Um den Versicherungsschutz in einem Bistum einheitlich und auch kostengünstig zu gewährleisten, wurden vom Bischöflichen Ordinariat für die wesentlichen Versicherungsbereiche der Kirchengemeinden und Kindertages-einrichtungen sogenannte Sammelversicherungsverträge mit unterschiedlichen Gesellschaften abgeschlossen.
Allerdings muss nicht jede Aktivität, Veranstaltung oder auch Baumaßnahme über ein komplettes Jahr im Rahmen einer Sammelversicherung durch das Bistum abgesichert werden. Für diese, oft nur kurze Zeit andauernden Veranstaltungen oder Maßnahmen bestehen über das Ordinariat sogenannte Rahmenvereinbarungen mit Versicherern, die für den konkreten Bedarfsfall abgeschlossen werden können.
Die Aufgaben der Versicherungsabteilung bestehen somit in: