Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) begrüßt die im Bundestag beschlossene Änderung des Sexualstrafrechts. „Durch das gemeinsame Vorgehen zahlreicher Frauenverbände ist es endlich gelungen, einen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht zu bewirken, der dem Grundsatz ‚Nein heißt Nein‘ folgt“, so kfd-Bundesvorsitzende Maria Theresia Opladen erfreut.
Dies haben Frauenverbände seit langem gefordert. Spätestens seit der sogenannten Istanbul-Konvention des Europarates besteht hier dringender Handlungsbedarf für die Bundesregierung. Musste bisher aktive Gegenwehr nachgewiesen werden, sind sexuelle Übergriffe jetzt strafbar, sobald der Täter entgegen dem erkennbaren Willen des Opfers handelt.
„Es stimmt jedoch nachdenklich, dass sich dies politisch erst durchsetzen ließ, seit die Vorfälle in der Kölner Silvesternacht die Lücken unseres Sexualstrafrechts aufzeigen“, so Opladen. Insofern begrüßt die kfd auch die Einführung des neuen Straftatbestandes der sexuellen Belästigung, der unmissverständlich klarmacht, dass auch unsittliche Berührungen oder „Grapschen“ nicht tolerabel sind. Kritisch sieht die kfd jedoch neu eingeführte Regelungen:
„Beteiligte an einer Gruppe zu bestrafen, aus der heraus eine entsprechende Handlung geschieht, scheint uns einem gewissen Aktionismus vor dem Hintergrund der aufgeladenen öffentlichen Diskussion der letzten Monate geschuldet zu sein“, so Opladen weiter.
Insgesamt bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung der Gesetzesreform in der juristischen Praxis aussehen wird. Das Prinzip „Nein heißt Nein“ umzusetzen, erfordert einen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft – ähnliches geschah bei der Debatte um die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe, die erst 1997 mit der außerehelichen Vergewaltigung rechtlich gleichgestellt wurde.
Die kfd, mit rund 500.000 Mitgliedern bundesweit der größte Frauenverband und größte katholische Verband, engagiert sich seit Jahren mit Maßnahmen und Publikationen gegen Gewalt gegen Frauen. So hat sie sich für die Einrichtung des bundesweiten Hilfetelefons des BMFSFJ eingesetzt, das 2013 eingeführt wurde. Diese Nummer ist auch im kfd-Flyer „Häusliche Gewalt ist kein Schicksal!“ enthalten, der Erstinformationen für Betroffene bietet. Gratis Bestellung und Download:
www.kfd-bundesverband.de/projekte/kfd-aktion-gegen-haeusliche-gewalt.html