Melden Sie bitte jeden Schaden nach Eintreten unverzüglich der Versicherungsabteilung des Bischöflichen Ordinariates Mainz, damit von dort die erforderlichen Schritte und auch eventuelle Besichtigungen durchgeführt bzw. veranlasst werden können.
Zeigen Sie Brand-, Diebstahl- und Vandalismusschäden der zuständigen Polizeibehörde an und lassen Sie sich Ihre Anzeige unbedingt bestätigen.
Bei Brandschäden ist die Feuerwehr zu verständigen, um auch nach eigenen Löschversuchen ein erneutes Wiederaufflammen auszuschließen.
Bei Einbruchdiebstahlschäden muss der Einbruchsort bis zum Eintreffen der Polizei unverändert bleiben, um eine Spurensicherung zu ermöglichen. Keine voreiligen Aufräumungsarbeiten veranlassen.
Aufgebrochene Außentüren, Fenster oder sonstigen Öffnungen sind unverzüglich - nach Polizeiaufnahme - durch Fachfirmen in Stand zu setzen. Durch die sofortige Reparatur bzw. Notreparatur muss gewährleistet sein, dass das Gebäude wieder allseits verschlossen werden kann.
Falls bei dem Einbruchdiebstahl Schlüssel entwendet wurden, sind die entsprechenden Schlösser auszutauschen oder mit einem Notschloss zu sichern.
Insofern keine direkte Besichtigung durch die Versicherung erfolgen kann oder um direkte Schadensminderungsmaßnahmen zu ergreifen, sollte, um eine spätere Dokumentierung des Schadenausmaßes zu ermöglichen, der Schadensort fotografiert werden.