Mainz. Der frühere, langjährige Vorsitzende des interdiözesanen Arbeitsgerichtes der Bistümer Limburg, Mainz, Speyer und Limburg, Dr. Norbert Schwab, ist mit der Päpstlichen Verdienstmedaille Bene Merenti gewürdigt worden. Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf überreichte die Auszeichnung bei einer Feierstunde am Dienstag, 5. Mai, im Bischöflichen Ordinariat in Mainz: „Die Entscheidungen des kirchlichen Arbeitsgerichtes sind ein wichtiger Beitrag dafür, dass Menschen in kirchlichen Arbeitsverhältnissen zu ihrem Recht kommen“, hob Kohlgraf hervor.
In seiner Würdigung betonte der Mainzer Generalvikar Dr. Sebastian Lang: „Das ehrenamtliche Engagement am kirchlichen Arbeitsgericht geschieht vor allem im Hintergrund und wenig sichtbar für die Öffentlichkeit. Sie, lieber Herr Schwab, haben diese Tätigkeit mit großer Zuverlässigkeit und großen Sachverstand ausgeübt, dafür danken wir Ihnen herzlich.“ Und weiter: „Sie haben dieses Amt über 13 Jahre mit außergewöhnlicher Kompetenz und Integrität ausgefüllt und dabei mit den beisitzenden Richterinnen und Richtern Entscheidungen gefunden, die für die weitere Zusammenarbeit in den Einrichtungen die Möglichlichkeiten für eine Befriedung eröffnet haben.“
Die Entscheidungen des Kirchlichen Arbeitsgerichtes „haben sich unter Ihrem Vorsitz stets durch Klarheit, Weitsicht und ein feines Gespür für das Selbstverständnis von Kirche im Kontext des kirchlichen Arbeitsrechtes ausgezeichnet“, betonte Lang. Norbert Schwab, Präsident des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz a.D., hatte den Vorsitz des Kirchlichen Arbeitsgerichtes im Jahr 2012 übernommen. Von Seiten der Bistumsleitung nahmen an der Würdigung außerdem teil: die Bevollmächtigte des Generalvikars, Ordinariatsdirektorin Stephanie Rieth, Domdekan Henning Priesel, Diözesancaritasdirektorin Nicola Adick und Bildungsdezernent Gereon Geissler.
Seit 2025 ist Dr. Ulrike Fleck Vorsitzende Richterin des Kirchlichen Arbeitsgerichtes. Sie ist seit dem 1. Oktober 2025 im Amt. Fleck war viele Jahre lang als Leiterin des Arbeitsrechts und anschließend in weiteren Führungsfunktionen im Personalwesen der BASF tätig und 20 Jahre lang für die Arbeitgeberseite ehrenamtliche Richterin am Landesarbeitsgericht in Mainz. Der neue stellvertretende Vorsitzende Richter, Prof. Dr. Martin Gutzeit, ist seit dem 20. März 2026 im Amt. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen und war elf Jahre Vorsitzender der Zweiten Kammer des Bundessportgerichts beim Deutschen Handballbund.
Das Kirchliche Arbeitsgericht entscheidet über Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) und der Ordnung der Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsrechtes (KODA) ergeben. Das gemeinsame Gericht für die Diözesen Limburg, Mainz, Trier und Speyer, war im Jahr 2005 errichtet worden. Geschäftsstelle des Gerichtes ist Mainz.