Konrad von Dürkheim († 1247)

1247 Bischof von Worms

 

Aus der Speyerer Ministerialität; 1235 vermutlich Scholaster, spätestens 1236 Domdekan von Mainz; 1240 Propst des Wormser Kollegiatstifts St. Paul; seine Karriere stand ganz im Dienst der durch den Mainzer Erzbischof Siegfried von Eppstein und die Kurie betriebenen antistaufischen Politik, zu deren Verfechtern im Wormser Domkapitel er enge Beziehungen unterhielt. 1242 verlieh ihm der Erzbischof die Propstei des Kollegiatstifts St. Maria im Feld vor Mainz. 1244 gestattete ihm Papst Innozenz IV. in Erweiterung eines bereits von Gregor IX. verliehenen Privilegs eine Pfründenkumulation bis zu einem Einkommen von 100 Mark. Im folgenden Jahr führte Konrad den Ehrentitel eines päpstlichen Kaplans und erhielt wegen seiner Treue zum Hl. Stuhl und deswegen erlittener Nachteile das Recht, zu seinen bisherigen Pfründen weitere Benefizien ohne Residenzpflicht zu übernehmen. In Anerkennung seiner Verdienste um die Kirche gestattete Innozenz IV. ihm und seinen Nachfolgern als Mainzer Domdekan 1245, an hohen Kirchenfesten die Mitra zu tragen. 1247 führte Konrad den Titel eines Magisters.

Unmittelbar nach dem Tod des Wormser Bischofs Landolf von Hoheneck, über den er zu diesem Zeitpunkt noch nicht informiert sein konnte, befahl Innozenz IV. seinem Legaten Petrus Capocci, Kardinaldiakon von San Giorgio al Velabro (1244–59), Konrad einen Bischofssitz in seinem Legationsbereich, für den der Papst im Frühjahr 1247 ein allgemeines Wahlverbot für alle Kapitel erlassen hatte, zu verschaffen. Im Sommer 1247 beauftragte Capocci vier vom Wormser Domkapitel weisungsgemäß mit uneingeschränkter Wahlvollmacht entsandte Domherren mit der Wahl Konrads zum Bischof und bestätigte diese. Am 11. September übertrug Innozenz IV. dem Legaten die Aufgabe, Konrad zu konsekrieren und ihm in seinem Bistum Anerkennung zu verschaffen. Angesichts der desolaten wirtschaftlichen Lage des Hochstifts sollte er seine bisherigen Pfründen beibehalten dürfen. Konrad begab sich zum Kardinallegaten nach Neuss, der ihm am 10. Oktober (?) die Bischofsweihe spendete. Vermutlich wurde er dort auch durch König Wilhelm von Holland mit den Regalien belehnt.

Auf dem Weg nach Worms erkrankte er; † vermutlich 30. Oktober 1247 Kloster Lorsch; Grab: Mainzer Dom, da die Bürgerschaft von Worms zur staufischen Partei zählte.

Burkard Keilmann

Text aus: Gatz, Erwin (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Ein biographisches Lexikon. Teil: 1198 bis 1448, unter Mitw. von Stephan M. Janker, Berlin: Duncker und Humblot 2001, S. 864–865.