Ludwig (Vlegeti) von Ast († 1455)

1445 Elekt von Worms

 

Aus Köln; seine Familie gehörte zu jenen Lombarden aus Asti, die sich Mitte des 14. Jh. als Kredithändler im Rheingebiet niedergelassen hatten; der Vater, Antonius Vlegeti, Bürger zu Asti, seit 1387 Kölner Bürger, hatte 1392 in Köln Christina (Stina) von Goch, die Tochter des Prokurators und kurkölnischen Sieglers Hermann von Goch († 1398), geheiratet.

Ludwig begann im Sommersemester 1413 sein Studium an der Universität Köln; 1417 Mag. art.; seit dem Wintersemester 1423/24 an der Universität Heidelberg; 1427 Bacc. iur. utr.; 1428 Lic. iur. utr.; seine Promotion zum Dr. iur. utr. war 1428 die erste zivilrechtliche Promotion in Heidelberg; da dort erst 1452 ein legistischer Lehrstuhl eingerichtet wurde, studierte Ludwig römisches Recht vermutlich in Italien; 1429 als Rat und oberster Notar des pfälzischen Kurfürsten Ludwig III. belegt; nahm an den Sitzungen des kurfürstlichen Gerichts teil und vertrat seinen Herrn auf dem Konzil von Basel; führte als Leiter der kurpfälzischen Kanzlei erstmals den Titel eines Kanzlers; wechselte 1436 in gleicher Funktion in den Dienst des Mainzer Erzbischofs Dietrich Schenk von Erbach; war hier 1437 an den Verhandlungen über die Beendigung des Trierer Schismas beteiligt und kehrte 1438 an den Heidelberger Hof zurück, wo man ihn erneut mit dem Kanzleramt betraute; er spielte hier in der Kirchenpolitik 1438/39 eine wichtige Rolle.

1423 war Ludwig im Besitz der Pfarrei Merzenich (Erzdiözese Köln); 1436/37 Stiftsherr am Mainzer Mariengredenstift; auf dieses Kanonikat dürfte er bei seinem Weggang aus Mainz oder kurze Zeit danach verzichtet haben; vor 1439 im Kapitel des Erfurter Stifts St. Marien; das Wormser Domkapitel übertrug ihm 1439 Kanonikat und Präbende und postulierte ihn 1440 auf Bitten des pfälzischen Regenten Otto von Mosbach (bis 1442) und seines Mündels, Kurfürst Ludwig IV., in zwiespältiger Wahl gegen den Dekan Bernold von Wittstadt († 1446) zum Dompropst. Der Mainzer Erzbischof entschied den Streit zugunsten Ludwigs, worauf er 1441 zur Präbende zugelassen wurde. Ludwig übernahm damit auch das mit der Dompropstei verbundene Amt des Kanzlers der Universität Heidelberg. Sein Pfründenbesitz war aber auch 1449 noch nicht unbestritten. Die Propstei des Stifts St. Martin in Worms besaß er von 1441 bis zu seinem Tod.

Nach dem Tod des Wormser Bischofs Friedrich von Domneck wählte das Domkapitel Ludwig im Mai oder Juni 1445 in zwiespältiger Wahl erneut gegen den Domdekan Bernold von Wittstadt zum Nachfolger; der Mainzer Erzbischof entschied den Streit wieder zugunsten Ludwigs, der jedoch weder sozial noch von seinem Geburtsort her in die im Kapitel dominierenden Adelsgeschlechter integriert war und bereits nach vierzig Tagen resignierte.

Seit 1447 war Ludwig päpstlicher Familiar. 1450/51 reservierte ihm Papst Nikolaus V. die nächste freiwerdende Dignität am Speyerer Domstift. 1450 providierte er ihn außerdem mit einer Domherrenstelle von Regensburg. Die seit 1453 vakante Speyerer Domkantorei, um die Ludwig an der Kurie prozessierte, erhielt er vor seinem Tod nicht mehr. Ludwig förderte den durch die Windesheimer Kongregation der Augustinerchorherren erneuerten Konvent von Kirschgarten bei Worms, den er schon zu Lebzeiten beschenkte und dem er Teile seines Besitzes vermachte. Er war unter den Heidelberger Juristen der erste, der ausgeprägte humanistische Interessen verfolgte. In seinen Reden spiegelt sich eine an der Antike geschulte Rhetorik. Ludwig hinterließ eine kleine Bibliothek mit Werken von Cicero, Valerius Maximus, Terenz und Petrarca, die die Heidelberger Artistenfakultät aus seinem Nachlaß erwarb; † 24. August 1455; Grab: unbekannt.

Burkard Keilmann

Text aus: Gatz, Erwin (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Ein biographisches Lexikon. Teil: 1198 bis 1448, unter Mitw. von Stephan M. Janker, Berlin: Duncker und Humblot 2001, S. 880–881.