Folgende Informationen sind für die Sternsinger*innen-Aktion im Bistum Mainz bezüglich Prävention und Kinderschutz wichtig:
Grundsätzlich gilt für die Aktion das Institutionelle Schutzkozept der Institution, die die Aktion durchführt, also der Pfarrgemeinde, oder der Ortsgruppe eines Jugendverbandes. Bitte lesen Sie sich/lest euch durch, was zur Sternsinger*innen-Aktion dort drin steht und richten Sie sich/richtet euch danach. Falls nichts drin steht, regt bitte an, dass die Aktion dort aufgenommen wird. Wenn Sie/ihr Unterstützung brauchen/braucht, melden Sie sich/meldet euch gerne bei Anna Mersch.
In der Regel müssen alle Begleiter*innen von Sternsinger*innen-Gruppen eine Präventionsschulung durchführen. Termine für Ehrenamtliche bis 27 Jahren sind auf folgender Seite aufgeführt: Präventionsschulungen | Bistum Mainz. Ehrenamtliche ab 28 Jahren finden hier entsprechende Schulungstermine: Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt | KEB im Bistum Mainz.
Ob zusätzlich zur Präventionsschulung ein Erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss, kann anhand des folgenden Prüfschemas herausgefunden werden: (Hilfen zur Ausführung für die Gemeinden und ihre Einrichtungen.pdf) (bistummainz.de)
Grundsätzlich muss jede*r Ehrenamtliche der Pfarre/Ortsgruppe den Verhaltenskodex des entsprechenden ISKs unterschreiben.
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich/wendet euch gerne an Anna Mersch oder an die Lotsenstelle Kindeswohl: