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Finanzielle Unterstützung für Exerzitien und Besinnungstage/ Angebote des Instituts für Spiritualität

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Damit die Teilnahme an Exerzitien nicht an den Kosten scheitern muss, gewährt das Bistum Mainz auf Antrag einen Zuschuss. Zuschussberechtigt sind alle Mitglieder des Bistum Mainz.

Bezuschusst werden Exerzitien (Kurse oder Einzelexerzitien) mit drei oder mehr Übernachtungen mit bis zu 35,00 € pro Übernachtung. Darüber hinaus ist ein Sonderzuschuss möglich für Personen mit sehr niedrigem Einkommen wie Studierende, Rentner:innen oder Arbeitslose. Hierzu wenden Sie sich bitte formlos per Mail an Dr. Bernhard Deister.

Hauptberuflich Mitarbeitende in Verwaltung, Caritas, Unikathe oder Pastoral finden die  aktuellen Informationen zur Bezuschussung von Exerzitien und Angeboten des Instituts für Spiritualität für Einzelne wie für Gremien, Gruppen oder Teams in der Übersicht über die Zuschussmöglichkeiten (gültig ab dem 1. Juli 2025) bzw. die Antragsformulare für Einzelne und Teams auch im Downloadbereich. Die ab dem 1.1.2027 gültigen Zuschüsse und Eigenanteile finden Sie unter "Übersicht über die Zuschüsse und Eigenanteile ab 1.1.2027"

Im Downloadbereich finden Mitarbeitende des Bistum Mainz auch das Formular "Antrag auf Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an Exerzitien", das bei IhrerPersonalverwaltung des Bistums einzureichen ist. Alle Mitarbeitende, die einen Zugang zu REXX haben, beantragen die Arbeitsbefreiung für Exerzitien bitte in REXX!.  Mitarbeitende in den Verbänden und Einrichtungen wenden sich hierfür bitte an die jeweils für sie zuständige Personalverwaltung.

Die Großen 30tägigen Exerzitien

Pastorale Mitarbeitende können auf Antrag an das Personaldezernat alle 10 Jahre an großen Exerzitien (4 Wochen Dauer) teilnehmen. Nach vorherigem Antrag an das Institut für Spiritualität können Sie für die volle Dauer den berufsgruppenspezifischen Zuschuss erhalten, bzw. zahlen bei der Teilnahme an den seitens des Instituts für Spiritualität angebotenen Großen Exerzitien nur den spezifischen Eigenanteil für die 30 Tage.

Für die Dienstbefreiung während der vier Wochen gilt:

  • Dazu bringen sie 10 Tage Dienstbefreiung für Exerzitien (aus dem vorangegangenen und aus dem laufenden Kalenderjahr) ein. Priester bringen bei einer 6-Tage-Woche entsprechend 12 Tage ein.
  • Die Freistellung für die dann noch fehlenden 10 (bzw. 12) Arbeitstage kann über Gleittage, Urlaubstage oder unbezahlten Sonderurlaub erlangt werden.
  • Im Falle der Entscheidung für den Sonderurlaub: Ein Antrag auf Sonderurlaub sollte mindestens drei Monate vor Antritt formlos bei der Personalverwaltung eingereicht werden - mit dem Hinweis, dass dieser für die Wahrnehmung der großen Exerzitien genutzt werden soll. Die auf diesen Sonderurlaub entfallenden Arbeitstage werden dann trotzdem auf die Dienstzeit angerechnet.

Gerne stehen wir Ihnen auch für sonstige Rückfragen rund um Exerzitien, Besinnungstage und Zuschussmöglichkeiten zur Verfügung.