Johannes Karl von Franckenstein (1683–1691)

1688-1691

 Fürstbischof von Worms

 

Johannes Karl von Franckenstein wurde im Jahre 1610 zu Franckenstein bei Eberstadt (heute Stadtteil von Darmstadt) als Sohn des Johann Eustach von Franckenstein und der Margarethe Brendel von Homburg geboren. Er studierte 1629 in Köln und 1630 in Freiburg. Über den Empfang der Weihen ist nichts bekannt.

Franckenstein wurde 1654 in Worms Domizellar und aufgrund päpstlicher Verleihung Kustos und damit Kapitular. Er hatte ferner Kanonikate in den Ritterstiften St. Burkard in Würzburg (1656 Domizellar, 1664 Kapitular, 1667–83 Scholaster), Wimpfen (1655 Domizellar, 1673 resigniert) und Bleidenstadt (1659 Domizellar, 1660–83 Kapitular) inne. Am 17. August 1683 wählte ihn das Wormser Domkapitel zum Nachfolger des kurz zuvor verstorbenen Bischofs Franz Emerich Kaspar Waldbott von Bassenheim. Da Franckenstein nicht graduiert war, wurde die Wahl erst am 16. Juli 1688 päpstlich bestätigt. Die Konsekration fand am 5. September 1688 im Wormser Dom durch Erzbischof Anselm Franz von Ingelheim statt.

Franckensteins kurze Amtszeit war durch die Reunionskriege Ludwigs XIV. überschattet, in deren Verlauf am 31. Mai 1689 die Stadt Worms mit dem Dom und dem Bischofshof zerstört wurde. Franckenstein verließ daraufhin seine Residenz und verlegte seine Verwaltung für kurze Zeit nach Dirmstein und bald danach nach Frankfurt/Main. Von dort aus schloß er 1690 mit dem pfälzischen Kurfürsten Johann Wilhelm (1690– 1716) den Vertrag von Weinheim über die Neuordnung des hochstiftischen Territoriums.

Franckenstein starb am 29. September 1691 zu Frankfurt. Er wurde im dortigen Dom beigesetzt.

Hans Ammerich

Text aus: Gatz, Erwin (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Ein biographisches Lexikon. Teil: 1648 bis 1803, unter Mitw. von Stephan M. Janker, Berlin: Duncker und Humblot 1990, S. 121–122.