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Datenschutz leicht gemacht!

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Bilder posten, Filme streamen, Musik hören, Nachrichten verschicken oder Adressen suchen: Unser Alltag wird auch durch die digitalen Möglichkeiten bestimmt.

Vieles macht Spaß, manches nervt aber auch, zum Beispiel die ganze Werbung oder die Pushnachrichten, die ständig auf dem Smartphone landen. Das sind aber noch harmlose Folgen unseres ständigen Datenaustauschs.

Heftiger wird es, wenn es um Zensur, Spionage oder kriminelle Aspekte geht. Haben Sie ein gutes Gefühl, wenn es um den Umgang und die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten geht? Wissen Sie wo und welche Daten von Ihnen erfasst, verarbeitet, gespeichert, bearbeitet werden? Wie sollte der Umgang mit Ihren Daten aussehen?

Schutz von Menschen und ihren Grundrechten!

Durch Inkrafttreten des KDG hat die Thematik „Datenschutz“ ganz neu an Bedeutung gewonnen. Es wurde ein modernes und zeitgemäßes Recht geschaffen, das dem Einzelnen eine faire Verwendung seiner Daten und den Schutz seines Persönlichkeitsrechts erhalten soll.

Damit das im digitalen Zeitalter noch gelingen kann, sind die Vorschriften zur Einhaltung datenschutzgerechter Verarbeitungen wesentlich verschärft worden.

Alle müssen dafür Sorge tragen, dass personenbezogen Daten konform mit den Gesetzen des KDG verarbeitet werden. Aber natürlich geht es auch um den Schutz der Daten der Mitarbeitenden und der weiteren Personen.

Datenschutz ist Leitungsaufgabe!

Die Beachtung der Datenschutzvorgaben ist Leitungsaufgabe und betrifft die strukturelle Beachtung ebenso wie die Schulung von Mitarbeitenden (Hauptberufliche, Ehrenamtliche, Praktikanten, FSler, ….).

Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen sind bei ihrem Auftrag darauf angewiesen, personenbezogene Daten von Gläubigen zu nutzen. So werden z.B. Freizeiten / Veranstaltungen auf vielfältigste Weise dokumentiert, einzelne Situationen fotografiert, Veranstaltungen geplant und Protokolle angefertigt, Personal angestellt. Hieraus ergeben sich für Mitarbeitende mitunter tiefe Einblicke in das Leben. So ist der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten nicht nur Qualitätsmerkmal, sondern auch wesentliche Voraussetzung für den respektvollen und würdigen Umgang mit den Gläubigen und ihren Familien.

Genau hier setzt Datenschutz an!

Das „Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz“ (KDG) und dessen Durchführungsverordnung (KDG-DVO) in der Fassung vom 20. November 2017 regelt für kirchliche Einrichtungen den Umgang mit personenbezogenen Daten mit dem Ziel, die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen zu schützen. Für das Bistum Mainz trat das „Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG)“ am 24. Mai 2018 in Kraft (Kirchliches Amtsblatt Nr. 3/2018)