Heinrich von Saarbrücken (1217–1234)

Elekt 1217

Bischof von Worms 1217–1234

 

Aus dem Geschlecht der Grafen von Saarbrücken, das unter Heinrichs Großvater Simon I. die Wormser Hochstiftsvogtei besaß; Sohn des Grafen Simon II. von Saarbrücken und seiner Ehefrau Luitgard (Lucard) von Leiningen; sein Bruder Stephan ist seit 1221 als Propst des Kollegiatstifts St. Cyriakus in Neuhausen bei Worms belegt und war zudem Propst von Toul und Kanoniker des Stifts St. Arnual bei Saarbrücken (Diözese Metz); mehrere Neffen Heinrichs bekleideten hohe geistliche Würden: Emicho Raugraf, der Sohn von Heinrichs Schwester Agnes, wurde 1293 Bischof von Worms; dessen Bruder Simon († um 1292) war Domkantor und Propst von St. Martin in Worms; aus der Verbindung von Heinrichs Schwester Gisela († nach 1265) mit dem Wildgrafen Konrad II. († nach 1263) gingen der Mainzer Erzbischof Gerhard Wildgraf, der Abt Heinrich Ordo Sancti Benedicti († 1284) von St. Maximin in Trier, der Freisinger Bischof Konrad Wildgraf sowie Simon ( nach 1280), Domkustos von Mainz und Propst am dortigen Kollegiatstift St. Moritz, hervor.

Heinrich ist als Vorgänger seines Bruders Stephan 1212–13 als Propst des Cyriakusstifts sowie 1215 als Wormser Dompropst belegt und verfügte damit über zwei der vier Archidiakonate des Bistums. Die beiden Propsteien machten ihn – wie schon seinen Vorgänger Lupold von Scheinfeld bei den Wahlverhandlungen von 1217 zum chancenreichsten Bewerber um das Bischofsamt; er erhielt die Mehrheit der Stimmen, doch erhob der Propst des Wormser Kollegiatstifts St. Paul, Gerbodo († nach 1227), mit der Behauptung, er selbst sei nachträglich ebenfalls gewählt worden, auch Anspruch auf den Bischofsstuhl. Papst Honorius III. beauftragte eine Kommission mit der Untersuchung der Wahl und forderte eine rasche Entscheidung der Angelegenheit, da der verstorbene Bischof das Bistum in einer zerrütteten wirtschaftlichen Situation hinterlassen habe. 1218 erhielt Heinrich die päpstliche Bestätigung und die Erlaubnis, seine bisherigen Einkünfte beizubehalten. Eine Appellation Gerbodos, der der päpstlichen Kommission Parteilichkeit vorwarf, führte zu einer erneuten Untersuchung, die abermals die Wahl Heinrichs bestätigte.

Als Gegenleistung für die Verleihung der Regalien verlangte König Friedrich II. die Belehnung mit Wimpfen, wo die Staufer in der Nachbarschaft ihrer Pfalz eine städtische Siedlung gegründet hatten. Heinrich entsprach dieser Forderung 1220 mit Zustimmung von Domkapitel und Stadt. Die Bischofsweihe empfing er vermutlich im Sommer des gleichen Jahres. Neben dem Königtum baute auch die Pfalzgrafschaft unter Heinrichs ihre Herrschaft auf Kosten des Wormser Hochstifts weiter aus: 1225 erwarb sie die Grafschaft im Stahlbühl nördlich von Ladenburg, und vor 1232 gelangte sie endgültig in den Besitz von Neckarau bei Mannheim, das Friedrich II. noch 1212 Bischof Lupold zugesprochen hatte.

Unter Heinrich kam es zu ersten Auseinandersetzungen mit dem Wormser Rat um die Stadtherrschaft. Sie entzündeten sich an den Bemühungen der städtischen Oberschicht, eine einseitige Ratsherrschaft durchzusetzen. Heinrich dagegen suchte nicht nur die Pfründeneinkünfte des Wormser Klerus, sondern auch dessen Privatvermögen von städtischen Abgaben freizuhalten. Er fand Unterstützung bei den geistlichen Reichsfürsten und bei Kaiser Friedrich II., der 1231/32 die Auflösung des Rates und die Zerstörung seines Versammlungshauses anordnete. Mit Hilfe von Friedrichs Sohn Heinrich (VII.) konnte die Stadt jedoch 1233 einen Kompromiß erzielen (erste Rachtung). Der bis dahin vom Bischof unabhängige, aus 40 Mitgliedern bestehende Rat wurde durch ein fünfzehnköpfiges Kollegium ersetzt, das stärker vom Bischof als Stadtherrn abhängig war.

Die Versuche der Bettelorden, sich während Heinrichs Amtszeit in Worms niederzulassen, fanden breite Zustimmung der Bevölkerung. Die Franziskaner kamen 1221 in die Stadt. Bei ihrem ersten deutschen Provinzialkapitel stellte ihnen Heinrich den Dom für den Gottesdienst zur Verfügung. Die 1226 folgenden Dominikaner stießen trotz päpstlicher Unterstützung auf heftigen Widerstand im Stiftsklerus. Erst nach langwierigen Verhandlungen zeigte sich Heinrich 1232 bereit, dem Orden die Ansiedlung im inneren Mauerring der Stadt zu gestatten. Die 1224 durch den Hildesheimer Domherrn Rudolf († 1234) in Worms gegründete Niederlassung der Magdalenerinnen (Reuerinnen) bildete den Ausgangspunkt für die Verbreitung dieses Ordens. Heinrich selbst gründete vor der Stadt auf Grundbesitz des Domstifts das Frauenkloster Kirschgarten, das sein Nachfolger Landolf von Hoheneck dem Zisterzienserorden anschloß.

† 12.(?) September 1234; Grab: Wormser Dom.

Burkard Keilmann

Text aus: Gatz, Erwin (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Ein biographisches Lexikon. Teil: 1198 bis 1448, unter Mitw. von Stephan M. Janker, Berlin: Duncker und Humblot 2001, S. 862–863.