1277–1283 Bischof von Worms
Bruder des Wormser Bischofs Eberhard Raugraf; seit 1259 als Domherr von Worms belegt; vermutlich 1271 als Vorgänger seines Neffen Gerhard Raugraf († 1293) Propst des Kollegiatstiftes St. Walpurgis in Weilburg; 1274 als Nachfolger seines Vetters Walram von Leiningen Dompropst von Worms; 1277 zu einem unbekannten Zeitpunkt einmütig vom Kapitel als Nachfolger seines Bruders Eberhard zum Bischof von Worms gewählt und noch im gleichen Jahr bestätigt; Konsekration vermutlich Anfang 1278.
Friedrich zeigte sich seiner Bischofsstadt gegenüber zunächst kompromißbereit. Bald aber erreichten die Spannungen zwischen Stiftsklerus und Bürgerschaft einen neuen Höhepunkt, als das Domkapitel 1281 die Aufnahme von Bürgerlichen in seine Reihen an die Erfüllung strenger Kriterien knüpfte, um seine adlige Exklusivität zu wahren und die städtische Einflußnahme auf seine Politik zu begrenzen.
1282 gelang es Friedrich, die Herrschaft Stauf aus dem Besitz der Grafen von Zweibrücken durch Pfandschaft für das Bistum zu gewinnen. Da die Zweibrücker Grafen als Erben der ehemaligen Wormser Hochstiftsvögte aus dem Hause Saarbrücken noch über Besitzrechte in 17 aus der alten Wormser Stadtpräfektur stammenden Rheindörfern verfügten, suchte er mit dem Erwerb von Stauf wieder größeren Einfluß im Bereich der alten Stadtgrafschaft geltend zu machen. Im gleichen Jahr nahm Friedrich an einer in Aschaffenburg tagenden Provinzialsynode teil und ließ im Anschluß daran sein Bistum visitieren. 1278 genehmigte er die auf eine Initiative des Ritters Dirolf († 1318) zurückgehende Gründung des seit 1283 als Dominikanerinnenkloster bezeichneten Frauenkonvents Himmelskron in Hochheim bei Worms und übertrug die dortige Seelsorge den Wormser Dominikanern.
† vermutlich 20. April 1283; Grab: Wormser Dom.
Burkard Keilmann
Text aus: Gatz, Erwin (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Ein biographisches Lexikon. Teil: 1198 bis 1448, unter Mitw. von Stephan M. Janker, Berlin: Duncker und Humblot 2001, S. 867.