1299–1303 Bischof von Worms
Als Sohn des Hartmut von Kronberg († frühestens 1287) aus einer Familie der Reichsministerialität, die sich seit der Mitte des 13. Jh. nach Burg Kronberg nordwestlich von Frankfurt benannte; im 14. Jh. sind über Lehnsbesitz Verbindungen der Familie zur Pfalzgrafschaft erkennbar; kirchlich war die Familie zunächst auf das Mainzer Erzstift orientiert: Eberwin gleichnamiger Onkel Eberwin von Kronberg († 1283) ist 1248 als Domherr, 1278 als Domscholaster von Mainz belegt und besaß Kanonikate an den Kollegiatstiften St. Peter und Heiligkreuz vor Mainz.
Eberwin war 1287 Rektor der Kirche von Münsterliederbach (südwestlich von Frankfurt); 1294 Domherr von Mainz; 1298 Propst des Kollegiatstifts St. Peter und Paul in Jechaburg bei Sondershausen/Thüringen und vor 1299 Domherr von Worms; nach dem Tod des Wormser Bischofs Emicho Raugraf vor dem 10. Oktober 1299 von einem Teil des Kapitels zum Nachfolger gewählt, während sich ein anderer Teil unter der Führung des Domscholasters Berlewin († 1302) für den mit den Raugrafen verwandten Dompropst, den späteren Wormser Elekten Heinrich von Daun, entschied. Dagegen appellierte der Kantor Jakob von Alzey († nach 1312) im Auftrag des Dekans, des Kustoden und anderer Parteigänger E.s wegen inhabilitas und defectus Heinrichs und seiner Wähler an den Mainzer Erzbischof Gerhard von Eppstein, der wie schon bei der Wahl Eberhards von Strahlenberg gegen den Kandidaten aus dem Hause der Raugrafen entschied und am 21. Dezember 1299 Eberwin bestätigte.
Da Eberwin die bischöflichen Herrschaftsansprüche wieder stärker betonte als seine Amtsvorgänger, wurde die Stadt Worms mit dem Interdikt belegt. Eberwins Politik zielte darauf ab, die zwischen Ratsoligarchie und übriger Bürgerschaft bestehenden Gegensätze zu verschärfen und dadurch die Position des Rates zu schwächen. Sein hartes Vorgehen führte jedoch zu Kontroversen mit dem Stiftsklerus, der den politisch führenden Kreisen der Stadt näher stand als das Domkapitel, das sich seit 1281 bewußt von der Bürgerschaft absetzte und Eberwin unterstützte. Die Lage spitzte sich so zu, daß Eberwin 1300 den Grafen Friedrich IV. von Leiningen († 1316) unter ausdrücklicher Nennung seiner Gegner in der Stadt und im Klerus zu seinem Schutz bestellte. Die Gegensätze zwischen Bürgerschaft und Rat entzündeten sich immer wieder an der Erhebung des sog. Ungelds, das nach der Rachtung von 1233 durch eine von Bischof und Rat einzusetzende Kommission aus 16 Männern eingezogen werden sollte. Nach harter Auseinandersetzung kam es 1300 zu einem Kompromiß, der die Bürgerschaft an der Bestellung des Ausschusses beteiligte und dem Gremium zugleich weitere Mitbestimmungsrechte zubilligte. Diese dritte Rachtung erwies sich jedoch als wenig tragfähig. Noch kurz vor seinem Tod erlebte Eberwin 1302 einen neuen innerstädtischen Aufruhr. † 19. April (?) 1303; Grab: Wormser Dom.
Burkard Keilmann
Text aus: Gatz, Erwin (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Ein biographisches Lexikon. Teil: 1198 bis 1448, unter Mitw. von Stephan M. Janker, Berlin: Duncker und Humblot 2001, S. 870.