Damit die Teilnahme an Exerzitien nicht an den Kosten scheitern muss, gewährt das Bistum Mainz auf Antrag einen Zuschuss. Zuschussberechtigt sind alle Mitglieder des Bistum Mainz.
Bezuschusst werden Exerzitien (Kurse oder Einzelexerzitien) mit drei oder mehr Übernachtungen mit bis zu 35,00 € pro Übernachtung. Darüber hinaus ist ein Sonderzuschuss möglich für Personen mit sehr niedrigem Einkommen wie Studierende, Rentner:innen oder Arbeitslose. Hierzu wenden Sie sich bitte formlos an die Verwaltung des Instituts für Spiritualität. Diese erreichen Sie per Telefon 06131/253-437 oder -450 bzw. per Mail an Institutfuerspiritualitaet@bistum-mainz.de.
Hauptberuflich Mitarbeitende in Verwaltung, Caritas, Unikathe oder Pastoral finden die ab dem 1. Juli 2025 aktuellen Informationen zur Bezuschussung von Exerzitien und Angeboten des Instituts für Spiritualität für Einzelne wie für Gremien, Gruppen oder Teams in der Übersicht über die Zuschussmöglichkeiten (gültig ab dem 1. Juli 2025) bzw. die Antragsformulare für Einzelne und Teams auch im Downloadbereich.
Im Downloadbereich finden Mitarbeitende des Bistum Mainz auch das Formular "Antrag auf Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an Exerzitien", das bei der Personalverwaltung des Bistums einzureichen ist. Mitarbeitende in den Verbänden und Einrichtungen wenden sich hierfür bitte an die jeweils für sie zuständige Personalverwaltung.
Gerne stehen wir Ihnen auch für sonstige Rückfragen rund um Exerzitien, Besinnungstage und Zuschussmöglichkeiten zur Verfügung.