Philipp von Rodenstein (1595–1604)

1596–1604

 Bischof von Worms

 

Philipp von Rodenstein entstammte einem edelfreien Geschlecht, das seit dem 13. Jh. seinen Stammsitz auf der gleichnamigen Burg im Odenwald hatte. Im 15. Jh. gehörten mehrere seiner Mitglieder den Domkapiteln von Mainz und Worms sowie den bei Worms gelegenen Frauenklöstern Liebenau und Himmelskron an. Sein Vater Engelhard von Rodenstein (1511–68) hatte sich in Dalsheim in der Nähe von Worms niedergelassen. Seit 1558 war er in zweiter Ehe mit Barbara von Oberstein († 1613) verheiratet. Der 1564 als zweiter Sohn geborene Philipp wurde für den geistlichen Stand bestimmt. 1574 trat er als Domizellar dem Wormser Domkapitel bei, folgte 1593 dem verstorbenen Heinrich von Effern als Kantor nach und übernahm 1595 das Amt des Kustos. Sein Wormser Kanonikat resignierte er 1596 zugunsten von Georg Anton von Rodenstein, einem Sohn seines Vetters Georg Otto, der 1630 Bischof von Worms wurde. Auch im Speyerer Domkapitel war Rodenstein bepfründet. Die dortige Posseß erfolgte 1578, von 1593 bis zu seinem Tod war er Domkapitular. Sein Studium absolvierte Rodenstein zunächst 1582–84 an der Universität Ingolstadt, dann an den Universitäten Bourges (1584–86), Löwen (1586–87), Bologna (1587–89) und Siena (1589). 1590–91 war er noch einmal in Bologna immatrikuliert. Nach dem Tod Georgs von Schönenburg wählte das Domkapitel Rodenstein am 16. September 1595 zum Bischof von Worms. Papst Clemens VIII. bestätigte ihn am 15. Juli 1596.

Durch die Einführung der Reformation in der Kurpfalz, zu deren Territorium der größte Teil der Wormser Diözese gehörte, war das Bistum in der zweiten Hälfte des 16. Jh. der alten Kirche fast völlig verlorengegangen. In weniger als 15 Orten besaßen die Katholiken um 1600 das alleinige Recht der Religionsausübung. Allein die pfalzgräfliche Politik hatte einem etwas späteren bischöflichen Bericht zufolge der Diözese etwa 400 Benefizien entfremdet. Auch der weltliche Besitz des Bischofs war auf wenige Dörfer geschrumpft, die sich noch unter ausschließlicher Herrschaft des Wormser Hochstifts befanden. Doch auch diese Rechte suchte der Kurfürst zu beeinträchtigen, als er unter Rodenstein damit begann, viele bischöfliche Untertanen als „Wildfänge‟ zu pfälzischen Leibeigenen zu erklären. Rodenstein wandte sich dagegen an Kaiser Rudolf III. und ließ sich 1597 seine Rechte bestätigen.

Der Wormser Dom verdankt Rodenstein einen 1604 aufgestellten neuen Hochaltar, der untergegangen ist. Auch einige im Bischofshof durchgeführte Renovierungsarbeiten gehen auf seine Initiativen zurück.

Von den Schwierigkeiten seines Amtes zermürbt, scheint sich Rodenstein am Ende seiner Amtszeit mit Rücktrittsabsichten getragen zu haben. Einem Bericht seines Nachfolgers Wilhelm von Effern zufolge verhinderte nur sein früher Tod am 21. März 1604 die Verwirklichung dieses Planes. Rodenstein wurde in seiner Bischofskirche beigesetzt.

Burkard Keilmann

Text aus: Gatz, Erwin (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Ein biographisches Lexikon. Teil: 1448 bis 1648, unter Mitw. von Stephan M. Janker, Berlin: Duncker und Humblot 1996, S. 588–589.