Lehmann: „Amoris laetitia“ ist ein „großer Wurf“

Dziuk als Geschäftsführende Vorsitzende der Diözesanversammlung bestätigt

Diözesanversammlung (c) Bistum Mainz / Blum
Datum:
Sa. 30. Apr. 2016
Von:
tob (MBN)
Mainz. Der Mainzer Bischof, Kardinal Karl Lehmann, hat das Nachsynodale Dokument „Amoris laetitia“ von Papst Franziskus als „großen Wurf“ gewürdigt.

Gleichzeitig wies er darauf hin, dass die Umsetzung des Anliegens von Papst Franziskus, gerade was den Umgang mit Wiederverheirateten Geschiedenen angehe, „eine riesengroße Arbeit" sein werde: „Es wird notwendig sein, das in unsere Köpfe zu bringen und auch danach zu handeln, angefangen vom Bischof, über die Seelsorger bis hin zu den Betroffenen." Dies betreffe viele Aufgaben der Bischofskonferenzen, der Diözesen, der Ausbildung und der Fortbildung. Und wörtlich: „Der Papst fragt immer wieder, ob wir diesen Aufgaben gewachsen sind. Aber dies gilt nicht nur den Seelsorgern, sondern berührt auch die Bereitschaft aller, diesen oft mühsamen Weg, der auch die Umkehr einschließt, mitzugehen."

Lehmann äußerte sich bei der Diözesanversammlung am Samstag, 30. April, in Mainz. Sein Referat stand unter der Überschrift „‚Amoris laetitia' - Erste Gedanken zum nachsynodalen Dokument von Papst Franziskus zu Ehe und Familie". Die konstituierende Sitzung der elften Diözesanversammlung im Bistum Mainz tagte von Freitag, 29., bis Samstag, 30. April, im Erbacher Hof in Mainz.

Der Kardinal betonte, dass man die Frage nach dem Umgang mit Wiederverheirateten Geschiedenen nicht allein auf die Frage nach der Zulassung zur Eucharistie reduzieren dürfe. Unter einer solchen Voraussetzung könne man das Anliegen des Papstes nur missverstehen, sagte Lehmann. Denn der Papst betone, dass mit seinem Schreiben „keine neue, auf alle Fälle anzuwendende generelle gesetzliche Regelung kanonischer Art" zu erwarten war. „Es ist nur möglich, eine neue Ermutigung auszudrücken zu einer verantwortungsvollen persönlichen und pastoralen Unterscheidung der je spezifischen Fälle", wie Papst Franziskus schreibt.

Entscheidend sei der Ausgangspunkt des Papstes, der sich wie „ein roter Faden" durch das Dokument ziehe. „Menschen in gescheiterten Beziehungen sind nicht exkommuniziert, sondern sie haben einen Platz in der Kirche und die Kirche muss ihnen einen Empfangsraum bieten. Das ist ein ganz wichtiger Ansatz", betonte Lehmann. Ein wesentlicher Aspekt sei dann die Unterscheidung der verschiedenen Lebenssituationen, die eben nicht „katalogisiert oder in allzu starre Aussagen eingeschlossen werden" könnten, wie der Papst betone. Als konkrete Empfehlungen benenne Papst Franziskus drei Grundhaltungen: Begleiten, Unterschieden und Eingliedern.

Gleichzeitig verweist der Kardinal auf die Bekräftigung des Eheverständnisses der Kirche durch Papst Franziskus, der an einer Stelle in „Armoris laetitia" schreibt: „Außergewöhnliche Situationen zu verstehen bedeutet niemals, das Licht des vollkommeneren Ideals zu verdunkeln, und auch nicht, weniger anzuempfehlen als das, was Jesus dem Menschen anbietet. Wichtiger als eine Seelsorge der Gescheiterten ist heute das pastorale Bemühen, die Ehen zu festigen und so den Brüchen zuvorzukommen."

Zu Beginn wies der Kardinal darauf hin, dass Papst Franziskus durch das häufige Zitieren der Synode in seinem Schreiben zum Ausdruck bringe, dass darin tatsächlich die Synode spreche und es sich nicht um ein lehramtliches Schreiben von ihm allein handele. Dieses Verständnis, dass die Katholische Kirche eine synodale Verfassung hat, habe Papst Franziskus bei einer Rede im Oktober 2015 nochmals bekräftigt, sagte Lehmann. Besonders dankbar sei er dafür, „dass der Papst bei der Synode eine Diskussion in großer Freiheit zugelassen hat". Er selbst habe mehrfach Synoden erlebt, bei denen es verboten worden sei, dass Thema der „viri probati" anzusprechen.

Dziuk im Amt bestätigt

Am Freitagabend war die Geschäftsführende Vorsitzende der Diözesanversammlung, Dr. Hildegard Dziuk, zum zweiten Mal nach 2012 in ihrem Amt bestätigt worden. Dziuk steht seit 2008 an der Spitze der Diözesanversammlung. Außerdem legten die Delegierten die neun Sachausschüsse fest, in denen sie sich in der Amtszeit von 2012 bis 2016 engagieren. Kardinal Lehmann hatte zu Beginn der Beratungen darauf hingewiesen, dass das Bistum Mainz derzeit die einzige Diözese in Deutschland ist, die eine Diözesanversammlung hat und durch die Zusammenführung von Mitgliedern aus allen Räten des Bistums wie eine Diözesansynode an Sachthemen arbeiten könne. Ausdrücklich würdigte er die gute Arbeit des Gremiums in den vergangenen Jahren.

Stichwort: Diözesanversammlung

Die Diözesanversammlung des Bistums Mainz tritt in der Regel einmal im Jahr zusammen. Sie ist nach den Worten des Bischofs von Mainz, Kardinal Karl Lehmann, so etwas wie eine „kleine Synode des Bistums" mit seinen rund 742.000 Katholiken. Ihr gehören 122 Mitglieder an. Sie setzt sich unter dem Vorsitz des Bischofs aus den diözesanen Räten (Priesterrat, Katholikenrat und Konferenz der Dekane) und den Vertretern der Bistumsleitung zusammen. Hinzu kommen Vertreter der Ordensfrauen, der Ständigen Diakone, der Pastoralreferentinnen und -referenten, der Gemeindereferentinnen und -referenten sowie des Diözesan-Caritasverbandes. Außerdem können bis zu sieben Persönlichkeiten hinzugewählt werden. Die Organe der Diözesanversammlung sind der Vorstand mit dem Bischof als Vorsitzendem, der Diözesan-Pastoralrat (eine Art Hauptausschuss) und neun Sachausschüsse, die bei der konstituierenden Sitzung gebildet wurden.