1410–1426 Bischof von Worms
Aus einer Familie, die vermutlich zur Reichsburgmannschaft in Hagenau gehörte und in kaiserlichen Diensten in der ersten Hälfte des 13. Jh. einen sozialen Aufstieg erlebte, der sich in der Ausbildung einer eigenen Herrschaft und einer seit dem Ende dieses Jh. nicht mehr bestrittenen Zuordnung zum edelfreien Stand manifestierte; seit dem 14. Jh. gehörten die von Fleckstein den Lehnsverbänden der Pfalzgrafschaft und des Hochstifts Speyer an. Johann war ein Sohn des Heinrich von Fleckstein gen. von Bickenbach und vermutlich der Katharina von Wasigenstein; 1389 an der Universität Heidelberg immatrikuliert; seit 1396 als Propst des Stifts St. Cyriakus in Neuhausen bei Worms, seit 1397 als Domherr von Worms belegt; vor 1403 Propst des Stifts St. Martin und Arbogast in Surbourg; erbrachte 1404 die Ahnenprobe für das Mainzer Domkapitel; vor 1410 Pfarrer von Soultz-sous-Forêts, das seine Familie als kurkölnisches Lehen besaß; 1398 Subkollektor in den Diözesen Worms und Speyer.
Nach dem Tod des Wormser Bischofs Mathäus von Krakau kam es im Frühjahr 1410 wegen der Neuwahl zu Streitigkeiten im Domkapitel. Der Mainzer Erzbischof Johann von Nassau versuchte die Vakanz zu nutzen, um seinen Einfluß auf das Bistum auszudehnen und es der römischen Obödienz zu entziehen. Ob er tatsächlich von einer Kapitelsfraktion als Administrator postuliert wurde, bleibt jedoch unsicher. Auch der langjährige Dompropst Dietrich Bogel († 1440), päpstlicher Abbreviator (1393), später Schreiber an der Kurie (noch 1437) und Familiar Papst Martins V., hoffte auf das Bistum. Bei der Wahl, die das Domkapitel offensichtlich in großer Eile, um sein Wahlrecht gegen äußere Eingriffe zu behaupten, am 12. März 1410 vornahm, erhielt Bogel jedoch nur vier Stimmen; die Mehrheit der Domherren votierte dagegen für Johann, der zu diesem Zeitpunkt Diakon war. Papst Gregor XII. bestätigte ihn am 15. Mai 1410, obwohl er die Neubesetzung dem Hl. Stuhl reserviert hatte. In Anbetracht der Gegnerschaft des Mainzer Metropoliten erhielt Johann das Recht, sich die Priester- und Bischofsweihe von einem Bischof seiner Wahl erteilen zu lassen. Kurz darauf wurde er zum Kollektor in der Mainzer Kirchenprovinz und in den Diözesen Bamberg und Basel bestellt. Johann verzichtete anläßlich seiner Bischofswahl auf sein Kanonikat am Wormser Domkapitel und die Propstei von St. Cyriakus. Seine Mainzer Domherrnstelle durfte er ebenso beibehalten wie die Pfarrei Soultz. Die Propstei von Surbourg resignierte er 1417 zugunsten seines Neffen Friedrich von Fleckenstein.
Johann erklärte sich unmittelbar nach seiner Wahl bereit, König Ruprecht von der Pfalz als Reichsoberhaupt und Gregor XII. als rechtmäßigen Papst anzuerkennen, und sicherte zu, alle Zusagen seiner Vorgänger und des Domkapitels an die Pfalzgrafschaft einzuhalten. Seine persönliche Bindung an die Kurpfalz und die Fixierung seiner Politik auf das Haus Wittelsbach setzten sich auch fort, als das pfälzische Königtum mit Ruprechts Tod ein Ende fand. Während seines gesamten Pontifikats gehörte Johann dem Rat des pfälzischen Kurfürsten Ludwig III. an, der ihn auch mit diplomatischen Aufträgen betraute.
Die 1410 an die Stadt Worms gerichtete Forderung Johanns nach Einlaß und Anerkennung als Bischof brachte den Rat in Verlegenheit, da er fürchtete, durch eine Huldigung in den drohenden Konflikt zwischen König Ruprecht und Kurmainz sowie den Obödienzstreit verwickelt zu werden. Auch nach Ruprechts Tod verhinderten Pressionen des Mainzer Erzbischofs Johanns Einzug in Worms. Die Auseinandersetzung eskalierte zu einem neuen Kampf um die bischöflichen Rechte, da der Erzbischof bei seinem Vorgehen gegen die Anhänger Papst Gregors XII. unter dem Wormser Klerus einen natürlichen Verbündeten in der Ratsmehrheit fand. Erst die Einigung der Kurfürsten über die Wahl König Sigismunds (1411) und die dadurch ermöglichte Beilegung des Schismas schufen die Voraussetzungen für eine Beendigung des Wormser Streits. Nach einem von Kurmainz und Kurpfalz vermittelten Kompromiß erkannte Johann den ohne seine Zustimmung eingesetzten Stadtrat an und konnte daraufhin in seine Bischofsstadt einziehen. Als die Gegensätze wenige Jahre später erneut aufflammten, suchte er die Unterstützung Kurfürst Ludwigs III., der 1419, vielleicht als Gegenleistung, die heimgefallenen Lehen Kastellaun und Sprendlingen sowie die Hälfte der Orte Dirmstein und Laumersheim erhielt. Jedoch konnte die Stadt mit Mainz, Speyer und dem Mainzer Erzbischof Konrad von Dhaun neue Verbündete gewinnen. Gegen den Willen Johanns begonnene städtische Bauten (Neidturm, Neue Münze) verschärften die Gegensätze. Eine Entspannung im Verhältnis zwischen Kurmainz und Kurpfalz ermöglichte 1424 noch einmal einen Ausgleich. Johann residierte jedoch bis zu seinem Tod in Ladenburg.
Auch kirchenpolitisch unterstützte Johann – wie schon seine Amtsvorgänger – die kurpfälzische Linie. 1415 erschien er im Gefolge Ludwigs III. auf dem Konstanzer Konzil, wo er die Regalien erhielt. In seinem Bistum hielt Johann 1414 eine Synode ab, auf der das Fest Mariä Heimsuchung und der Dreifaltigkeitssonntag für die Diözese eingeführt wurden. Nach dem Ende des Konzils mehrten sich auch hier Anzeichen für eine Verbreitung hussitischer Lehren. Die Ketzerfurcht von Kurfürst und Bischof führte in den folgenden Jahren zu Inquisitionsprozessen: 1421 gegen den in Pfeddersheim bei Worms verhafteten Priester Helwig Dringenberger, 1422 gegen den Lektor des Wormser Minoritenklosters Peter Wyrach sowie 1425 gegen Johannes Drändorf († 1425) und Peter Turnau († 1425).
† 18. Mai 1426 Ladenburg; Grab: Wormser Dom.
Burkard Keilmann