Georg Anton von Rodenstein (1629–1652)

1630–1652

 Fürstbischof von Worms

 

Georg Anton von Rodenstein wurde am 29. September 1579 als Sohn des Georg Otto von Rodenstein und der Anna von Oberstein geboren. Die erstmals 1307 genannte Familie der Rodenstein war vor allem in Oberhessen, ferner im Odenwald, im Wormsgau und in Worms selbst begütert, im 17. Jh. jedoch bereits verarmt. Ihr Sitz, Burg Rodenstein im Odenwald, war zu diesem Zeitpunkt vernachlässigt. 1595–1604 war eines ihrer Mitglieder, Philipp von Rodenstein, Bischof von Worms.

Ein Onkel, der Speyerer Domdekan Andreas von Oberstein, nahm ihn zur Erziehung in sein Haus auf und nominierte ihn 1594 für ein Kanonikat am Speyerer Domstift. Darüber entstand mit Philipp Christof von Sötern ein Streit, da die römische Kurie diesem ebenfalls dieses Kanonikat verliehen hatte. Der Konflikt wurde 1595 in der Weise beigelegt, daß beide als Domizellare zu dem strittigen und zu einem weiteren inzwischen frei gewordenen Kanonikat zugelassen wurden. 1601–03 studierte Rodenstein in Douay, bis 1604 in Poitiers und 1605–06 in Rom. 1607 war er auch in Siena immatrikuliert. 1610 wurde er zum Priester gewählt. 1596 wurde Rodenstein in Worms durch Resignation eines Vetters seines Vaters Domherr. 1609 wurde er dort Kapitular, 1619 Senior und 1622 durch bischöfliche Verleihung Kustos. In Mainz war er seit 1609 Domizellar, 1612 Kapitular, 1629 Scholaster, 1634 Dekan und 1638 Propst. In Speyer 1612 als Kapitular erwähnt, wurde er dort 1622 Dekan, trat aber 1629 von diesem Amt zurück, da er der Aufforderung des Kapitels zur Aufgabe seiner Mainzer Präbende nicht nachkam. 1641 wurde er Propst. Seit 1634 war er außerdem Propst des Mainzer Ritterstiftes St. Alban.

Nach dem Tode des Mainzer Erzbischofs Georg Friedrich Greiffenclau von Vollrads (1616–29), der zugleich das Bistum Worms innegehabt hatte, wählte das Kapitel Rodenstein am 20. August 1629 zu seinem Nachfolger. Die päpstliche Wahlbestätigung erfolgte am 18. September 1630.

Die Diözese Worms war seit dem 16. Jh. infolge der in fast allen weltlichen Territorien der Pfalz eingeführten Reformation auf die 15 Pfarreien des kleinen Hochstiftes zurückgedrängt worden. Dieses selbst stand unter starkem kurpfälzischem Druck, der seit der Jahrhundertwende in den Auseinandersetzungen um das Wildfangrecht kulminierte, als die Kurpfalz die Untertanen des Stiftes als „Wildfänge“ zu ihren Leibeigenen erklärte. Bischof Wilhelm von Effern (1604–16) trug zwar 1613 die Wormser Klagen und die Beschwerde, daß die Kurpfalz die hohe Gerichtsbarkeit zum Schaden des Hochstifts ausdehne und die Gefälle für Worms sperre, auf dem Reichstag zu Regensburg vor. Doch bevor es zu einer Entscheidung kam, begann der Dreißigjährige Krieg. Die spanische Besetzung der Kurpfalz seit 1621 und das Restitutionsedikt von 1629 ließen zwar für Diözese und Hochstift eine Restitution erhoffen, doch machte der schwedische Einfall im Winter 1631/32 diese Hoffnung zunichte. Rodenstein floh 1631 mit seinem Hof und dem Klerus vor den Schweden. Erst 1635 konnte er nach Worms zurückkehren. Rodenstein hatte 1629 Kapuziner nach Worms berufen, ihnen 1630 ein Haus im Liebfrauenstift übergeben und ihnen 1631 gestattet, bei der Liebfrauenkirche ein Kloster zu erbauen. Die schwedische Besetzung der Stadt verhinderte die Ausführung dieses Planes vorerst, so daß erst 1642 der Grundstein gelegt werden konnte. Auch für die seit 1606 in Worms tätigen Jesuiten, die zeitweise in schweren Spannungen zum Stadtrat standen, setzte Rodenstein sich ein.

In der Hoffnung auf Unterstützung durch die seit 1635 in Frankenthal bestehende spanische Verwaltung forderte Rodenstein 1641 auf dem Reichstag noch einmal vergeblich eine umfassende Restitution des Hochstiftes. Um 1650 erreichten Diözese und Hochstift den Tiefpunkt ihrer Geschichte, denn nach den Zerstörungen des großen Krieges war keine ruhige Entwicklung möglich, da der restituierte kalvinistische Kurfürst Karl Ludwig von der Pfalz (1648–80) erneut die Auseinandersetzungen um die Rechte des kleinen und schutzlosen Hochstiftes begann. Dessen Fortbestand war durch den wirtschaftlichen Niedergang infolge des Krieges, aber auch durch Mißstände in der Verwaltung ernsthaft gefährdet. Daher beriet das Domkapitel 1651 in Mainz über eine Sanierung der verfahrenen Verhältnisse. Am 18. November 1651 bat es Rodenstein, den Mainzer Erzbischof Johann Philipp von Schönborn als Administrator anzunehmen. Dessen Postulation erfolgte auch am 29. Dezember, doch lehnte dieser selbst wenig später die Annahme wegen seiner anderweitigen Verpflichtungen ab. Rodenstein starb am 30. Oktober 1652 zu Mainz. Als Propst des Mainzer Domstiftes wurde er in der Bonifatiuskapelle des dortigen Domes beigesetzt.

Hans Ammerich

Text aus: Gatz, Erwin (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Ein biographisches Lexikon. Teil: 1648 bis 1803, unter Mitw. von Stephan M. Janker, Berlin: Duncker und Humblot 1990, S. 381–382.