Freistellung

Freistellung für ehrenamtliches Engagement/ Sonderurlaub

Für dein ehrenamtliches Engagement in der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit kannst du dich von deiner/deinem Arbeitgeber*in freistellen lassen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn du auf Freizeiten oder bei Zeltlagern Kinder und Jugendliche betreust oder Fortbildungen besuchst, die für dein Engagement wichtig sind. So kannst du deine Urlaubstage zur Erholung nutzen und dich zusätzlich ehrenamtlich engagieren.

Freistellung / Sonderurlaub (c) pixabay.com

In jedem Bundesland gibt es dazu eigene Regelungen. Welche für dich gilt, hängt vom Sitz des Trägers der Veranstaltung ab. Sehr einfach gesagt: Es gilt die Regelung des Bundeslandes, aus dem die Kinder und Jugendlichen kommen, die du betreust.

Wenn du ehrenamtlich in einem Mitgliedsverband des BDKJ oder in der katholischen Jugend einer Pfarrei aktiv bist, bist du bei uns zur Beantragung deiner Freistellung/ deines Sonderurlaubes und mit all deinen Fragen zu diesem Thema genau richtig.

Bitte beachte, dass ein Antrag auf Freistellung/ Sonderurlaub der Beschäftigungsstelle frühzeitig vorliegen muss und wir bei uns eingegangene Anliegen innerhalb von 14 Tagen bearbeiten.

 

Antrag auf Freistellung / Sonderurlaub

Wir helfen dir, wenn du eine Freistellung vom Job für deine ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit brauchst. Bitte fülle dazu das Formular vollständig aus:

Daten zur*zum Veranstalter*in

Daten zur Veranstaltung

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