Neuregelungen der Anerkennungszahlungen

Bischof Peter Kohlgraf begrüßt das weiterentwickelte Verfahren

Bischof Peter Kohlgraf (c) Bistum Mainz / Blum
Datum:
Mo. 21. Dez. 2020
Von:
tob (MBN)

Mainz. Auch im Bistum Mainz tritt mit Beginn des Jahres 2021 die neue Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids in Fällen sexualisierter Gewalt in Kraft. Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf begrüßt die neue Ordnung, die einheitlich für alle 27 Bistümer in Deutschland gilt: „Sie soll Betroffenen von sexualisierter Gewalt im Bereich der Katholischen Kirche ermöglichen, in allen deutschen Bistümern auf einem einheitlichen und unabhängigen Verfahrensweg und nach transparenten Kriterien materielle Anerkennung ihres Leids zu erfahren. Mit den materiellen Leistungen bringen wir gegenüber den Betroffenen zum Ausdruck, dass auch wir als Bistümer Verantwortung für erlittenes Unrecht und Leid übernehmen.“

Das einheitliche Verfahren, das auf der Herbstvollversammlung in Fulda beschlossen wurde, garantiert Transparenz und Unabhängigkeit. „Ich kann Betroffene aus dem Bistum Mainz nur ermutigen, sich an Schwester Marie Bernadette zu wenden, die aktuell unsere zuständige Ansprechperson ist. Unsere Ausschreibung für eine zweite unabhängige Ansprechperson ist schon so weit vorangekommen, dass schon in Kürze eine weitere Ansprechperson ihre Tätigkeit aufnehmen kann.“

Kohlgraf betont, dass „auch Personen, die bereits einen Antrag gestellt und Leistungen erhalten haben, am erneuerten Verfahren teilnehmen können“. Und weiter: „Zusammen mit dem unabhängigen Aufklärungsprojekt von Rechtsanwalt Ulrich Weber, unserer Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften, der Einrichtung eines Beraterstabes und einer Aufarbeitungskommission, der Arbeit unserer Präventions- und Interventionsbeauftragten sowie der anstehenden Ausschreibung für einen überdiözesanen Betroffenenbeirat ist die Neuregelung ein weiterer wichtiger Baustein für unseren Weg als Kirche im Bistum Mainz, um Glaubwürdigkeit und Vertrauen zurückzugewinnen, die durch sexualisierte Gewalt in unserer Kirche zerstört worden sind.“

Betroffene aus dem Bistum Mainz können ab sofort nach der neuen Ordnung einen Antrag bei der zuständigen Ansprechperson stellen. Zukünftig werden alle Leistungen in Anerkennung des Leids durch ein zentrales und unabhängig besetztes Gremium festgelegt. Zudem wird das Entscheidungsgremium nicht nur die Leistungshöhe festlegen, sondern auch die Auszahlung der Summen anweisen. Auf diesem Wege soll das Verfahren beschleunigt werden, was viele Betroffene angemahnt haben. Neben den Anerkennungszahlungen sind auch Leistungen für Therapie und Paarberatung Leistungen nach der neuen Ordnung. 

Keine Kirchensteuer für Anerkennungszahlungen

Vor der Neuorganisation der Aufarbeitung und Aufklärung im Bistum Mainz im Jahr 2018 wurden Anerkennungszahlungen unter anderem auch aus Kirchensteuermitteln geleistet. Inzwischen wurde ein eigenes Konto für Anerkennungszahlungen eingerichtet, das nicht über Kirchensteuermittel finanziert wird. Für die Leistung der Anerkennungszahlungen werden seitdem ausschließlich Kapitalerträge des Bistums Mainz verwendet. Darüber hinaus fordert das Bistum von noch lebenden Tätern die Übernahme subsidiär geleisteter Anerkennungszahlungen. 

Unabhängiges Aufarbeitungsprojekt „Erfahren. Verstehen. Vorsorgen“

Das Bistum Mainz hat im Juni 2019 den Regensburger Rechtsanwalt Ulrich Weber beauftragt, ein unabhängiges Projekt zur Aufklärung der Missbrauchstaten im Bistum Mainz durchzuführen. Das Projekt „Erfahren. Verstehen. Vorsorgen“ nimmt Taten sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Gewalt seit 1945 in den Blick und fragt danach, wie im Bistum damit umgegangen wurde. Ein großes Anliegen ist es auch, bislang verborgenes Wissen über Fälle sexueller Gewalt im Bistum ans Licht zu bringen. Bischof Kohlgraf hat mehrfach dazu aufgerufen, dass sich Menschen, die Kenntnis von Taten sexueller Gewalt im Bistum Mainz haben, den Kontakt zu Rechtsanwalt Weber suchen. Im Rahmen seines Zwischenberichtes im Oktober 2020 hat Weber darauf hingewiesen, dass „Anfang 2022 ein realistischer Termin“ für seinen Abschlussbericht sei. 

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