Georg von Schönenberg (1580–1595)

1581–1595

 Bischof von Worms

 

Georg von Schönenberg wurde im Jahre 1529 oder 1530 in der Diözese Trier als Sohn des Johann von Schönenberg zu Hartelstein und der Elisabeth Weyher von Nickenich geboren. Der Stammsitz seiner Familie lag in der Nähe des Soonwaldes. Die Familie war in der zweiten Hälfte des 16. Jh. kirchlich auf den Trierer und Wormser Raum ausgerichtet, wo drei Geschwister Schönenbergs wichtige Positionen innehatten. Sein Bruder Hugo († 1581) bekleidete das Amt eines Trierer Domherrn und Groß-Archidiakons. Johann von Schönenburg stieg 1581 zum Erzbischof von Trier auf, und Wilhelm († 1571) war Kanoniker, 1556–68 Dekan und 1568–71 Kustos am Wormser Domstift. Ein weiterer Bruder Daniel gehörte dem Deutschen Ritterorden an. Schönenburgs Schwester Anna war mit Philipp Cratz zu Scharfenstein verheiratet und Mutter des 1604 verstorbenen gleichnamigen Wormser Bischofs. Schönenberg studierte 1543 zusammen mit seinem Bruder Johann in Heidelberg und 1546 in Freiburg. Am Mainzer Domstift begann er seine geistliche Laufbahn 1553 als Domizellar (Priesterkanoniker). 1555 wurde er Domkanoniker, 1564 Dekan und 1582 Propst. Als Mainzer Domdekan setzte er sich für eine Stärkung der Wahlrechte des Kapitels und der Befugnisse seiner eigenen Prälatur ein. Er bemühte sich außerdem, das Domkapitel zu einer Domäne des oberdeutschen Adels zu machen, um die lästige niederdeutsche Konkurrenz bei der Vergabe einträglicher Pfründen auszuschalten. 1543 war Schönenberg Domherr und 1557–80 Dompropst in Worms. Aufgrund päpstlicher Provision erfolgte 1560 seine Posseß im Speyerer Domkapitel. Von 1567 bis zu seinem Tode war er dort Domkapitular. Auch im Trierer Domkapitel besaß er eine Pfründe. Aufgrund erzbischöflicher Bitten wurde er 1562 Stiftsherr zu Aschaffenburg. Diese Pfründe behielt er bis zu seiner Resignation im Jahre 1566. Zwischen 1564 und 1595 war er Propst von Mariengreden in Mainz. Eine Pfründe an St. Viktor vor Mainz hatte er seit 1571 inne. Zwei Jahre später resignierte er sie zugunsten seines Neffen, des späteren Wormser Bischofs Philipp Cratz von Scharfenstein. Im Mainzer St. Albanstift war Schönenberg ebenfalls bepfründet. 1582 wird er als Mainzer Geheimer Rat und Generalvikar in spiritualibus erwähnt.

Zwar war vom päpstlichen Legaten schon 1566 vorgeschlagen worden, das Bistum Worms angesichts der Gefährdung durch die reformatorische Bewegung mit dem Mainzer Erzstift zu vereinigen; das nach dem Tod Dietrichs von Bettendorf für die Neubesetzung zuständige Domkapitel konnte sich 1580 zu einem solchen Schritt aber nicht entschließen. Der am 22. März gewählte und am 16. Januar 1581 bestätigte Schönenberg machte sich jedoch Hoffnungen, 1582 auch Mainz zu erlangen. Obwohl sich diese Pläne zerschlugen, da er sich im Domkapitel aufgrund seines Eigensinns keiner Beliebtheit erfreute, verschaffte ihm die dortige Dompropstei noch im gleichen Jahr den für seine Wormser Amtsführung dringend notwendigen finanziellen Rückhalt. Der Mainzer Weihbischof Stephan Weber konsekrierte ihn am 2. April 1583 zu St. Gangolf in Mainz.

Unter Schönenbergs Pontifikat hielten die konfessionellen Streitigkeiten mit dem lutherischen Wormser Rat und dem übermächtigen kurpfälzischen Nachbarn an. Da sich die Bettelorden 1385 ins städtische Bürgerrecht begeben hatten, machte der Rat Besitzansprüche auf diese Klöster geltend und beschlagnahmte 1583 den Reichkonvent der Augustinerinnen. Aufgrund bischöflicher Intervention nötigte Rudolf II. die Stadt nach jahrelangem Streit zum Rückzug. Ansätze für eine Konsolidierung der katholischen Kirche finden sich in der Tätigkeit mehrerer Altgermaniker, denen Schönenberg wichtige Aufgaben anvertraute. Wichtigster Streitpunkt in der Auseinandersetzung mit dem Pfalzgrafen Johann Kasimir war das Kondominat in der bischöflichen Residenz Ladenburg. 1590 konnte noch einmal ein Ausgleich erzielt werden. Schönenbergs Eintreten für die katholische Sache wurde an der Kurie als nicht ausreichend angesehen. Dort warf man ihm Vernachlässigung seiner bischöflichen Pflichten vor und kritisierte seine häufige Abwesenheit. Die Kurie bat seinen Bruder Johann 1589 um Verbesserungsvorschläge. Dieser rechtfertigte jedoch Schönenbergs häufigen Aufenthalt in seiner Mainzer Propstei mit der aggressiven kurpfälzischen Politik, die eine Residenz in Ladenburg unmöglich mache. Für den Regensburger Reichstag ließ Schönenberg im Sommer 1594 noch einmal die Gravamina gegen seine protestantischen Nachbarn zusammenfassen. Schönenberg starb am 11. August 1595 in Speyer als Stellvertreter Rudolfs II. für den dorthin ausgeschriebenen Reichsdeputationstag. Er wurde in der von ihm 1590 ausgebauten und geweihten St. Georgskapelle im südlichen Seitenschiff des Wormser Doms beigesetzt.

Burkard Keilmann

Text aus: Gatz, Erwin (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Ein biographisches Lexikon. Teil: 1448 bis 1648, unter Mitw. von Stephan M. Janker, Berlin: Duncker und Humblot 1996, S. 646–647.