Freistellung

Freistellung für ehrenamtliches Engagement/ Sonderurlaub

Für dein ehrenamtliches Engagement in der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit kannst du dich von deiner/deinem Arbeitgeber*in freistellen lassen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn du auf Freizeiten oder bei Zeltlagern Kinder und Jugendliche betreust oder Fortbildungen besuchst, die für dein Engagement wichtig sind. So kannst du deine Urlaubstage zur Erholung nutzen und dich zusätzlich ehrenamtlich engagieren.

Freistellung / Sonderurlaub (c) pixabay.com

In jedem Bundesland gibt es dazu eigene Regelungen. Welche für dich gilt, hängt vom Sitz des Trägers der Veranstaltung ab. Sehr einfach gesagt: Es gilt die Regelung des Bundeslandes, aus dem die Kinder und Jugendlichen kommen, die du betreust.

Wenn du ehrenamtlich in einem Mitgliedsverband des BDKJ oder in der katholischen Jugend einer Pfarrei aktiv bist, bist du bei uns zur Beantragung deiner Freistellung/ deines Sonderurlaubes und mit all deinen Fragen zu diesem Thema genau richtig.

Ablauf: 

  1. Bitte schau dir vor deinem Antrag unter weitere Infos und Downloads die Materialien an, um zu verstehen, wie dein Anspruch in den jeweiligen Bundesländern aussieht.
  2. Erfrage die im Antrag einzutragenden Informationen bei deinem Arbeitgeber, vor allem die Einordnung „Art des Unternehmens“ ist besonders wichtig für uns. Falschangaben kosten uns viel Zeit und Aufwand – Also fragt lieber nochmal kurz bei eurer Leitung oder der zuständigen Personalabteilung nach!
  3. Sprecht bei bundeslandübergreifenden / diözesanen Veranstaltungen mit euren zuständigen Verbandsreferent*innen, damit ihr euren Antrag für das richtige Bundesland stellt.
  • Wichtig für euch zu wissen: Arbeitgebende sind nur verpflichtet befürwortete Anträge aus dem eigenen Bundesland anzunehmen. Wenn der Arbeitgebende also nicht im selben Bundesland sitzt, in dem ihr euch engagiert, dann ist die Freistellung nach einem anderen Gesetzt/Bundesland nur als Kulanz möglich!
  1. Antrag ausfüllen und auf eventuelle Rückfragen unserer Sachbearbeiterin warten.

Bitte beachte, dass ein Antrag auf Freistellung/ Sonderurlaub der Beschäftigungsstelle frühzeitig vorliegen muss und wir bei uns eingegangene Anliegen innerhalb 2-4 Wochen bearbeitet. Bitte beachte außerdem, dass wir auf Grund des hohen Antragsaufkommens momentan dringende Anträge bevorzugt bearbeiten! Bitte ruf nicht bei uns an, um dich über den Stand deines Antrags zu informieren, wenn deine Veranstaltung nicht knapp bevorsteht - das unterbricht jedes Mal die Arbeit unserer Sachbearbeiterin und führt zu noch längeren Bearbeitungszeiten!

Vielen Dank für deine Geduld und das Verständnis.

Vorankündigung: ab Mitte Juni wird es vom Hessischen Jugendring e.V. ein neues Antragstool geben, mit dem eure Anträge für Hessen schneller bearbeitet werden können! Das Portal wird hier verlinkt werden, sobald es freigeschaltet wird. Wir bitten euch dementsprechend darum hessische Anträge mit einem Freistellungszeitraum am August erst zu stellen, wenn das neue Portal online ist.

Antrag auf Freistellung / Sonderurlaub

Wir helfen dir, wenn du eine Freistellung vom Job für deine ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit brauchst. Bitte fülle dazu das Formular vollständig aus:

Daten zur*zum Veranstalter*in

Daten zur Veranstaltung

Alle Eingabefelder, die mit einem Stern (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.
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