansprechpersonen sind im Bistum Mainz unabhängig von der Bistumsleitung. Sie sind für die Aufnahme und Weitergabe von Meldungen sexuellem Missbrauchs im Bistum Mainz zuständig. Für Betroffene oder Angehörige, die ein seelsorgliches Gespräch wünschen, stehen Mitarbeiter des Instituts für Geistliche Begleitung zur Verfügung.

Bisher geleistete Entschädigungszahlungen

Das Bistum Mainz begrüßt die Anfang 2021 in Kraft getretene, neue Ordnung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids, mit dem alle 27 Bistümer in Deutschland einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung gehen. Das einheitliche Verfahren, das auf der Herbstvollversammlung 2020 in Fulda beschlossen wurde, garantiert ein transparentes und unabhängiges Verfahren.

Im Bistum Mainz sind nach dem alten Verfahren bislang (Stand: 30. Mai 2022) 74 Anträge auf Anerkennungszahlung für Opfer von sexuellem Missbrauch gestellt worden. Von diesen 74 Anträgen gingen 6 Anträge Ende 2020 ein und wurden vom Bistum Mainz Anfang 2021 direkt an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) im Zuge des neuen Verfahrens weitergeleitet. Vier Anträge wurden durch die Zentrale Koordinierungsstelle beim Büro für „Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich“ abgelehnt. Insgesamt ist eine Summe von 432.000 Euro für die oben genannten 74 Anträge bezahlt worden. Der niedrigste Betrag lag bei 1.000 Euro; der höchste Betrag lag bei 20.000 Euro.

Nach der neuen Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids in Fällen sexualisierter Gewalt (ab 1. Januar 2021) sind bislang 24 Folgeanträge eingegangen sowie 18 neue Anträge, also insgesamt 42 Anträge nach dem neuem Verfahren. Die UKA hat bisher bei vier Folgeanträgen mit insgesamt 120.000 Euro beschieden, darunter einen Antrag, mit Zustimmung des Bistums, nach der Härtefallentscheidung mit 80.000 Euro. Bei den Erstanträgen hat die UKA zwei der Anträge nach dem neuem Verfahren mit insgesamt 25.000 Euro beschieden. Für Therapien hat das Bistum Mainz bislang 276.410 Euro aufgewendet. (alle Angaben Stand: 30. Mai 2022).

Keine Kirchensteuermittel für Anerkennungszahlungen

Mit der Neuorganisation der Aufarbeitung und Aufklärung im Bistum Mainz im Jahr 2018 wurde ein eigenes Konto für Anerkennungszahlungen eingerichtet, das nicht mehr über Kirchensteuermittel finanziert wird. Für die Leistung der Anerkennungszahlungen werden seitdem Zinserträge des Bistums Mainz verwendet. Darüber hinaus fordert das Bistum von noch lebenden Tätern die Übernahme subsidiär geleisteter Anerkennungszahlungen. Über die Entschädigungszahlungen hinaus wurden zusätzlich für einzelne Betroffene Therapiekosten und Kosten für Paartherapien übernommen, teilweise auch für notwendige Folgetherapien.