1234–1247 Bischof von Worms
Vermutlich aus einem Geschlecht der Wormser Dienstmannschaft; Mitglieder der Familie standen schon unter Kaiser Friedrich I. im Reichsdienst und nannten sich als Burgmannen der königlichen Pfalz Lautern „de Lutra“; später nahmen sie den Namen der zu dieser Pfalz gehörenden Burg Hohenecken an; sie bekleideten verschiedene Hofämter und waren in kaiserlichen Diensten in Italien tätig. Seit 1216 hatten sie auch das Verwaltungsamt des Reichsschultheißen von Lautern inne: Landolfs Vater Reinhard I. de Lutra († 1218) ist der erste urkundlich bezeugte Inhaber dieses Amtes (1215–17), das später auch Landolfs Bruder Reinhard II. († 1252) innehatte. Landolfs Pfründen vor seiner Bischofswahl sind an Zahl und Bedeutung mit denen seiner Vorgänger nicht zu vergleichen. Vielleicht war er mit einem Wormser Domherrn und einem Domkantor gleichen Namens, die für ca. 1218 (?) bzw. für 1227 überliefert sind, identisch. 1232 war Landolfs Domdekan von Worms und in dieser Funktion maßgeblich an der Beilegung des Streits um die Ansiedlung der Dominikaner in der Stadt sowie 1233 am Abschluß des Vertrags zwischen Bischof Heinrich von Saarbrücken und der Wormser Bürgerschaft beteiligt.
Nach dem Tod des Wormser Bischofs Heinrich verpflichtete sich das Domkapitel unter Landolfs und des Dompropstes Führung, keinen Nachfolger zu wählen, der sich nicht verpflichte, weder den Diözesanklerus zu besteuern noch neue Darlehen in Italien aufzunehmen. Landolf wurde am 5. Oktober 1234 gewählt, nur wenige Tage später durch den Mainzer Erzbischof Siegfried von Eppstein bestätigt und vermutlich noch im Herbst des gleichen Jahres durch König Heinrich (VII.) mit den Regalien investiert. Der König, der offenbar mit Landolf schon bei den Ausgleichsverhandlungen von 1233 eng zusammengearbeitet hatte, verknüpfte mit der Erhebung dieses ersten Ministerialen auf den Wormser Bischofsstuhl die Hoffnung, die Bürgerschaft der Stadt in seiner Auseinandersetzung mit Kaiser Friedrich II. auf seine Seite zu ziehen. Landolf erfüllte jedoch die in ihn gesetzten Erwartungen nicht. Heinrich (VII.) ächtete und belagerte 1235 Worms, mußte sich aber noch im gleichen Jahr in Wimpfen dem aus Italien heranziehenden Kaiser Friedrich II. unterwerfen. Die Unterwerfung des Königs gefährdete auch die Herrschaft Landolfs. Friedrich II. plante zeitweise, ihn durch einen seiner Vertrauten zu ersetzen. Auf sein Betreiben ging auch Papst Gregor IX. gegen Landolf vor, doch erreichte dieser 1236 an der Kurie seine Rehabilitation. Nach seiner Aussöhnung mit dem Kaiser empfing er vermutlich im Herbst des gleichen Jahres die Konsekration durch den Mainzer Erzbischof Siegfried.
1237 nahm Landolf als einziger deutscher Reichsfürst am Lombardenzug Friedrichs II. teil. Auch in den folgenden Jahren hielt er sich mehrfach in Italien auf. 1238 war er an den Verhandlungen zwischen Kaiser und Papst beteiligt. Für seine Dienste wurde er nun von Friedrich II. mit Privilegien belohnt, die seine angeschlagene Stellung in Worms festigen sollten. Sie blieben jedoch wirkungslos, da die Bürgerschaft heftigen Widerstand leistete. Selbst der 1239 von Gregor IX. über den Staufer verhängte Bann änderte die guten Beziehungen Landolfs zu Friedrich II. nicht. Landolf versuchte zwar, zwischen den streitenden Parteien zu vermitteln, blieb aber auch während der Kämpfe der folgenden Jahre eine zuverlässige Stütze der staufischen Politik.
Die plötzliche Abkehr der Erzbischöfe von Mainz, Siegfrieds von Eppstein, und Köln, Konrads von Hochstaden, von Friedrich II. verstrickte 1241 auch das Bistum Worms in das Ringen zwischen Kaiser und Papst. 1242 fielen das Kloster Mühlheim bei Osthofen und das Augustinerchorfrauenstift St. Stephan in Frankenthal einem Feldzug Siegfrieds von Eppstein zum Opfer. Da Landolf sich weigerte, dem Befehl seines Metropoliten nachzukommen und das Interdikt über seine staufisch gesinnte Bischofsstadt zu verkünden, exkommunizierte ihn der Erzbischof, was Papst Innozenz IV. 1244 bestätigte. Landolf zeigte sich zunächst unbeeindruckt, doch stellte der Wormser Klerus nach der Absetzung Friedrichs II. auf dem Konzil von Lyon im Herbst 1245 die Gottesdienste weitgehend ein. Die kuriale Politik untergrub die Position Landolfs durch die Vergabe von Pfründen an Anhänger ihrer Partei. Landolf mußte sich schließlich unterwerfen. Innozenz IV. löste ihn noch 1245 vom Kirchenbann. Als er jedoch 1246 nicht zur Anerkennung des Gegenkönigs Heinrich Raspe von Thüringen bereit war, verfiel er erneut der Suspension und Exkommunikation. Eine Empfehlung des päpstlichen Legaten Philipp Fontana, Elekts von Ferrara (1239–50), seine Absetzung einzuleiten, wurde vermutlich nur durch seinen Tod gegenstandslos.
Landolf förderte die von der Idee der „vita apostolica et evangelica“ getragene religiöse Frauenbewegung seiner Zeit, die er zunächst gemeinsam mit der Kurie vor allem durch Eingliederung der geistlichen Frauengemeinschaften in den Zisterzienserorden zu kanalisieren suchte. 1236 erwirkte er von Papst Gregor IX. die Genehmigung zur Reform des Klosters Nonnenmünster in der südlichen Wormser Vorstadt. Nachdem er bei der Durchführung des Auftrags körperlich bedroht worden war, führte er dort 1237 Zisterzienserinnen ein. Auch die Nonnen des durch seinen Vorgänger Heinrich von Saarbrücken gegründeten Klosters Kirschgarten südwestlich von Worms scheinen sich unter ihm dem Zisterzienserorden angeschlossen zu haben. Um die Einhaltung der Klausur zu ermöglichen, bemühte sich Landolf um die wirtschaftliche Absicherung des Konvents. Weitere Zisterzienserinnenklöster entstanden während seiner Amtszeit in Rosenthal und Frauenzimmern. Landolf förderte zudem weitere religiöse Frauengemeinschaften: So forderte er 1238 von seinem Klerus die Unterstützung der Magdalenerinnen (Reuerinnen), die ehemalige Prostituierte in ihre Reihen aufnahmen. Der 1224 in Worms gegründete Orden erhielt 1243 die auf einer Anhöhe in der südwestlichen Wormser Vorstadt gelegene St. Andreaskirche.
† 8.(11.?) Juni 1247; Grab: auf eigenen Wunsch im Zisterzienserinnenkloster Nonnenmünster.
Burkard Keilmann
Text aus: Gatz, Erwin (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Ein biographisches Lexikon. Teil: 1198 bis 1448, unter Mitw. von Stephan M. Janker, Berlin: Duncker und Humblot 2001, S. 963–864.