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1662–1663 |
Fürstbischof von Worms |
Hugo Eberhard Cratz von Scharffenstein wurde um 1590 als Sohn des kurtrierischen Rates und Amtmannes in der Bergpflege und zu Engers, Anton Cratz, und der Katharina von Metternich geboren. Stammsitz der Familie war die Burg Scharffenstein bei Kiedrich im Rheingau. Die Cratz hatten vom 12. bis 17. Jh. zahlreiche Mainzer Domherren und 1604 für wenige Wochen auch einen Wormser Bischof gestellt.
1602 wurde Cratz in Trier Domizellar und 1623 Kapitular, 1604 in Mainz Domizellar und zwischen 1617 und 1624 Kapitular, 1608 in Worms Domizellar und 1617 Kapitular. 1615 immatrikulierte er sich in Siena. 1629 wurde er Kantor, 1638 Kustos in Mainz. 1625–54 war er ferner Dompropst in Worms und seit 1653 in Trier, hier 1627–53 auch Chorbischof von St. Lubentius. Als Wormser Dompropst besaß er zugleich die Propstei des dortigen Liebfrauenstiftes. 1638 berief der Erzbischof von Mainz ihn zum „Kämmerer des weltlichen Gerichtes zu Mainz“. 1645–48 war er kurmainzischer Delegierter bei den münsterschen Friedensverhandlungen. 1647 galt er als aussichtsreicher, vom Kaiser unterstützter Bewerber um den erzbischöflichen Stuhl von Mainz, und 1650 kandidierte er in Trier.
Am 18. Mai 1654 wählte das Wormser Kapitel Cratz zum Bischof. Da das Wahlverfahren formale Mängel aufwies, wurde es vom Hl. Stuhl kassiert und Cratz erst am 26. Juni 1662 zum Bischof ernannt. Dabei wurde ihm die Beibehaltung seiner Pfründen gestattet. Dies waren gemäß der päpstlichen Bulle vom 6. Juli 1662 die Dompropstei Trier, die Domkustodie Mainz, die Propsteien zu Trier und zu St. Bartholomäus in Frankfurt. Tatsächlich hat Cratz das Amt des Wormser Fürstbischofs jedoch schon im Jahre 1654 angetreten. Seit 1658 hatte er als Koadjutor Damian von der Leyen. Auf die Durchführung der tridentinischen Reformdekrete bedacht, förderte Cratz insbesondere den Klerus und die unter seinem Vorgänger Georg Anton von Rodenstein nach Worms berufenen Kapuziner. Politisch hatte Cratz aufgrund der Verarmung des Hochstiftes und angesichts dessen Umklammerung durch die Kurpfalz so gut wie keinen Spielraum. Doch bemühte er sich 1662, den Mainzer Erzbischof Johann Philipp von Schönborn als Koadjutor zu gewinnen, um durch Anlehnung an den Kurstaat den Fortbestand des kleinen Wormser Bistums zu sichern. Cratz starb am 8. Januar 1663 auf dem Reichstag zu Regensburg, wo er als Vertreter Schönborns weilte. Er wurde in der Liebfrauenkirche zu Worms beigesetzt.
Hans Ammerich
Text aus: Gatz, Erwin (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Ein biographisches Lexikon. Teil: 1648 bis 1803, unter Mitw. von Stephan M. Janker, Berlin: Duncker und Humblot 1990, S. 68–69.