In Deutschland geht in der Regel jeder kirchlichen Trauung die standesamtliche Eheschließung voraus. Außerdem muss wenigstens ein Partner Mitglied der katholischen Kirche sein.
Hinweis: Eine rein kirchliche Trauung ohne vorherige standesamtliche Eheschließung ist mit der Änderung des Personenstandsgesetz vom 1.1. 2009 von Gesetz her ebenfalls möglich. Dennoch hält die Kirche in den aktuellen Bestimmungen zur kirchlichen Trauung an der „alten“ Regelung (erst Standesamt, dann Traualtar) fest. Darum benötigen Brautpaare für diese Form der rein kirchlichen Eheschließung einen besonderen Grund und eine spezielle bischöfliche Erlaubnis (ein sog. „nihil obstat“ des Bischofs). Brautleute, die diese Erlaubnis dann erhalten, müssen zudem ausdrücklich bestätigen, dass sie eine kirchliche Trauung erbitten „im Bewusstsein, dass diese keine rechtlichen Wirkungen im staatlichen Bereich entfaltet“.