Sie sind der Meinung, dass mit der Entscheidung für ein Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ein starkes Zeichen für den Lebensschutz und damit für die Zukunft der Gesellschaft und ihren Zusammenhalt gesetzt haben.
Dies sei eine Entscheidung für das Leben und für ein Sterben in Würde. Das neue Gesetz schütze schwerkranke und ältere Menschen vor dem zunehmenden sozialen Druck, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden. Auch Ärzte und Pflegekräfte würden vor der Erwartungshaltung geschützt, im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung Suizidassistenz zu leisten.
Das von vielen Abgeordneten aus allen Fraktionen eingebrachte Gesetz begegne diesen Gefahren wirksam und mit großer Sorgfalt. Es setze klare rechtliche Rahmenbedingungen, achte das persönliche Arzt-Patient-Verhältnis und stärke die Selbstbestimmung der durch Krankheit geschwächten Menschen, indem diesen Menschen die solidarische Zuwendung bis zum letzten Atemzug garantiert wird.
Die beiden Kirchen sehen als Aufgabe, sorgend an der Seite der schwerstkranken und sterbenden Menschen zu sein und den beschlossenen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung entschieden mit Leben zu füllen.