Eberhard von Stettenberg

1426 Elekt von Worms

 

Aus einer ursprünglich zur Ministerialität des Hochstifts Würzburg gehörenden Familie, die sich nach der Stettenburg nordöstlich von Volkach in Unterfranken benannte, um 1350 ins Taubertal übersiedelte und sich zu Beginn des 15. Jh. herrschaftlich stärker auf das Gebiet an Rhein und Neckar ausrichtete.

Eberhards Eltern sind nicht bekannt; eine Schwester, Anna, verstarb 1428 in Speyer. Eberhard war im Sommersemester 1404 an der Universität Heidelberg immatrikuliert; vor dem Sommer 1402 Domherr von Worms; erhielt 1402 eine päpstliche Provision für eine Domherrnstelle in Speyer, die er vor dem Sommer 1404 in Besitz nahm; 1419 Propst des Stifts St. German vor Speyer; 1424 providierte ihn Papst Martin V. für die Pfarrei Echternach (Posseß unbekannt).

Nach dem Tod des Wormser Bischofs Johann von Fleckenstein am 29. Mai 1426 vom Domkapitel zum Nachfolger gewählt, resignierte er schon am 6. Juni des gleichen Jahres. Da seine Familie weniger als die seines Vorgängers in den das Wormser Domkapitel prägenden pfälzischen Klientelverband eingebunden war, dürfte sich seine Stellung als unhaltbar erwiesen haben. Zwar verhandelte er noch 1426 im Auftrag seines Amtsnachfolgers Friedrich von Domneck mit der Stadt Worms über die Besetzung des Rates, doch scheint er sich in der Folgezeit mehr auf das Bistum Speyer konzentriert zu haben, wo er 1428 zum Domscholaster gewählt wurde. Im Gegensatz zu seinen anderen Pfründen, die er bis zu seinem Tod behielt, verzichtete er 1436 auf sein Kanonikat am Wormser Domstift. Auch seine Domherrnkurie wurde neu verliehen.

† 23. Februar 1443; Grab: unbekannt.

Burkard Keilmann

Text aus: Gatz, Erwin (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Ein biographisches Lexikon. Teil: 1198 bis 1448, unter Mitw. von Stephan M. Janker, Berlin: Duncker und Humblot 2001, S. 878–879.